AW: Kann Mobbing aufhören ?
@ alteisenfahrer
Du vereinfachst die Sache sehr und weckst falsche Hoffnungen. Ein ärztliches Attest alleine verhindert keineswegs eine Sperrung. Sollte das bei Dir der Fall gewesen sein, so hast Du schlichtweg Glück gehabt. Bevor man eine Eigenkündigung auspricht ist es anzuraten, einen Anwalt für Arbeitsrecht zu kontaktieren. Der wird wahrscheinlich eher dazu raten, einen Aufhebungsvertrag(evtl. mit einer Abfindung) anzustreben. Auch dort ist eine Sperrung seitens des Amtes allerdings nicht ausgeschlossen und entfällt nur unter besonderen Bedingungen. 1. Attest vom Arzt, 2. eine Mobbingberatungsstelle aufsuchen und sich den Besuch dort auch schriftlich bestätigen zu lassen 3. frühzeitig Kontakt mit dem zuständigen Berater der Arbeitsagentur aufnehmen und diesem die Sachlage schildern,noch bevor der Aufhebungsvertrag unterzeichnet wird. So hat ein Antrag auf Aufhebung der Sperrzeit mehr Aussicht auf Erfolg oder es wird unter Umständen von vornherein keine Sperrzeit angeordnet.
Es MUß bei Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag deutlich werden, dass der Arbeitnehmer nicht "freiwillig" auf seine Arbeit verzichtet sondern aus einer Notlage(Mobbing>Gesundheitsgefährdung>Kr ankheit)) heraus dazu gezwungen wird. Soviel zur rechtlichen Seite.
Mobbingopfern hier die Gelegenheit zu geben sich mal alles von der Seele zu reden und ernsthafte und gut gemeinte Ratschläge zu erhalten ist einer der Vorteile hier im Forum , begrüßenswert und oftmals hilfreich. Ratschläge, zumal wenn sie das Gesetz streifen, sollten aber nicht so leichtfertig und unrecherchiert in den Raum gestellt werden. Das ist allerdings nur meine eigene bescheidene Meinung.
@ alteisenfahrer
Du vereinfachst die Sache sehr und weckst falsche Hoffnungen. Ein ärztliches Attest alleine verhindert keineswegs eine Sperrung. Sollte das bei Dir der Fall gewesen sein, so hast Du schlichtweg Glück gehabt. Bevor man eine Eigenkündigung auspricht ist es anzuraten, einen Anwalt für Arbeitsrecht zu kontaktieren. Der wird wahrscheinlich eher dazu raten, einen Aufhebungsvertrag(evtl. mit einer Abfindung) anzustreben. Auch dort ist eine Sperrung seitens des Amtes allerdings nicht ausgeschlossen und entfällt nur unter besonderen Bedingungen. 1. Attest vom Arzt, 2. eine Mobbingberatungsstelle aufsuchen und sich den Besuch dort auch schriftlich bestätigen zu lassen 3. frühzeitig Kontakt mit dem zuständigen Berater der Arbeitsagentur aufnehmen und diesem die Sachlage schildern,noch bevor der Aufhebungsvertrag unterzeichnet wird. So hat ein Antrag auf Aufhebung der Sperrzeit mehr Aussicht auf Erfolg oder es wird unter Umständen von vornherein keine Sperrzeit angeordnet.
Es MUß bei Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag deutlich werden, dass der Arbeitnehmer nicht "freiwillig" auf seine Arbeit verzichtet sondern aus einer Notlage(Mobbing>Gesundheitsgefährdung>Kr ankheit)) heraus dazu gezwungen wird. Soviel zur rechtlichen Seite.
Mobbingopfern hier die Gelegenheit zu geben sich mal alles von der Seele zu reden und ernsthafte und gut gemeinte Ratschläge zu erhalten ist einer der Vorteile hier im Forum , begrüßenswert und oftmals hilfreich. Ratschläge, zumal wenn sie das Gesetz streifen, sollten aber nicht so leichtfertig und unrecherchiert in den Raum gestellt werden. Das ist allerdings nur meine eigene bescheidene Meinung.
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