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  • #31
    Mobbing-Opfer und Lehrerin niedergeschlagen

    Leider sind wir in diesem Land bei der Ausarbeitung von Tätergeschichten allzuoft auf die Regenbogenpresse angewiesen. Da wir in Deutschland keinen Ombudsmann – Frau Merkel weiß bis heute noch nicht was das ist, mit dem PC und Wikipedia kann sich auch nicht umgehen, nur mit dem Handy ist sie gut, da muss sie nicht so viel schreiben, was sie ja auch noch nicht so richtig kann - haben, fehlt uns also ein jährlicher Mobbing-Report. Politisch ist das so gewollt und die Täter nehmen das gerne zur Kenntnis.
    In Hamburg kam es zu einem Vorfall, von dem wir nur annähert den Hintergrund kennen. Ein 11-jähriger Schüler hat wohl Mitschüler; „am 9. September 2010 wollte (er) die kleineren Schüler nicht an den Pausenkiosk lassen“; systematisch schikaniert. Eine Lehrerin ließ das nicht durchgehen und stellte sich dem Mobber in den Weg. „Ich habe ihn erst aufgefordert, wegzugehen, dann habe ich ihn am Arm gezogen, so die Lehrerin“. (1)
    Was nun folgte ist typisch für Mobber, sie lügen bis sich die Balken biegen, so auch der Schüler. „Der Elfjährige erzählte seiner Mutter nach Schulschluss jedoch, die Lehrerin habe ihn richtig doll am Hals gepackt – Momente später stand Liane B. im Klassenzimmer“ und machte einen auf Rambo. (1)
    „Sie stürmte in den Raum wie ein Derwisch, schlug mir ins Gesicht, riss mich an den Haaren, schubste mich, dass ich auf dem Rücken lag wie ein Maikäfer,“ erzählt die erfahrene Lehrerin. Sie ist seitdem dienstunfähig und „immer (noch) in psychologischer Behandlung„. Die Kosten muss wie immer bei solchen brutlaen Mobbingattacken die Allgemeinheit bezahlen. (1)
    Der „Sohn besucht die Förderschule Rahlstedt weiterhin, seine Mutter hat allerdings Hausverbot. Die Klasse der angegriffenen Lehrerin musste aufgelöst und auf andere Klassen verteilt werden“, was noch weniger zu verstehen ist und man fragt sich, was für ein Rechtsempfinden haben überhaupt Richter. Opfer erhalten immer den Rat, die Schule zuwechseln, bei Tätern erfolgt dies nie, warum eigentlich?

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    • #32
      Hackerwerbegag mit Cybermobbing und Isharegossip?

      Tagelang hat man von der angeblichen „Hackergruppe 23timesPi“ nichts gehört, nach dem sie angeblich die Internetseite „Isharegossip....“ gesperrt haben will. Mit dem offenbar großkotzigen Spruch, „„Hacks and Kisses! Admins, Organisatoren, Moderatoren, meldet euch innerhalb einer Woche bei der Polizei oder wir machen alle Daten öffentlich“ platzte die angebliche Hackergruppe ins Licht der Netöffentlichkeit.(1)
      Und nun, Tage nach dem Ultimatum das Eingeständnis der wahrscheinlichen „Hochstapler„, „gegenüber Golem haben die Hacker zugegeben, dass das Ganze nur ein Bluff war: Die ....-Domain ist nicht mehr in unseren Händen – es war ohnehin nur eine Frage der Zeit, bis der Hoster unseren Zugang blockiert“. (2)
      Offenbar handelt es sich bei der Hackergruppe 23timesPi um die Betreiber der Internetseite Isharegossip, die mit dem Gag wie sie es nennen Werbung für ihren Kram machen wollten und sich zusätzlich an den „Hackertrend 2011“ anhängen wollten. Und Computerchinesisch wie „Hoster“ soll wohl ihr Fachwissen beweisen.
      Als User im Net kann man sie nur als „asoziale Menschen„, die schon lange nicht mehr wissen, wo Psychoterror beginnt und Gags enden. Doch für die betroffenen Schüler und Lehrer bleibt wenigstens der Trost und die Hoffung, das ISharegossip für immer vom Netz ist. Und wem das nicht gefällt, der kann ja auf „Isharegosspi....“ gehen, da gibt es schöne Modells und nette Kleider. )

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      • #33
        Cyber-Mobberin wird von Richtern geschützt

        In unserem Rechtswesen stimmt etwas nicht. Was, das ist einfach zu benennen. Bei uns geht Täter- vor Opferschutz, und dieses Grundübel der gesamten deutschen Rechtssprechung ist auch politisch so gewollt. Alleine 100 Jahre deutsche Geschichten machen klar, würde man die Opfer schützen, hätte man seit 1911 riesige Probleme in der Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Die aktuelle Stasifizierungsdiskussion* im Land Brandenburg macht das nochmals klar.
        Zum Fall, Schulleitung, Lehrer und betroffene Schülerin konnten eine Cyber.Mobberin ausfindung machen, die ihre Mitschülerin auf der Schmuddelseite „Internet-Forum kwick.de“ beleidigt hat. (1) „Punk.....“, „schon bisschen Asozial“ und „Assi“ (wiederholt) bezeichnete sie ihre Mischülerin so und ihr „Mut zur Hässlichkeit“ wurde „attestiert“, bis zu der Behauptung „schließlich darf ich später dein Hartz IV finanzieren“ und damit schließt „Ja des Wort Assi gefällt mir, na und?´“ (1) Die Verwendung der Begriffe aus der Stigmatisierungskampagne der Politik ist bei Mobbern immer sehr beliebt.
        Und nun hatte ein Richter die Chance zu einem Grundsatzurteil und das hat er auch gefällt, wie immer, die Täterin darf sich freuen. Im Falle der Opfer erteilt man denen immer den Rat, wechseln sie die Schule auch wenn das mit finanziellen Aufwendungen verbunden ist. Bei Tätern erfolgt nicht einmal diese soziale Ausgrenzung man fragt sich, was haben eigentlich Richter für ein moralisches Weltbild?
        Das Urteil:
        „VGH Baden-Württemberg: Kein Schulausschluss bei Internetmobbing
        Leitsätze des Gerichts:

        1. Auch in der Freizeit erfolgende Internet-Eintragungen können schulischen Bezug aufweisen und damit geeignet sein, schulische Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmenauszulösen, wenn sie störend in den Schulbetrieb hineinwirken.2. Die Frage, ob darin ein schweres Fehlverhalten liegt, das die Verhängung eines Unterrichtsausschlusses rechtfertigt, hängt von den Umständen des Einzelfalls und insbesondere der Frage ab, ob die Betroffenen individualisierbar bezeichnet sind und sich mit dem Eintrag so die besonderen Gefahren des Internets realisiert haben.
        VERWALTUNGSGERICHTSHOF BADEN-WÜRRTEMBERGBeschluss, Aktenzeichen: 9 S 1056/11, Verkündet am: 12.05.2011
        Tenor
        Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 8. März 2011 – 12 K 423/11 – wird zurückgewiesen.
        Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
        Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird auf 2.500,– EUR festgesetzt.

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        • #34
          Untersuchungsbericht im Mobbing-Fall Markus, 11 Jahre

          Von Markus, 11 Jahre alt, haben wir erst von seinem Tod gehört. Nach dem tragischen Tod durch den Sturz von einer Felswand wurde von vielen Seiten plötzlich über eine Mobbing-Kultur an der Schule von Spiringen UR berichtet. Seine Oma und die Eltern hatten den Verdacht, dass der „Junge vom Berg“ nicht versehentlich von der Felswand stürzte, sondern sich das Leben nahm.
          Und plötzlich hörte man von weiteren Mobbing-Fällen an der Schule von Markus. Eine „11-Jährige wurde wegen ihres Übergewichts gemobbt. Sie ass nichts mehr. So lange, bis sie im Spital zwangsernährt werden musste“. (1)
          Und von F. H. wissen wir seit dem April 2011, dass Markus „nicht der erste Mobbingvorfall in Spiringen (war und ist). Diesmal traf es einen Bergler und seit kurzem sind es die Ausländer, die gemobbt werden. Eine Familie zog wieder weg und die Schülerein einer anderen Familie musste die Schule wechseln. Weiter wurden drei Mädchen wegen Mobbing verwarnt und immer wieder wurde das Ganze unter den Tisch gewischt oder auf die leichte Schulter genommen. Man sprach den Opfern auch eine gewisse Selbstschuld zu. Das sind meine Erfahrungen, die ich diesbezüglich in Spiringen höchst persönlich gemacht habe“. (1)
          Schon seltsam, von all dem steht nichts in dem Untersuchungsbericht, der uns heute über die Presse in der Schweiz bekannt gegeben wurde.
          „Am Mittwochmorgen teilt das Amt für Volksschulen des Kantons Uri mit, dass es «objektiv keine Hinweise gebe, dass der Knabe Suizid begangen habe». Dies hätten Untersuchungen ergeben. (Die) Behörden …. gehen deshalb von einem Unfall aus.
          Gemäss Aussagen der Mutter sei der Knabe von seinen Mitschülern immer wieder geplagt wurde. Der Untersuchungsbericht kommt aber zum Schluss, dass es zwar «Streitigkeiten und Plagereien unter den Schülern gab, aber ein systematisches Mobbing nicht nachgewiesen werden kann», wie es in der Medienmitteilung weiter heisst. Dies hätten Abklärungen an der Schule Spiringen ergeben“.(2)
          Leider kennen wir den Inhalt des Berichts nicht und wissen also nicht, wer zum „systematischen Mobbing“ alles befragt wurde, doch unsere Zweifel aus der Erfahrung mit „Mobbing-Untersuchungen bleiben“. Aus Respekt vor dem Schmerz der Eltern um den tragischen Verlustes ihres Sohnes Markus stellen wir diesbezüglich keine weiteren Fragen.
          Fragen zur systematischen Mobbing-Kultur in Spiringen UR schon, insbesondere wenn im April 2011 neue Tatsachen aufgetaucht sind. Ermittlungen von Schulbehörden zu Vorgängen an Schulen sind immer so eine Sache, der Grundsatz, eine Krähe hakt der anderen kein Auge aus gilt auch global. Und wenn „drei Mädchen wegen Mobbing verwarnt“ wurden, muss man wohl mal näher nachforschen und nicht Wortspielereien betreiben, „Streitigkeiten und Plagereien“ kann man dann vielleicht bei objektiver Betrachtung auch als Mobbing ansehen, genauso wie die Ursache für die Zwangsernährung einer Schülerin.(1)

          nidwaldnerzeitung.ch/zentralschweiz/kantone/uri/art97,102643

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          • #35
            Drei bis vier Mobbingfälle pro Jahr

            In der Berner Zeitung ist ein sehr guter und inhaltlich wertvoller Artikel zur Schule von Markus, 11 jahre und Suizidopfer erschienen. Um was geht es?

            "Unsere Vermutungen bestätigt nun die Berner Zeitung, denn wenn es kein Mobbing gab in der Urner Schule, warum wird dann „Hermann Blöchlinger“ geholt, “der (sogar seit) 2005 als Leiter des Schulpsychologischen Dienstes des Kantons St. Gallen Urner Lehrer in der Krisenarbeit schulte“ und wohl auch noch schult. (3)
            Meines Erachtens geht man hier den „bürokratischen Weg des deutschen Nachbars“, dort werden auch immer neue Worthülsen für ein und den selben Vorgang entdeckt, das Ganze nennt sich dann Amtssprache, die dann keiner mehr versteht, insbesondere die, die diese Kunstsprache erntwickelt haben. Ob man nun Mobbing oder „Streitigkeiten und Plagereien„, sagt ist doch wie das Glas, das nun halb voll oder leer sein soll.
            Viel entscheidender ist die Feststellung des „Urner Bildungsdirektor Josef Arnold, von Amtes wegen Präsident des Erziehungsrats“, der spricht nämlich “von drei bis vier Mobbingfällen an Urner Schulen pro Jahr“, ob man das häufig oder systematisch nennt, ist dann wieder eine Frage, wen stelle ich in den Mittelpunkt meiner Handlungen, das Opfer oder die Täter?

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            • #36
              AW: Mobbing im Osten

              Typisch für die Ossis dürfte auch sein, dass sie gerne der Naziideologie aufgeschlossen sind.
              Neonazis sind im Osten auf dem Vormarsch
              Die Entwicklung rechtsextremistischer Gewalttaten driften in Deutschland signifikant auseinander: Trotz eines Abwärtstrends im ganzen Land steigen sie im Osten stark.
              Der Zugriff erfolgte kurz vor Heiligabend. Vier junge Männer, an deren neonazistischer Gesinnung kein Zweifel besteht, wurden mithilfe der sächsischen Sonderkommission Rechtsextremismus („Soko Rex“) festgenommen. Der Verdacht: gemeinschaftlich begangener Mord und schwere Körperverletzung.
              Drei der mutmaßlichen Täter hatten am 23. Oktober 2010 in der Görlitzer Tanzbar „La Notte“ zwei Gäste brutal niedergeschlagen. Ihrem ersten Opfer schlugen sie gezielt ein Bierglas ins rechte Auge. Das Glas zersplitterte, dabei verlor der Attackierte seine Sehkraft fast komplett.

              Versuchte Tötungsdelikte, Körperverletzungen, Brandstiftungen

              Das zweite Opfer erlitt mehrere komplizierte Kieferbrüche und musste in Dresden operiert werden. Zwei der Beschuldigten waren schon zuvor durch einen Übergriff aufgefallen, bei dem sie vermeintliche „Linke“ mit Pfefferspray und Schlagstöcken traktiert hatten.
              Solche rechtsextremistischen Gewalttaten – versuchte Tötungsdelikte, Körperverletzungen, Brandstiftungen, Landfriedensbruch – haben in Ostdeutschland im vergangenen Jahr entgegen dem Bundestrend zugenommen. Das geht aus dem neuen Verfassungsschutzbericht hervor, der "Welt Online" bereits in Auszügen vorliegt und der am Freitag in Berlin vorgestellt wird.

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              • #37
                Innsbruck, ein Ex-Polizist verklagt den Staat wegen Mobbing

                Nicht nur In Deutschland scheint es ein System Mobbing zu geben, auch Österreich versinkt mehr und mehr im Mobbing-Sumpf. „Es sei auch einem Besetzer (Besetzungsdienst, Anm.) zuzumuten, seinen Arsch vom Sessel zu erheben, seine pupsenden Tätigkeiten hintanzustellen.(1) Dieser „Brüllaffenton“ erhielten Mitarbeiter vom stellvertretenden Innsbrucker Wachzimmerkommandant per Mail 2006.
                Doch bei beleidigen blieb es nicht, ein „Polizist“ verklagt jetzt „die Republik Österreich auf Schadenersatz, weil er von seinen Vorgesetzten als 52-Jähriger in die Frühpension gemobbt worden sein soll“.(1)
                „Seine Wurzeln hat der uniformierte Rosenkrieg in der Zusammenlegung von Polizei und Gendarmerie im Sommer 2005. Der nunmehrige Frühpensionist war stv. Kommandant einer Innsbrucker Inspektion, wurde aber bei der Fusion der Wachkörper nicht mehr berücksichtigt. Fortan musste der einstige Vorgesetzte als einfacher Sachbearbeiter seinen Dienst versehen. Stetige Hänseleien seiner Person folgten“. (1)
                Als sich der Polizeibeamte wehrte, wurde es noch schlimmer, was wir von vielen krankhaften Mobbing-Tätern kennen, Kritik können sie nicht ertragen, Zivilcourage auch nicht. So erhielt er eine „Ermahnung wegen Nichteinhaltung des Dienstweges einbrachte. Als er beim Landeskommando um ein Gespräch bat, erhielt er einen Termin am Faschingsdienstag – eine Frotzelei für den Beamten. (1)
                Ermahungen in Deutschland sind eine „Spezialität“ der Ex-Stasileute aus Potsdam und wurde vielfach zur Schikane eingesetzt, inetressant, dass die schon 2006 in Österreich auftaucht. Arbeitsrichter in Deutschland haben diese Schikanemaßnahme nie verstanden oder wollten es wie beim LAG Berlin-Brandenburg auch garnicht.
                Die Eskalation ging dann für den Polizisten weiter, nun sollte plötzlich „eine illegale Pistole in seinem Spind verstaut“ haben, „Sommer 2006 wurde (er dann) wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses für zwei Jahre vom Dienst suspendiert. Nach seiner Rückkehr setzten ihn die Vorgesetzten als Torwächter ein“, am Ende stand dann die Frühpensionierung.
                Nun klagt der Polizist und gestern war der erste Gerichtstermin. „Die Finanzprokuratur, die die Republik vor Gericht vertritt wies die Vorwürfe und Forderungen des Beamten beim gestrigen Prozessauftakt zurück – kein Vergleich. Verhandlung vertagt.“ Man darf gespannt sein, wie der Richter entscheiden wird.

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                • #38
                  Bad Kissinger Landrat Thomas Bold (CSU) unter Mobbing-Verdacht.

                  Leider hat das Internet einen großen Nachteil, die Suchmaschinen. Um sich zu informieren, gibt man Suchbegriffe ein und Schwubs erhält man zum Beispiel 17 382 Vorschläge und sie soll man dann alle lesen?
                  Ein weiteres Problem sind die „Mitläufer„, im Falle von Mobbing sind es „Heilsprediger, Psycholgen und Anwälte“ die den Opfern „Gott und die Welt versprechen“, leider sind diese Seiten dann zum Beispiel bei „Google“ immer ganz vorne, warum wohl?
                  Und hat man sich dann mal auf die wirklichen wichtigen und informativen Seiten durchgearbeitet, dann kann es passieren, dass diese oft schon vor langer Zeit „veröffentlicht“ wurden, doch ihr Inhalt ist für uns zu wichtig, gerade wenn sie einen Einblick in das „Netzwerk der Unsichtbaren“ geben, jene Kräfte also, die in Opfer auflaufen lassen können, Rechtsstaat hin oder her. So ein Fall ist der vom „ehemalige(n) Direktor der Musikakademie Hammelburg„. (1)
                  Geklagt hat das Mobbing-Opfer „Hermann Grollmann, der als „Direktor der bayerischen Musikakademie Hammelburg, einer Bildungsstätte für Verbände, Orchester- und Laienmusiker“ sich „jahreslanges Mobbing“ gefallen lassen musste. Da eine Institution nicht mobben kann wie der “Trägerverein der Musikakademie“ war auch sein Repräsentant „Landrat Thomas Bold (CSU)“ angeklagt. Und hier wird es nun spannend, der die CSU ist eine christliche Partei, die Werte verteidigen will, nur welche, das darf man sich heute mehr denn je fragen.
                  Sommer 2007 beendete der Trägerverein Knall auf Fall das Engagement Grollmanns, und dieser zog nun vor Gericht. Jahrelang erhielt das Mobbing-Opfer „mehrfach grundlos(e)“ Abmahnungen abgemahnt und er wurde „zu Unterschriften genötigt worden. Zudem seien seine Projekte öffentlich schlecht gemacht worden“.

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                  • #39
                    Manche sehen über Mobbing hinweg, andere zerbrechen daran

                    Leider auch so ein Artikel, der in der Internetschwemme zu Mobbing untergeht. Dabei ist das Thema nur teilweise richtig benannt: „Amokläufer waren auch mal Opfer“ (1) Erinnert sei hier nur an Tim K. aus Winnenden (2), US-Major und Mobbingopfer Nidal Malik Hasan (3) und Wellington Menendez de Oliveira aus Rio (4).
                    Nun hat Emma Hebel im Kreisanzeiger aus Hessen eine interessanten Artikel dazu geschrieben. Dabei greift sie auf Marilyn Manson und Michael Moore zurück, der eine ist ein Skandalrocker und der andere Filmemacher, der zum Amoklauf zweier Schüler einen Filmgedreht hat. „Michael Moore (zu Marilyn Manson): Wenn du mit den Schülern von Columbine reden müsstest, was würdest du ihnen sagen, wenn sie jetzt hier wären?“(1)
                    Jeder Mensch ist verschieden, körperlich und psychisch. Manche sehen über Mobbing hinweg, andere zerbrechen daran. Jemand ist Täter, jemand ist Opfer“, wäre wohl die passende Antwort.
                    Doch alle Experten sind sich wohl einig, die „wahre(n) Gründe für Amokläufe sind der Ausschluss aus der Gemeinschaft, Mobbing, Unverständnis und Desinteresse. Wenn dann auch die Psyche des Menschen nicht stabil ist, kann es zu einer tödlichen Mischung aus Wut, Hass, Trauer und Enttäuschung kommen, die einen Menschen zum Wahnsinn treibt“. (1)
                    Wobei es ehrliche wäre zu sagen, Mobbing ist der zentrale Begiff für Attacken wie Ausschluss aus der Gemeinschaft, also Ausgrenzung, Unverständniss und Desinteresse. „Stopp Mobbing“ heißt auch „Stopp Amokläufer„.

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                    • #40
                      Mobbing-Studie aus Ergenzingen

                      Die aktuelle Mobbing-Studie zu Cyber-Mobbing von Carina Schrade an der Hauptschule Ergenzingen belegt, 30 % der Internetnutzer wurden schon mal beleidigt. Offenbar animiert das Internet die Mobber besonders ihr mangelndes Selbstbewusstsein auszuleben und Mobbing in der Schule im Internet einfach fortzusetzen.
                      In ihrer Bachelor-Arbeit hat die Sozialpädagogin Carina Schrade 176 Schüler/innen interviewt. Solche Arbeiten vor Ort sind leider eine Ausnahme und daher um so wertvoller, insbesondere dann, wenn ein Staatsanwalt zu Wort kommt. Von Juristen kennen wir solche Arbeiten nicht, dafür Plagiate vom Fließband, auch etwas, was man mal untersuchen sollte.
                      „Dabei kann Mobbing durchaus auch strafrechtlich relevant werden. Wenn durch Streuung einer unbewiesenen Behauptung der Tatbestand der üblen Nachrede oder gar der Verleumdung erfüllt sei, drohten einem Erwachsenen bis zu zwei Jahren Haft, erklärte Staatsanwalt Martin Klose gegenüber dem TAGBLATT“. (1)
                      Eine rechtliche Definition zu Mobing liefert jedoch auch dieser Staatsanwalt nicht und er nennt auch keine Aufklärungs- oder Ermittlungsquote, so dass wie immer die Juristen auf diesem Gebiet versagen.
                      „Bei Schülern läuft dieses Mobbing längst häufig übers Internet“, zu dieser Feststellung kommt auch die Sozialpädagogin. Es wird jedoch bei Schülermobbing oft das Internet-Mobbing im Schulalltag fortgesetzt. „Doch meistens, das zeigt Schrades Untersuchung, mobben sich Schüler untereinander, wobei die Opfer der Cyber-Angriffe häufig auch im Schulalltag gemobbt werden“.

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                      • #41
                        AW: Manche sehen über Mobbing hinweg, andere zerbrechen daran

                        Hallo Ibag,
                        ich stimme dir zu. Doch wird ein Mensch nach einer Mobbing-Tortour jemals wieder der Alte/Gleiche sein? Und das ist die entscheidende Frage bei jeder Rehabilitation, "rehabilitatio, Wiederherstellung" laut Wikipedia.
                        Und was machen die Mobber, sie sind ja ohne Gesichtsverlust davon gekommen und werden doch wohl ihr Handwerk fortsetzen, wie uns die Tendenz in der Gesellschaft lehrt, oder?
                        MfG
                        Harry

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                        • #42
                          Wenn der DGB mobbt, oder die Gewerkschaft dein Feind

                          Schon längst ist aus der Solidaritäts- und Interessenvertretung Gewerkschaft eine Bedienungsanstalt geworden für Ich-Menschen mit Namen Funktionär. Es geht nicht mehr um Gesetze wie Lohnfortzahlung im Mobbing-Fall, Verbot der fristlosen Kündigungen, ALG 2 oder ein modernes Betriebsverfassungsgesetz, sondern um Posten im Aufsichts- oder einem Beirat einer sozialen Organisation. Nicht umsonst gründen sich immer mehr neue Gewerkschaften wie Cockpit bei den Airlines, den Lokführern die GDL, im Briefdienst die GNBZ oder die „Wobblies„* (1)
                          Gerade bei ver.di in Brandenburg und Berlin hat sich die „Ossifizierung“ (1a) und Ausrichtung auf eine „Kadergewerkschaft mit ehemaligen Mitarbeitern des MfS“ verheerend ausgewirkt, dass man nur noch auf den Grundsatzartikel von Habermas zu der „anderen Zerstörung der Vernunft“ hinweisen kann (2) und auf die endlich beginnende Stasidiskussion im Land Brandenburg, bei der sich der DGB merkwürdiger Weise in tiefes Schweigen hüllt und ver.di es eigentlich gar nicht gibt, ist doch komisch, oder?(3)
                          Doch zum Fall der 46-jährigen Gewerkschaftssekretärin beim DGB in Bochum, die Ende April 2011 beim Arbeisegericht ihre Klage auf Schadensersatz, Schmerzensgeld und eine neue Einsatzstelle eingreicht hat. Die nervlich sehr angeschlagene Frau wurde von einem Vorgesetzten beim DGB so schwer gemobbt, dass sie seit dem Herbst 2009 Krank geschrieben war.(

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                          • #43
                            Mobbing, Schikane und psychische Erniedrigung an der Landesjustizvollzugsschule Wuppertal

                            Eigentlich sollten die Kurse für Selbstverteidigung an der Landesjustizvollzugsschule Wuppertal den Justizvollzugsbeamten in ihrem späteren, täglichen Dienst behilflich sein, wenn es zu körperlichen Angriffen kommen sollte. Doch in NRW hat man daráus für viele AZUBIS eine Tortout der psychischen und wahrscheinlich körperlichen Erniederung gemacht.
                            Aufgeflogen ist sind diese Mobbing-Attacken durch einen Brief eines Justizvollzugsbeamten an den WDR, der zum ersten mal in einer Sendung den Vorwurf der „rüden Ausbildung an der Justizvollzugsschule in Wuppertal“ erhob. Im Einzelnen stellt der Beamte seiner Erlebnisse in der Ausbildung sehr detailliert und glaubhaft dar.
                            „Die ganzen Vorwürfe stimmen, denn mir ist es selber so ergangen, sagt der Mann. Mehrmals habe zumindest ein Ausbilder die Schüler verwerflich in den Rücken geschlagen. Der Mann beschreibt eine Übung zum Kampf am Boden. Da ich geübter war als mein Ringkamerad und schneller fertig gewesen bin [ ...] trat er mir, als ich noch auf dem Boden lag, mehrmals [ ...] verwerflich in den Rücken. Das sind meines Erachtens Handlungen, die nicht hätten vorgenommen werden dürfen. Der Beamte berichtet auch von weiteren Schikanen und Mobbing durch den Ausbilder“. (1)
                            Nun wird aber nicht nur gegen einen Ausbilder der Vorwurf des systematischen Mobbings erhoben, „das Problem ist sein Wesen. Er hat keine Impulskontrolle. Das gerät zu gewissen Anlässen außer Kontrolle.“.

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                            • #44
                              Mobbing-Opfer der Lufthansa Technik bangt um sein Leben

                              Viele Mobbing-Opfer kennen das, wenn sie zum Erschrecken feststellen, dass sie verfolgt und auch nach dem Rauswurf fertig gemacht werden. Das teilweise krankhafte Verhalten der Täter gerät nach dem Erfolg, also der Mobbing-Kündigung nun erst recht außer Rand und Bann. So finden Nachstellungen oder Stalking bezüglich der Girokonten statt, Finanazämter erhalten heimlich Anrufe und die Rechtschutzversicherungen werden bewusst falsch informiert. Doch was ein ehemaliger Techniker bei der Lufthansa Technik in Hamburg erlebt, das grenzt an den puren Wahnsinn.
                              „Ich bin bei Lufthansa Technik in Hamburg auf abartigste Art und Weise aus dem Unternehmen gemobbt worden.
                              Bis heute versucht das Unternehmen, meine Familie zu zerstören (ich habe Frau und Sohn). Mit allen Mitteln wird versucht, mich zum Schweigen zu bringen.

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                              • #45
                                Oberarzt verklagt Chefarzt auf Schadensersatz

                                Dieser Fall oder dieser Prozess ist für Deutschland einmalig und kann als Musterprozess angesehen werden. Wir wünschen dem Oberarzt viel Erfolg und fairen Richter, der auch alle Gesetze und Grundsatzurteile kennt.
                                "Landesarbeitsgericht Hamm: Mobbing - Oberarzt verklagt Chefarzt auf Schadensersatz in Höhe von einer halben Million Euro.
                                Vor der 11. Kammer des LAG Hamm (Vorsitzender: Eckhard Limberg) wird am 25. Juli 2011 ein Rechtsstreit verhandelt, dem folgender Sachverhalt zugrunde liegt:

                                Der 61 Jahre alte Kläger ist seit 1987 in einem Krankenhaus in Lünen beschäftigt. Der Kläger bewarb sich im Jahr 2001 erfolglos auf die Chefarztstelle der Neurochirurgischen Klinik. Die Stelle wurde dem beklagten Chefarzt übertragen. Im März 2003 erhob der Kläger erste Mobbingvorwürfe gegen den Beklagten. Der Kläger war danach in psychiatrischer Behandlung und für längere Zeit arbeitsunfähig. Er verklagte im Jahr 2004 seine Arbeitgeberin u. a. mit dem Antrag, den Chefarzt zu entlassen und Schmerzensgeld zu zahlen. Die Klage gegen die Arbeitgeberin wurde vom Arbeitsgericht und vom Landesarbeitsgericht Hamm abgewiesen. Nachdem das BAG das Urteil des Landesarbeitsgerichts aufgehoben hatte, schloss der Kläger mit der Arbeitgeberin einen Vergleich. Der Kläger wird seither im medizinischen Controlling eingesetzt. Schadenersatzansprüche gegen den Chefarzt wurden in dem Vergleich allerdings nicht ausgeschlossen.
                                Diese Ansprüche verfolgt der Kläger im vorliegenden Verfahren. Der Kläger behauptet, er sei durch eine Vielzahl von Übergriffen des Beklagten psychisch erkrankt und arbeitsunfähig geworden. Dadurch habe er erhebliche Einkommenseinbußen erlitten. Der Kläger begehrt die Zahlung von etwa einer halben Million Euro als Schadensersatz.
                                Der beklagte Chefarzt hält dem entgegen, er habe sich nicht pflichtwidrig verhalten. Zwar sei es teilweise zu Auseinandersetzungen und Verstimmungen gekommen, was aber allein darauf zurückzuführen sei, dass der Kläger ihn als Chefarzt und Vorgesetzten mit Weisungsbefugnis nicht habe ...

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