Einer 59-jährigen Bahn-Mitarbeiteri wurde gekündigt
Im Schatten des Urteils von Emmely aus Berlin-Hohenschönhausen haben nun viele Opfer des neuen Krieges am Arbeitsplatz gute Karten.
So zum Beispiel die seit 40 jahren bei der Bahn beschäftigte Mitarbeiterin, die sich des Betrugs in einem minder schweren Fall schuldig gemacht hat. Bei den Deutschen Bahn ist es üblich, dass Mitarbeiter zu ihrem jeweiligen Dienstjubiläum einen Zuschuss für Bewirtung erhalten. So durfte die Zuansagerin für 250 Euro Kollegen einladen und mit diesen feiern, die Bahn übernimmt bei 40 Jahren Betriebszugehörigkeit 250 Euro der Kosten gegen Rechnung.
Nun hat die 59. Jähirge auch mit sechs Kollegen gefeiert, aber nur 84 Euro verbraucht, abgerechnet hat sie jedoch die 250 Euro. Am 23.Juni 2009 wurde Christine M. wegen Betrugs und den damit verbundenen groben Vertrauensmissbrauch fristlos gekündigt“. (1)
Da wurde der Bahnmitarbeiterin wohl ihr fehlerhaftes Verhalten in der Konsequenz klar und sie klagte zum Glück dennoch gegen diese fristlose Kündigung. „ Ihre Klage gegen diese Kündigung wurde wenig später vom Berliner Arbeitsgericht zurückgewiesen“....wie immer
Im Schatten des Urteils von Emmely aus Berlin-Hohenschönhausen haben nun viele Opfer des neuen Krieges am Arbeitsplatz gute Karten.
So zum Beispiel die seit 40 jahren bei der Bahn beschäftigte Mitarbeiterin, die sich des Betrugs in einem minder schweren Fall schuldig gemacht hat. Bei den Deutschen Bahn ist es üblich, dass Mitarbeiter zu ihrem jeweiligen Dienstjubiläum einen Zuschuss für Bewirtung erhalten. So durfte die Zuansagerin für 250 Euro Kollegen einladen und mit diesen feiern, die Bahn übernimmt bei 40 Jahren Betriebszugehörigkeit 250 Euro der Kosten gegen Rechnung.
Nun hat die 59. Jähirge auch mit sechs Kollegen gefeiert, aber nur 84 Euro verbraucht, abgerechnet hat sie jedoch die 250 Euro. Am 23.Juni 2009 wurde Christine M. wegen Betrugs und den damit verbundenen groben Vertrauensmissbrauch fristlos gekündigt“. (1)
Da wurde der Bahnmitarbeiterin wohl ihr fehlerhaftes Verhalten in der Konsequenz klar und sie klagte zum Glück dennoch gegen diese fristlose Kündigung. „ Ihre Klage gegen diese Kündigung wurde wenig später vom Berliner Arbeitsgericht zurückgewiesen“....wie immer

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