Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Mobbing vor "Gericht" - Meist nur Scheinurteile

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Mobbing vor "Gericht" - Meist nur Scheinurteile

    Guten Tag, gerade für klagende Mobbingopfer ist es wichtig zu wissen, dass an BRD Gerichten seit der Wende in 1990 einiges schief läuft.

    So gibt es in Ermangelung eines territorialen Geltungsbereiches für das Grundgesetz auch keine sog. gesetzlichen Richter i.S.d. ehem. Artikel 101 GG.

    Somit bestehen keine Staatsgerichte, sondern unstatthafte Ausnahmegerichte i.S.d. ehem. Art. 101 GG.

    Aus Gründen der selbstschuldnerischen Haftung, unterschreiben diese Richter ihr Urteil nicht, da sie sonst hieran gebunden wären.

    Eine Staatshaftung gibt es in der BRD nicht.

    Diese Vorgehensweise der Ausnahmegerichte den Prozessparteien die Urteile vorzuenthalten, verstößt gegen diverses Völkerrecht (Art. 6 EMRK, Art. 14 (1) UN Zivilpakt, u.a.).

    Weiteres unter http://menschenrechtsverfahren.wordpress....

    Ich hoffe, es hilft den Einen oder Anderen.

    Gruss
    Menschenrechtsverteidiger gem. UN Resolution 53/144

  • #2
    AW: Mobbing vor "Gericht" - Meist nur Scheinurteile

    Hallo

    Es ist schon eine Seltenheit wenn ein Mobbing/stalkingprozess vor Gericht kommt, meist haben die Zeugen totalen Gedächtnisverlußt und die Staatsanwaltschaft tuts als Nachbarschaftstreit ab.


    Grüße Hundkatze

    Kommentar


    • #3
      AW: Mobbing vor "Gericht" - Meist nur Scheinurteile

      Interessant diese Argumentation kommt mir bekannt vor. Dahinter steht wahrscheinlich diese Argumentation aus Az. 32.3 - RC-BG-02.11011.5 - Landratsamt Kamenz - Eingang Amtsgericht Kamenz am 18.06.2002: Die BRD und die DDR wurden aufgelöst und im Bundesgesetzblatt wurde das verkündet. Danach ist die DDR der BRD beigetreten, was nicht mehr ging, da beides vorher aufgelöst wurde. Wobei die Frage ist, wie kann eine aufgelöste DDR nachträglich sich der aufgelösten BRD anschließen?

      Die Volkskammer der DDR erklärte am 23.08.1990 den Beitritt der DDR gemäß Art. 23 S. 2 GG a. F. zum Geltungsbereich des Grundgesetzes mit Wirkung zum 03.10.1990. Art. 23 S. 2 GG a. F. wurde aber bereits mit dem Einigungsvertrag (Art. 4 Ziffer 2) vom 29.09.1990 aufgehoben. Damit konnte natürlich am 03.10.1990 kein Beitritt der DDR nach Art. 23 S. 2 GG a. F. mehr formal stattfinden.

      Das ist auch die offzielle Rechtsauffassung der JVA Hildesheim. Der Vorgang wurde dort vom Schließpersonal an die Untersuchungshäftlinge verteilt, damit diese das glauben. Da die JVA Hildesheim eine offizielle Einrichtung des Landes Niedersachsen ist, die Untersuchungshäftlinge in Gewahrsam für die Staatsanwaltschaft Göttingen nahm, kann das als offzielle Haltung der Justiz angesehen werden. Ich habe so ein Exemplar auf JVA Papier vorliegen. Ziel ist es, den Eindruck einer Willkürherrschaft unter den Gefangenen durch Desinformation hervorzurufen, da diese den Wahrheitsgehalt der Information natürlich nicht überprüfen können. Auf dieser Grundlage wurde sogar eine Verfassungsbeschwerde aus der JVA Hildesheim an das Bundesverfassungsgericht eingereicht, weil der Untersuchungshäftling von deren Richtigkeit ausging. Weil, wenn die BRD aufgehört hätte zu existiern gibt es auch keine Rechtsgrundlage nach dem StGB oder der StPO jemanden einzulochen. Demzufolge gab es auch kein rechtsstaatsliches Verfahren in dem Verfahren in dem es um eine angebliche Störung des öffentlichen Friedens mit einem Fass Zyankali ging, wenn solche Desinformationen an einem Untersuchungsgefangene ausgegeben werden. Warum die Argumentation in dem Verfahren vor dem Amtsgericht Kamenz dennoch falsch sein soll, kannst Du hier lesen:

      http://krr-faq.net/einvert.php

      Ich habe das jetzt nicht noch mal überprüft. Viel Spaß dabei.
      Merikal Zumpf
      Forumsmitglied
      Zuletzt geändert von Merikal Zumpf; 14.11.2012, 05:38.

      Kommentar

      Lädt...
      X