Guten Tag, gerade für klagende Mobbingopfer ist es wichtig zu wissen, dass an BRD Gerichten seit der Wende in 1990 einiges schief läuft.
So gibt es in Ermangelung eines territorialen Geltungsbereiches für das Grundgesetz auch keine sog. gesetzlichen Richter i.S.d. ehem. Artikel 101 GG.
Somit bestehen keine Staatsgerichte, sondern unstatthafte Ausnahmegerichte i.S.d. ehem. Art. 101 GG.
Aus Gründen der selbstschuldnerischen Haftung, unterschreiben diese Richter ihr Urteil nicht, da sie sonst hieran gebunden wären.
Eine Staatshaftung gibt es in der BRD nicht.
Diese Vorgehensweise der Ausnahmegerichte den Prozessparteien die Urteile vorzuenthalten, verstößt gegen diverses Völkerrecht (Art. 6 EMRK, Art. 14 (1) UN Zivilpakt, u.a.).
Weiteres unter http://menschenrechtsverfahren.wordpress....
Ich hoffe, es hilft den Einen oder Anderen.
Gruss
So gibt es in Ermangelung eines territorialen Geltungsbereiches für das Grundgesetz auch keine sog. gesetzlichen Richter i.S.d. ehem. Artikel 101 GG.
Somit bestehen keine Staatsgerichte, sondern unstatthafte Ausnahmegerichte i.S.d. ehem. Art. 101 GG.
Aus Gründen der selbstschuldnerischen Haftung, unterschreiben diese Richter ihr Urteil nicht, da sie sonst hieran gebunden wären.
Eine Staatshaftung gibt es in der BRD nicht.
Diese Vorgehensweise der Ausnahmegerichte den Prozessparteien die Urteile vorzuenthalten, verstößt gegen diverses Völkerrecht (Art. 6 EMRK, Art. 14 (1) UN Zivilpakt, u.a.).
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