Hallo,
ich bin nach einer Mobbing-Situation am Arbeitsplatz für acht Wochen in eine psychosomatische Klinik gekommen.Hier wurde ein Gutachten erstellt, welches aussagte, ich dürfe nicht zurück in meine alte Abteilung, man solle
mich innerbetrieblich umsetzen.
Mein Arbeitgeber verlangte, das ich ich die Abteilung zurück gehe, da er angeblich keine Möglichkeit hatte, mich zu versetzen.
Ich kann aber nachweisen das eine andere Person, versetzt wurde.
Da ich wieder in die Abteilung musste erkrankte ich nochmals,wieder in die psychosomatische Klinik.Diesmal für sechs Wochen.Als ich danach wieder arbeiten wollte, gab man vor keine Möglichkeit zu haben mich zu versetzen, ich solle mich doch von der Krankenkasse aussteuern lassen. Nun bin ich auf Grund der schwere meiner Erkrankung (schwere immer wieder kehrende Depressionen, Borderline,Schlafstörungen,Suizid Gedanken, Angstzustände,Inpotenz auf Grund der Depressionen,Bluthochdruck) als Voll Ewerbsunfähig
verrentet wurden.
Meine Frage ist. ob jemand weiß in welcher Höhe ich Schadensersatz und Schmerzensgeld, geltend machen kann.
Hier liegt vorsätzliche Verletzung der Fürsorgepflicht(Nebenpflichten)vor
mfg.
Jens
ich bin nach einer Mobbing-Situation am Arbeitsplatz für acht Wochen in eine psychosomatische Klinik gekommen.Hier wurde ein Gutachten erstellt, welches aussagte, ich dürfe nicht zurück in meine alte Abteilung, man solle
mich innerbetrieblich umsetzen.
Mein Arbeitgeber verlangte, das ich ich die Abteilung zurück gehe, da er angeblich keine Möglichkeit hatte, mich zu versetzen.
Ich kann aber nachweisen das eine andere Person, versetzt wurde.
Da ich wieder in die Abteilung musste erkrankte ich nochmals,wieder in die psychosomatische Klinik.Diesmal für sechs Wochen.Als ich danach wieder arbeiten wollte, gab man vor keine Möglichkeit zu haben mich zu versetzen, ich solle mich doch von der Krankenkasse aussteuern lassen. Nun bin ich auf Grund der schwere meiner Erkrankung (schwere immer wieder kehrende Depressionen, Borderline,Schlafstörungen,Suizid Gedanken, Angstzustände,Inpotenz auf Grund der Depressionen,Bluthochdruck) als Voll Ewerbsunfähig
verrentet wurden.
Meine Frage ist. ob jemand weiß in welcher Höhe ich Schadensersatz und Schmerzensgeld, geltend machen kann.
Hier liegt vorsätzliche Verletzung der Fürsorgepflicht(Nebenpflichten)vor
mfg.
Jens
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