Mein Nachbar hat sein Haus gekauft, weil er glaubte die Flurbereinigung würde einen Weg wieder eröffnen.
Sein Haus liegt im Wald und hat nur eine mässige Verkehrsanbindung. Er fährt über 2 km Feldweg und anschließend durch ein Dorf und erreicht nach insgesamt 6 km eine Hauptverkehrsstrasse. Dieselbe Strasse könnte er erreichen, wenn er einen ca. 300 m (! ) langen Weg benützten dürfte. Dieser Weg führt über Privatgelände und wurde vor Jahren von einem Gericht geschlossen.
Dem Nachbarn wurde beim Kauf gesagt, er könnte diesen Abkürzerweg wieder benützen, wenn die Flurbereinigung kommt. Damit wäre das Haus ein Schnäppchen gewesen.
Er hat gekauft, weil er ein paar Subalternen aus der Gemeinde geglaubt hat.
Tatsächlich ist es so, dass die Flurbereinigung Gerichtsurteile sehr selten aufheben oder umgehen kann.
Im vorliegenden Fall bestand keinerlei Aussicht auf Erfolg, da das Urteil in der zweiten Instanz bestätigt worden war. Der Weg besteht nicht mehr - Punkt!
Wenn der Nachbar nachgedacht hätte, dann wäre ihm auch aufgefallen, dass die Reparatur des verfallenen und geschlossenen Wegs ganz erhebliche Kosten verursachen würde. Für die Gemeinde wäre es sehr teuer geworden diesen Weg wieder befahrbar zu machen. Aber, wie bereits erwähnt, die Flurbereinigung hebt ganz selten bestehende Gerichtsurteile auf.
Der Nachbar hat also mit Zitronen gehandelt. Jetzt sitzt er mitten im Wald und wartet auf die Landung von Ausserirdischen ....
Sein Haus liegt im Wald und hat nur eine mässige Verkehrsanbindung. Er fährt über 2 km Feldweg und anschließend durch ein Dorf und erreicht nach insgesamt 6 km eine Hauptverkehrsstrasse. Dieselbe Strasse könnte er erreichen, wenn er einen ca. 300 m (! ) langen Weg benützten dürfte. Dieser Weg führt über Privatgelände und wurde vor Jahren von einem Gericht geschlossen.
Dem Nachbarn wurde beim Kauf gesagt, er könnte diesen Abkürzerweg wieder benützen, wenn die Flurbereinigung kommt. Damit wäre das Haus ein Schnäppchen gewesen.
Er hat gekauft, weil er ein paar Subalternen aus der Gemeinde geglaubt hat.
Tatsächlich ist es so, dass die Flurbereinigung Gerichtsurteile sehr selten aufheben oder umgehen kann.
Im vorliegenden Fall bestand keinerlei Aussicht auf Erfolg, da das Urteil in der zweiten Instanz bestätigt worden war. Der Weg besteht nicht mehr - Punkt!
Wenn der Nachbar nachgedacht hätte, dann wäre ihm auch aufgefallen, dass die Reparatur des verfallenen und geschlossenen Wegs ganz erhebliche Kosten verursachen würde. Für die Gemeinde wäre es sehr teuer geworden diesen Weg wieder befahrbar zu machen. Aber, wie bereits erwähnt, die Flurbereinigung hebt ganz selten bestehende Gerichtsurteile auf.
Der Nachbar hat also mit Zitronen gehandelt. Jetzt sitzt er mitten im Wald und wartet auf die Landung von Ausserirdischen ....
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