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Vier Jahre Mist

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  • Vier Jahre Mist

    Hallo liebe Mitmenschen,

    ich bin neu hier und suche Feedback & Rat in folgender Sache die sich nun vier Jahre lang fortsetzt:

    ich wohne in einer Altbauwohnung mit meiner Partnerin seit 23 Jahren. Die Wohnungen in diesem Haus (Baujahr 1910) sind ziemlich hellhörig. In den letzten Jahren sind in den Wohnungen über sowie unter uns neue Nachbarn eingezogen. Der Nachbar unter uns (Person A), eine allein stehende Person, fühlt sich in seiner Ruhe gestört und beschwert sich darüber bei der Hausverwaltung in form von sehr umfangreichen Lärmprotokollen. Diese Protokolle sind sehr stark übertrieben und völlig unrealistisch geschrieben. Der Vermieter hat uns daraufhin abgemahnt und dann später wegen Ruhestörung und Hausfriedensbruch fristlos gekündigt. Da wir uns mit einem Anwalt wehren und auf die Hellhörigkeit verweisen (und nicht freiwillig ausziehen) hat der Vermieter eine Räumungsklage am Gericht eingereicht. Das Gericht hat die Klage angenommen und der Zivilprozess ist aktuell in der Beweisaufnahme. Der Vermieter hat im Vorfeld eine Trittschallmessung durch einen Gutachter untersagt, ohne Begründung. Nun hat Person A vor Beginn des Zivilprozesses andere Mieter im Haus angesprochen und Unwahrheiten über meine Person verbreitet sowie versucht Nachbarn zu einer Aussage zu überreden. Im laufe des Gerichtsverfahrens hat der Anwalt des Eigentümers mit Person A immer schwerere Vorwürfe gegen mich erhoben. Diese schweren Vorwürfe wurden einigen Nachbarn als Fakt „erzählt“. Ob diese Nachbarn das glauben weiß ich nicht, manche schauen mich aber beim Grüßen in letzter Zeit ganz anders an als früher. Wir haben weder ein gutes noch schlechtes Verhältnis mit den meisten Nachbarn hier. Mann sieht sich im Treppenhaus, haben aber privat keinen Kontakt. Die Beweisaufnahme im Zivilprozess ist abenteuerlich. Person A hat viele vorwürfe und keine Beweise. Wie das Gericht das alles bewertet kann ich nicht einschätzen. Neben Person A haben zwei Nachbarn gegen uns ausgesagt. Auch diese Sagen wir wären zu laut und „gefährliche Typen“. Es wird behauptet ich wäre Kinderfeindlich ohne spezifische Vorwürfe zu nennen, die Kinder seien eben „verängstigt“ durch „Geräusche die aus unsrer Wohnung dringen“. Es gibt zehn Wohnungen im Haus, 33 Menschen Wohnen hier. Wir sind beide nicht vorbestraft und haben auch keine Polizeigeschichte. Unserer Anwalt ist gut, aber alt und sehr konservativ in seiner Arbeitsweise. Der gegnerische Anwalt ist jung, frech, angriffslustig und provokativ. Das Gericht hat sogar einen Ortstermin verfügt und war hier in drei Wohnungen vor Ort um sich alles anzusehen. Bei diesem Ortstermin wurden Geräusche von drei Referendaren „simuliert“ um die Hellhörigkeit einzuschätzen. Wir zahlen hier kalt für 120qm unter eintausend Euro nach drei Mieterhöhungen in einer teuren Großstadt in guter Lage. Inzwischen sind wir soweit das wir selbst ausziehen wollen, das Gericht spricht sein Urteil im April-Mai. Ich habe mit einem Bekannten darüber gesprochen, der meinte wir hätten schon längst Anzeige erstatten sollen. Unser Anwalt hat davon abgeraten, er sagt die Vorwürfe wären inhaltslos.

    Ich bedanke mich bei allen hier für Euer Interesse!

  • #2
    AW: Vier Jahre Mist

    Ich habe mit einem Bekannten darüber gesprochen, der meinte wir hätten schon längst Anzeige erstatten sollen. Unser Anwalt hat davon abgeraten, er sagt die Vorwürfe wären inhaltslos.
    Inhaltslos nicht unbedingt. Aber es würde auf den Privatklageweg verwiesen werden, da bei der Sache null öffentliches Interesse besteht. Das ist ein Knatsch zwischen Mietern.

    Ich kenne das auch, wenn die Gegenseite sehr aggressiv auftritt, keine Beweise erbringen muss und dann auch noch für jeden Pups Beifall und Recht bekommt. Dann zweifelt man echt am deutschen Rechtssystem.

    Wenn du das Gefühl hast, du wirst vom Gericht in irgendeiner Form benachteiligt, kannst du einen Befangenheitsantrag gegen den Richter stellen. Dem wird zwar selten stattgegeben, denn diese Anträge werden vom gleichen Gericht (und nicht vom nächsthöheren) bearbeitet, an dem dein Verfahren läuft. Und es wird kaum der Kollege, der im Nachbarzimmer sitzt, gegen den anderen entscheiden, aber einen Versuch ist es immer wert.

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    • #3
      AW: Vier Jahre Mist

      vielen Dank für Deine Antwort. Bis jetzt fühlen wir uns in dem Zivilprozesses nicht benachteiligt, aber wie die Sache ausgeht weiß ja keiner. Mein Anwalt sagt er könnte dann in Revision gehen wenn wir das wünschen aber das könnte auch Nachteile haben. Das ganze Gerichtsverfahren ist ein Witz. Der Vermieter bekommt hier die Chance seine finanziellen Interessen wahrzunehmen und lässt sich von diesen paar Nachbarn mit irren Aussagen bedienen! Warum die Klage überhaupt angenommen wurde haben wir bis Heute nicht begriffen aber das nützt uns jetzt nix mehr. Es gibt kein zurück. Am Ende muss auch noch alles bezahlt werden. Ich war vor dieser Sache immer Laienhaft davon ausgegangen das Behauptungen und Vorwürfe vor Gericht auch bewiesen werden müssen. Langsam habe ich so meine Zweifel daran, aber auch am deutschen Rechtssystem.

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      • #4
        AW: Vier Jahre Mist

        Zitat von hansSulo Beitrag anzeigen
        und lässt sich von diesen paar Nachbarn mit irren Aussagen bedienen!

        Fällt mir mein Unfallprozess ein, der jetzt ins 9. Jahr geht. Aber so etwas kenne ich. Da wird man von der Gegenseite dermaßen übelst wüst beschimpft, dass es wirklich gut und gerne für eine Anzeige reichen würde. Auch meine Anwältin hat mir dazu geraten, Ruhe zu bewahren - was zugegebenermaßen sehr schwer fällt. Der Hintergrund scheint aber der zu sein, dass so ein "Schimpfer" sich auch mal eine fette Rüge vom Gericht einhandeln kann. Insofern können die Lügengeschichten von Vorteil sein.
        Am Ende muss auch noch alles bezahlt werden.
        Es zahlt halt der, der verliert. Das muss nicht der sein, der Recht hat.
        Ich war vor dieser Sache immer Laienhaft davon ausgegangen das Behauptungen und Vorwürfe vor Gericht auch bewiesen werden müssen.

        Ja, hinter das Geheimnis bin ich auch noch nicht gestiegen.

        Ich kenne das von meinen Klagen (ich = Klägerin) so, dass ich jeden Cent nachweisen muss. Ist auch nur ein Cent nicht schlüssig und plausibel nachgewiesen (und da bin ich als Klägerin dafür zuständig, es dem Richter so zu erklären, dass er es auch versteht. Man sollte NICHT vom gesunden Menschenverstand eines Richters ausgehen.), lehnt es der Richter ab. Was schlüssig und plausibel ist, legt der Richter fest.

        Im Gegenzug habe ich es aber auch schon als Beklagte erlebt, dass ich die Forderungen bestritten habe und Beweise gefordert habe - und die Gegenseite = Klägerseite musste keine vorlegen. Es waren dann auch die Verfahren, die ich verloren habe. Nun frag dich mal warum ...

        Bloß mal grob geschätzt ... ich rechne dir/euch nicht viel Erfolg aus. Ihr werdet wohl auf der Strecke bleiben und den ganzen Spaß zahlen müssen. Dann könnt ihr noch froh sein, wenn kein Gutachter eingeschaltet wurde, denn die Kosten sind nicht gerade gering.
        Titania
        besonders erfahrenes Mitglied
        Zuletzt geändert von Titania; 24.02.2015, 20:14.

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        • #5
          AW: Vier Jahre Mist

          ja ich bereite mich inzwischen auf das schlimmste vor. Besser so. Das ganze ist auch ein Lernprozess, im negativen Sinne. Ich habe in den letzten vier Jahren einiges über unsere Justiz gelernt. Aber ich bin eben nicht ein Mensch der sich zurücklehnt ohne sich zur Wehr zu setzen. Wenn Mann und Frau Vorwürfe nicht klar und deutlich zurück weißt und allen signalisiert das es eben nicht so geht dann toleriert mann es als beschuldigter ja schon fast. Selbst wenn der Klage in unserem Fall satt gegeben wird und wir hier raus müssen werde ich nicht kapitulieren. Dann geht es eben in anderer Form weiter. Ich habe da genug Material aus diesem mistigen Fall! In unserem Fall spielen die Zeugenaussagen eine sehr wichtige Rolle. Aber so eine Zeugenaussage muss auch glaubwürdig sein, und überhaupt relevante Inhalte beinhalten. Das ist in diesem Fall so sehr grenzwertig das es wirklich unglaublich ist. Da der Zivilprozesses jetzt noch andauert möchte ich hier auf die genauen Details jetzt nicht eingehen. Es gibt ja zum Glück die Protokolle des Gerichts in dem ALLES sehr schön festgehalten wird. Keiner kann diese Protokolle in Frage stellen. Es gibt beispielsweise eine Zeugenaussage von unserer lieben Person A bei dem ersten Gerichtstermin die total von Ihrer eigenen vorherigen schriftlichen Aussage abweicht. Wie sehr das dann am Ende ins Urteil fällt ist natürlich relativ und nicht meine Entscheidung sondern die des Gerichts.

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