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Ärger mit neuen Nachbarn

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  • Ärger mit neuen Nachbarn

    Hallo Zusammen,

    wir wohnen seit 10 Jahren in einem Zweifamilienhaus. Unsere Wohnung befindet sich im 1. und 2. OG, zu unserem Mieteigentum gehört laut Mietvertrag ebenfalls der Garten, die Garage, der Hof und ein weiteres Außengebäude. Vor 2 Monaten sind im EG (die Wohnung im EG verfügt über einen Balkon der in unseren Garten rausgeht) neue Nachbarn eingezogen und seitdem gibt es Probleme, da die neuen Nachbarn. Die Nachbarn stellen ohne Rückfrage Pflanzen in den Hof. Pflanzen Frühlungsblumen zu meinen Pflanzen in die Hofkübel, schneiden Pflanzen in unserem Garten zurück usw. Wir haben dann mal ganz freundlich darauf aufmerksam gemacht, dass das unserer Bereich ist und wir uns selbst um die Gartenarbeit kümmern. Ebenfalls hat unsere Vermieter die neuen Mieter wiederholt darauf aufmerksam gemacht, dass das so nicht geht, da die neuen Nachbarn mit unserem Vermieter jedoch gut befreundet sind, stören die sich da scheinbar nicht weiter dran.
    Ich weiß, dass rechtlich die Nachbarn unseren Garten ohne unser Einverständnis eigentlich nicht betreten dürfen. Problem ist aber, dass sich in unerem Garten ein Wasseranschluss befindet und unserer Nachbar jetzt diesen benutzt um mit unserem Schlauch der dort angebracht ist, vom Garten aus seine Balkonpflanzen zu gießen. Sein Argument: Der Wasseranschluss würde der Allgemeinheit gehören und er müsste ja sonst das Gießwasser in Kannen durch seinen Wohnung auf den Balkon tragen. Zur Info: Es gibt bei uns im ganzen Haus keine Wasseruhren, aber macht dieser Umstand den Wasserhahn gleich zum Allgemeingut oder gehört der Wasserhahn im Garten da er sich in unserem Bereich befindet ebenfalls zu unserer Mietsache? Schließlich darf ich die Wasseranschlüsse in seiner Wohnung ja auch nicht mitbenutzen.

    Noch eine weitere Frage: Der neue Nachbar verlangt ausserdem von uns das wir unsre Garage sowie das Hoftor immer schließen sollen wenn wir fahren oder kommen. In seinen Augen sieht es "unordentlich" aus wenn das Garagentor oder Hoftor nicht oder nur zur Hälfte geschlossen ist (Die Garage selbst ist es aufgeräumt). Üblicherweise schließen wir sowiso beides aber bei kurzen Besorgungen kann es vorkommen das wir auch mal was auflassen. Dürfen wir das Hoftor oder die Garage offen lassen oder hat unsere Nachbar hierbei ein Mitspracherecht?

  • #2
    AW: Ärger mit neuen Nachbarn

    Was Dein Nachbar darf und was er meint zu dürfen steht in den jeweiligen Mietverträgen zum Beispiel "Alleinige Gartennutzung, Gartennutzung, Mitbenutzung, ...trägt die Auflage den Garten..." usw. Da sollte Dein Vermieter Klarheit schaffen können. Er hat die Mietverträge geschrieben oder verantwortet diese.
    Auch wenn ein Vertrag unglücklich formuliert ist wird er sicherlich sagen können was er damit gemeint hat und so manches Mißverständnis aus dem Weg räumen.
    Daran sollte sich auch der neue Mieter halten. Anderenfalls wird Dir der Mieterschutzbund ( Da musst Du Mitglied sein) helfen. Hilft Alles nicht geht das Ganze zum Anwalt und wird sicherlich nicht besser. Ich meine, willst Du Recht haben oder glücklich sein.

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    • #3
      AW: Ärger mit neuen Nachbarn

      Zitat von Tara050874 Beitrag anzeigen
      Es gibt bei uns im ganzen Haus keine Wasseruhren, aber macht dieser Umstand den Wasserhahn gleich zum Allgemeingut oder gehört der Wasserhahn im Garten da er sich in unserem Bereich befindet ebenfalls zu unserer Mietsache? Schließlich darf ich die Wasseranschlüsse in seiner Wohnung ja auch nicht mitbenutzen.
      Wenn es dein Schlauch ist, musst du die Mitnutzung natürlich nicht dulden. Das mag kleinlich klingen, geht aber auch darum, wer dafür aufkommt, wenn er mal kaputt geht. Erfahrungsgemäß will es dann keiner gewesen sein. Eine Lösung wäre, den Schlauch entweder abzumachen oder zumindest so zu installieren, dass eine Mitnutzung nicht möglich ist (z.B. zusammenrollen und mit Schloss sichern).

      Normalerweise benötigt der Nachbar eine Genehmigung, wenn er deine Mietsache mit nutzen will. Das solltet ihr auch schriftlich vereinbaren, sonst zählt irgendwann das Gesagte nicht mehr. Dabei geht es vor allem um Haftungsfragen.

      Betr. des Wasserhahnes wäre die einfachste Lösung, ihn an die Grenze eurer Mietsache zu legen. Das ist kein großer Aufwand und auch nicht teuer. Muss natürlich der Vermieter machen.
      Die Nachbarn stellen ohne Rückfrage Pflanzen in den Hof. Pflanzen Frühlungsblumen zu meinen Pflanzen in die Hofkübel, schneiden Pflanzen in unserem Garten zurück usw. Wir haben dann mal ganz freundlich darauf aufmerksam gemacht, dass das unserer Bereich ist und wir uns selbst um die Gartenarbeit kümmern.
      Habt ihr ihn auf euren Mietvertrag verwiesen? "Freundlich darauf aufmerksam machen" kann auch bedeuten, dass ihr ihm wirklich "bloß" gesagt habt, dass es euer Bereich ist. Das klingt mehr nach einer mündlichen Absprache mit dem Vermieter. Besser ist es, ihm den Mietvertrag unter die Nase zu halten und ihn auch mal zu fragen, ob in seinem die Nutzung ebenfalls vereinbart ist.

      Ihn schriftlich darum bitten mit Verweis auf euren Mietvertrag wäre auch noch eine Möglichkeit. Schriftliches bietet euch immer eine Rechtssicherheit, wenn es tatsächlich mal zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen sollte. Man weiß ja nie, was die Zukunft so bringt.
      Noch eine weitere Frage: Der neue Nachbar verlangt ausserdem von uns das wir unsre Garage sowie das Hoftor immer schließen sollen wenn wir fahren oder kommen. In seinen Augen sieht es "unordentlich" aus wenn das Garagentor oder Hoftor nicht oder nur zur Hälfte geschlossen ist (Die Garage selbst ist es aufgeräumt). Üblicherweise schließen wir sowiso beides aber bei kurzen Besorgungen kann es vorkommen das wir auch mal was auflassen. Dürfen wir das Hoftor oder die Garage offen lassen oder hat unsere Nachbar hierbei ein Mitspracherecht?
      Ein bissel pengelig, der Nachbar. Das Hoftor schließen, ist für manche ein Sicherheitsaspekt. Mag er Recht haben, aber lasst euch nicht von so einem Meckerer das Leben vermiesen. Dann muss es explizit in einer Hausordnung oder im Mietvertrag festgelegt sein, dass das Hoftor immer geschlossen werden muss. Die Klausel habe ich in meinem Mietvertrag betr. der Haustür.

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      • #4
        AW: Ärger mit neuen Nachbarn

        Ich würde mich an deiner Stelle mit dem Vermieter und den Nachbarn samt Mietvertrag zusammensetzen und die Punkte klären. Und nicht alles auf die Goldwaage legen - du willst ihn ja schließlich nicht rausmobben, sondern nur, dass er die Grenzen respektiert, oder?

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