Hallo Zusammen,
wir wohnen seit 10 Jahren in einem Zweifamilienhaus. Unsere Wohnung befindet sich im 1. und 2. OG, zu unserem Mieteigentum gehört laut Mietvertrag ebenfalls der Garten, die Garage, der Hof und ein weiteres Außengebäude. Vor 2 Monaten sind im EG (die Wohnung im EG verfügt über einen Balkon der in unseren Garten rausgeht) neue Nachbarn eingezogen und seitdem gibt es Probleme, da die neuen Nachbarn. Die Nachbarn stellen ohne Rückfrage Pflanzen in den Hof. Pflanzen Frühlungsblumen zu meinen Pflanzen in die Hofkübel, schneiden Pflanzen in unserem Garten zurück usw. Wir haben dann mal ganz freundlich darauf aufmerksam gemacht, dass das unserer Bereich ist und wir uns selbst um die Gartenarbeit kümmern. Ebenfalls hat unsere Vermieter die neuen Mieter wiederholt darauf aufmerksam gemacht, dass das so nicht geht, da die neuen Nachbarn mit unserem Vermieter jedoch gut befreundet sind, stören die sich da scheinbar nicht weiter dran.
Ich weiß, dass rechtlich die Nachbarn unseren Garten ohne unser Einverständnis eigentlich nicht betreten dürfen. Problem ist aber, dass sich in unerem Garten ein Wasseranschluss befindet und unserer Nachbar jetzt diesen benutzt um mit unserem Schlauch der dort angebracht ist, vom Garten aus seine Balkonpflanzen zu gießen. Sein Argument: Der Wasseranschluss würde der Allgemeinheit gehören und er müsste ja sonst das Gießwasser in Kannen durch seinen Wohnung auf den Balkon tragen. Zur Info: Es gibt bei uns im ganzen Haus keine Wasseruhren, aber macht dieser Umstand den Wasserhahn gleich zum Allgemeingut oder gehört der Wasserhahn im Garten da er sich in unserem Bereich befindet ebenfalls zu unserer Mietsache? Schließlich darf ich die Wasseranschlüsse in seiner Wohnung ja auch nicht mitbenutzen.
Noch eine weitere Frage: Der neue Nachbar verlangt ausserdem von uns das wir unsre Garage sowie das Hoftor immer schließen sollen wenn wir fahren oder kommen. In seinen Augen sieht es "unordentlich" aus wenn das Garagentor oder Hoftor nicht oder nur zur Hälfte geschlossen ist (Die Garage selbst ist es aufgeräumt). Üblicherweise schließen wir sowiso beides aber bei kurzen Besorgungen kann es vorkommen das wir auch mal was auflassen. Dürfen wir das Hoftor oder die Garage offen lassen oder hat unsere Nachbar hierbei ein Mitspracherecht?
wir wohnen seit 10 Jahren in einem Zweifamilienhaus. Unsere Wohnung befindet sich im 1. und 2. OG, zu unserem Mieteigentum gehört laut Mietvertrag ebenfalls der Garten, die Garage, der Hof und ein weiteres Außengebäude. Vor 2 Monaten sind im EG (die Wohnung im EG verfügt über einen Balkon der in unseren Garten rausgeht) neue Nachbarn eingezogen und seitdem gibt es Probleme, da die neuen Nachbarn. Die Nachbarn stellen ohne Rückfrage Pflanzen in den Hof. Pflanzen Frühlungsblumen zu meinen Pflanzen in die Hofkübel, schneiden Pflanzen in unserem Garten zurück usw. Wir haben dann mal ganz freundlich darauf aufmerksam gemacht, dass das unserer Bereich ist und wir uns selbst um die Gartenarbeit kümmern. Ebenfalls hat unsere Vermieter die neuen Mieter wiederholt darauf aufmerksam gemacht, dass das so nicht geht, da die neuen Nachbarn mit unserem Vermieter jedoch gut befreundet sind, stören die sich da scheinbar nicht weiter dran.
Ich weiß, dass rechtlich die Nachbarn unseren Garten ohne unser Einverständnis eigentlich nicht betreten dürfen. Problem ist aber, dass sich in unerem Garten ein Wasseranschluss befindet und unserer Nachbar jetzt diesen benutzt um mit unserem Schlauch der dort angebracht ist, vom Garten aus seine Balkonpflanzen zu gießen. Sein Argument: Der Wasseranschluss würde der Allgemeinheit gehören und er müsste ja sonst das Gießwasser in Kannen durch seinen Wohnung auf den Balkon tragen. Zur Info: Es gibt bei uns im ganzen Haus keine Wasseruhren, aber macht dieser Umstand den Wasserhahn gleich zum Allgemeingut oder gehört der Wasserhahn im Garten da er sich in unserem Bereich befindet ebenfalls zu unserer Mietsache? Schließlich darf ich die Wasseranschlüsse in seiner Wohnung ja auch nicht mitbenutzen.
Noch eine weitere Frage: Der neue Nachbar verlangt ausserdem von uns das wir unsre Garage sowie das Hoftor immer schließen sollen wenn wir fahren oder kommen. In seinen Augen sieht es "unordentlich" aus wenn das Garagentor oder Hoftor nicht oder nur zur Hälfte geschlossen ist (Die Garage selbst ist es aufgeräumt). Üblicherweise schließen wir sowiso beides aber bei kurzen Besorgungen kann es vorkommen das wir auch mal was auflassen. Dürfen wir das Hoftor oder die Garage offen lassen oder hat unsere Nachbar hierbei ein Mitspracherecht?
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