Hallo zusammen,
meine Mutter ist kürzlich in eine Erdgeschoss-Wohnung mit Gartennutzung gezogen. Nachdem der Mietvertrag unterschrieben wurde, rief der Vermieter alle drei Parteien zusammen, um die jeweiligen Gartenabschnitte zuzuteilen. Partei 1 lehnt eine Gartennutzung ab und überlässt Partei 2 den Gartenanteil. Der Garten wird also bis jetzt nur von Partei 2 genutzt. Meine Mutter merkte an, dass sie lediglich einen kleinen Bereich bräuchte, auf dem sie einen Tisch und einen Stuhl stellen kann um draußen sitzen zu können. Vermieter, meine Mutter und Partei 2 einigten sich mündlich auf einen Teilbereich des Gartens, den meine Mutter nutzen könne. Soweit so gut. Der Vermieter forderte Partei 2 auf, die dort abgestellten Privatgegenstände bis zum Einzug meiner Mutter zu entfernen. Beim Einzug stand der Garten noch voll. Partei 2 befand sich im Garten und ich bin hinaus gegangen und habe höflich mitgeteilt:"Meine Mutter zieht heute ein und es wäre prima, wenn Sie Ihre Sachen in den nächsten Tagen auf Ihre Grundstücksseite bringen könnten. Sollten Sie Hilfe brauchen, sagen Sie uns einfach bescheid." Daraufhin teilte dieser Nachbar mir mit:"Ich habe es mir anders überlegt. Diesen Abschnitt bekommt Ihre Mutter nicht." Auf Nachfrage, welchen Teil sie nun nutzen könne, kam die Reaktion :" Sie bekommt den Garten nicht, denn sie hat hier noch nichts im Garten gearbeitet und fordert direkt einen Teil des Grundstückes. Wenn sie mal ein Jahr Gartenarbeit geleistet hat, können wir drüber sprechen." Ich habe dann versucht sachlich zu erklären, dass man ja auch einen Wohnraum mieten kann, ohne selbst am Bau der Wohnung beteiligt gewesen zu sein. Er teilte mir daraufhin mit, dass er von seinem Privatgeld die Pflanzen dort angepflanzt hätte, wo das Gartenstück meiner Mutter sein soll. Ich habe ihm gesagt:" Ich verstehe, dass Sie viel Arbeit investiert haben. Niemand möchte Ihnen den Garten wegnehmen und wenn meine Mutter nicht im Garten ist, können Sie den Teil meiner Mutter für Hund/Enkelkind etc. auch gerne mitbenutzen. Meine Mutter verlangt ja auch nur ein kleines Stück und nicht einmal das Drittel, welches ihr laut Mietvertrag zustehen würde. Wir haben jetzt drei Möglichkeiten:
1. Sie entfernen die Pflanzen und bringen diese auf Ihre Grundstücksseite
2. Sie belassen die Pflanzen in den Kübeln und
a) versorgen diese weiterhin selbst
b) überlassen meiner Mutter die Pflanzenpflege
Alle drei Vorschläge wurden abgelehnt. Da es zu keiner Einigung kommen konnte, habe ich dem Nachbarn mitgeteilt :"Ich möchte keinen Streit, aber wenn wir uns nicht einigen können, dann muss der Vermieter die Grundstücke schriftlich aufteilen."
Dies ist nun geschehen und der Nachbar hat seine Gartenmöbel weiterhin nicht weggeräumt. Die zugeteilte Seite meiner Mutter ist nun so belagert, dass man dort nicht mehr durchlaufen kann. Schriftliche Aufforderungen des Vermieters die Gegenstände zu entfernen werden ignoriert und Fristsetzungen überschritten.
Wie ist der nächste Schritt? Ist es nun Angelegenheit des Vermieters sich weiterhin darum zu kümmern, oder sollte man selbst einen Anwalt einschalten? Der Garten kann ja nicht benutzt werden. Der eigene Tisch passt durch die Gegenstände des Nachbarn dort nicht mehr hin. Seine Sachen möchte ich unaufgefordert nicht auf seine Gartenseite stellen, da es sein Eigentum ist und ich denke, rechtlich wäre dies auch grenzwertig. Die Gartennutzung kostet monatlich Geld. Da keine Gartennutzung möglich ist: Wer zahlt diesen Betrag?
Liebe Grüße
meine Mutter ist kürzlich in eine Erdgeschoss-Wohnung mit Gartennutzung gezogen. Nachdem der Mietvertrag unterschrieben wurde, rief der Vermieter alle drei Parteien zusammen, um die jeweiligen Gartenabschnitte zuzuteilen. Partei 1 lehnt eine Gartennutzung ab und überlässt Partei 2 den Gartenanteil. Der Garten wird also bis jetzt nur von Partei 2 genutzt. Meine Mutter merkte an, dass sie lediglich einen kleinen Bereich bräuchte, auf dem sie einen Tisch und einen Stuhl stellen kann um draußen sitzen zu können. Vermieter, meine Mutter und Partei 2 einigten sich mündlich auf einen Teilbereich des Gartens, den meine Mutter nutzen könne. Soweit so gut. Der Vermieter forderte Partei 2 auf, die dort abgestellten Privatgegenstände bis zum Einzug meiner Mutter zu entfernen. Beim Einzug stand der Garten noch voll. Partei 2 befand sich im Garten und ich bin hinaus gegangen und habe höflich mitgeteilt:"Meine Mutter zieht heute ein und es wäre prima, wenn Sie Ihre Sachen in den nächsten Tagen auf Ihre Grundstücksseite bringen könnten. Sollten Sie Hilfe brauchen, sagen Sie uns einfach bescheid." Daraufhin teilte dieser Nachbar mir mit:"Ich habe es mir anders überlegt. Diesen Abschnitt bekommt Ihre Mutter nicht." Auf Nachfrage, welchen Teil sie nun nutzen könne, kam die Reaktion :" Sie bekommt den Garten nicht, denn sie hat hier noch nichts im Garten gearbeitet und fordert direkt einen Teil des Grundstückes. Wenn sie mal ein Jahr Gartenarbeit geleistet hat, können wir drüber sprechen." Ich habe dann versucht sachlich zu erklären, dass man ja auch einen Wohnraum mieten kann, ohne selbst am Bau der Wohnung beteiligt gewesen zu sein. Er teilte mir daraufhin mit, dass er von seinem Privatgeld die Pflanzen dort angepflanzt hätte, wo das Gartenstück meiner Mutter sein soll. Ich habe ihm gesagt:" Ich verstehe, dass Sie viel Arbeit investiert haben. Niemand möchte Ihnen den Garten wegnehmen und wenn meine Mutter nicht im Garten ist, können Sie den Teil meiner Mutter für Hund/Enkelkind etc. auch gerne mitbenutzen. Meine Mutter verlangt ja auch nur ein kleines Stück und nicht einmal das Drittel, welches ihr laut Mietvertrag zustehen würde. Wir haben jetzt drei Möglichkeiten:
1. Sie entfernen die Pflanzen und bringen diese auf Ihre Grundstücksseite
2. Sie belassen die Pflanzen in den Kübeln und
a) versorgen diese weiterhin selbst
b) überlassen meiner Mutter die Pflanzenpflege
Alle drei Vorschläge wurden abgelehnt. Da es zu keiner Einigung kommen konnte, habe ich dem Nachbarn mitgeteilt :"Ich möchte keinen Streit, aber wenn wir uns nicht einigen können, dann muss der Vermieter die Grundstücke schriftlich aufteilen."
Dies ist nun geschehen und der Nachbar hat seine Gartenmöbel weiterhin nicht weggeräumt. Die zugeteilte Seite meiner Mutter ist nun so belagert, dass man dort nicht mehr durchlaufen kann. Schriftliche Aufforderungen des Vermieters die Gegenstände zu entfernen werden ignoriert und Fristsetzungen überschritten.
Wie ist der nächste Schritt? Ist es nun Angelegenheit des Vermieters sich weiterhin darum zu kümmern, oder sollte man selbst einen Anwalt einschalten? Der Garten kann ja nicht benutzt werden. Der eigene Tisch passt durch die Gegenstände des Nachbarn dort nicht mehr hin. Seine Sachen möchte ich unaufgefordert nicht auf seine Gartenseite stellen, da es sein Eigentum ist und ich denke, rechtlich wäre dies auch grenzwertig. Die Gartennutzung kostet monatlich Geld. Da keine Gartennutzung möglich ist: Wer zahlt diesen Betrag?
Liebe Grüße
, auch wenn man keine harten Fakten hat).
Meine Mutter ist Nichtraucherin
Der Vermieter kam unangemeldet bei meiner Mutter vorbei (Rechtslage ist klar, aber sie hat ihn trotzdem empfangen) und dieser konnte den Vorwurf der Geruchsbelästigung nicht bestätigen. Der werte Nachbar wäre bekannt für seine überaus "freundliche Art" und wir sollen ihn einfach ignorieren. Zumindest scheint der Vermieter objektiv zu sein. Er zieht nun einen Zaun, um die Gartengrundstücke aufzuteilen. Demnach erhält meine Mutter dann 1/3 des Gartens. Damit dürfte der Nachbar sich selbst geschadet haben. Ohne sein stures Verhalten, hätten ihm lediglich 3 m² gefehlt.
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