Notarielle Verträge müssen nicht automatisch gut für den Verkäufer sein, denn der Käufer kann dem Notar seine Ideen mitteilen und, wenn es die Rechtslage erlaubt, wird der Notar das auch einfügen. Und schon beginnen die Probleme.
Ich hatte, als Verkäufer des Hauses einen Standardvertag vereinbart. Was kam, war ein Standardvertrag plus juristische Sollbruchstelle. Oder, wenn man so will, die Vorfomulierung eines Urteils. Im Vertrag war die übliche Formulierung "gekauft wie besichtigt" bzw. " wie es steht und liegt", aber, dann kam der Zusatz über schädliche Bodenveränderungen. Schädliche Bodenveränderungen können Altlasten sein, aber auch eine unterschiedliche Bodenbeschaffenheit. Im konkreten Fall sind wohl die Eigenschaften des Bodens nicht ganz gleichmäßig. Die Folge ist eine minimale Absenkung der Garagenmauer. Darauf wurde die Käuferin auch aufmerksam gemacht. (Vorausgesetzt der Makler hat mich nicht belogen)
Dann tauchte der Makler ab und übergab einem Kollegen. Damit war für einen Prozess Tür und Tor geöffnet. Auf dieser Basis, also wenn ich den Kaufvertrag unterschrieben hätte, wäre es möglich gewesen mir arglistige Täuschung bzw. Verschweigen eines Mangels zu unterstellen. Der Makler hatte sich zwischenzeitlich ja schon "abgeseilt"und war somit ausserhalb der Verantwortung.
Die Dame (Käuferin) ist übrigens eine Nachbarin, das nur zu Abschluss.
Mann, sind das linke Zeiten !
Ich hatte, als Verkäufer des Hauses einen Standardvertag vereinbart. Was kam, war ein Standardvertrag plus juristische Sollbruchstelle. Oder, wenn man so will, die Vorfomulierung eines Urteils. Im Vertrag war die übliche Formulierung "gekauft wie besichtigt" bzw. " wie es steht und liegt", aber, dann kam der Zusatz über schädliche Bodenveränderungen. Schädliche Bodenveränderungen können Altlasten sein, aber auch eine unterschiedliche Bodenbeschaffenheit. Im konkreten Fall sind wohl die Eigenschaften des Bodens nicht ganz gleichmäßig. Die Folge ist eine minimale Absenkung der Garagenmauer. Darauf wurde die Käuferin auch aufmerksam gemacht. (Vorausgesetzt der Makler hat mich nicht belogen)
Dann tauchte der Makler ab und übergab einem Kollegen. Damit war für einen Prozess Tür und Tor geöffnet. Auf dieser Basis, also wenn ich den Kaufvertrag unterschrieben hätte, wäre es möglich gewesen mir arglistige Täuschung bzw. Verschweigen eines Mangels zu unterstellen. Der Makler hatte sich zwischenzeitlich ja schon "abgeseilt"und war somit ausserhalb der Verantwortung.
Die Dame (Käuferin) ist übrigens eine Nachbarin, das nur zu Abschluss.
Mann, sind das linke Zeiten !
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