AW: Beschwerde einreichen?!

Beweisführungliegt beim Opfer
Betriebekehren Mobbingfälle gerne unter den Teppich und „regeln“ dasintern, bevor es überhaupt vor Gericht geht. Denn innerbetrieblicheMobbingfälle passen nicht unbedingt gut zum Image einesUnternehmens. Es ist in der Tat auch nicht ganz einfach, Mobbing zubeweisen. Immer noch muss das Opfer die Beweisführung erheben unddafür auch ein möglichst lückenloses, stichfestes Mobbing-Tagebuchführen Alarmierende Zahlen über Mobbing: Jährlich sollen rund 1,5 Millionen Menschen in Deutschland unter Schikanierungen am Arbeitsplatz leiden. Jeder vierte Selbstmord in unserem Land wird mittlerweile beruflichen Konflikten zugeordnet.
Im Gesundheits- und Sozialwesen kommt
...