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  • jetzt probier ich mal, ob ich hier einen post hinkriege:
    Werden Mitarbeiter von Kollegen und Vorgesetzten gemobbt, können sie Anspruch auf Schmerzensgeld haben.


    Entscheidend ist dabei, dass eine Gesamtschau der Handlungen ergibt, dass ein Mitarbeiter systematisch ausgegrenzt wurde. Das hat das Arbeitsgericht Siegburg entschieden (Az.:1 Ca 1310/12). Auf das Urteil weist der Deutsche Anwaltverein hin (Mai 2013). ...http://www.haufe.de/unternehmensfueh...56_177326.html
    Der beste Weg ist es, die gegnerische Strategie zu vereiteln; der zweitbeste, dessen Verbündete anzugreifen; und der schlechteste ist der Angriff auf gegnerische Städte.
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