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Bin leider auch ein ausgewähltes Mobbingopfer

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  • #46
    AW: Bin leider auch ein ausgewähltes Mobbingopfer

    Schon ok, Speedy.

    Wenn mein müder Geist das dann also richtig sortiert soll es gemeint sein wie : Ich kündige weil ihr gesetzwidrig handelt, aber die Arbeit am Einsatzort hat Spaß gemacht ? (stark vereinfacht)

    Das ist in einer Kündigung völlig irrelevant, ob das letztere so war und auch uninteressant für den Arbeitgeber. Halte die Kündigung so einfach wie möglich. Sieh es auch einmal so; wer zu viel schreibt gibt, falls es zu einem Rechtsstreit kommt, der Gegenseite nur mehr Angriffsfläche. Ich bin auch schon vor dem Arbeitsgericht gelandet und habe mich königlich über die Gegenseite amüsieren können - wie auch die Zuschauer. Aber im Nachhinein hätte ich auch auf die "Show" verzichten können.

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    • #47
      AW: Bin leider auch ein ausgewähltes Mobbingopfer

      Hallo Speedy,

      es ist Dein Brief, Deine Entscheidung, welche Formulierung Du drin haben möchtest.
      Ich bin aber wie Ylithia und Gerdis weiterhin der Meinung, dass eine Kündigung kurz und präzise gehalten werden sollte.
      Wenn Du an Deinem Einsatzort gut zurecht kamst mit der Arbeit und den Kollegen, verabschiede Dich von ihnen persönlich und gut ist.
      Dem Arbeitgeber als solches ist es ziemlich egal, ob Du Deine Arbeit mochtest. Er legt im Normalfall Wert darauf, dass die Arbeitsleistung qualitativ und quantitativ stimmt und zum Erfolg der Firma beiträgt. Alles Weitere ist irrelevant. Du bist als Arbeitnehmer ein betriebswirtschaftlicher Faktor unter vielen weiteren.
      Pfirsichblüte
      besonders erfahrenes Mitglied
      Zuletzt geändert von Pfirsichblüte; 25.09.2017, 13:40.

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      • #48
        AW: Bin leider auch ein ausgewähltes Mobbingopfer

        @ Speedy,

        wie schon vorher gesagt und in Übereinstimmung mit Ilythia und Trauerweide, die Kündigung auf das Wesentliche beschränken. Trotzdem würde ich einen Rechtsanwalt kontaktieren wegen der Überstunden/Urlaubsansprüche. Die kann der sicher schneller auflisten als es anscheinend Deinem Arbeitgeber möglich ist. ( wenn er das überhaupt will). In einem KURZEN Begleitschreiben zur Kündigung würde ich darauf hinweisen, dass eine solche Auflistung fogt. Ebenso würde ich eine Frist setzen bis wann Du deine Arbeitspapiere haben möchtest.
        Einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Deiner Nähe findest Du auf "Anwalt.de". Solltest Du keine Rechtsschutzversicherung haben oder es an den finanziellen Mitteln fehlen, kannst Du dir bei Deinem zuständigen Amtsgerich zunächst mal einen Beratungsschein besorgen. Darauf hatte Dich bereits Trauerweide hingewiesen. Ich gehe sehr stark davon aus, dass Du bei der " Kündigungsabwicklung" sehr wohl anwaltliche Unterstützung benötigst.

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        • #49
          AW: Bin leider auch ein ausgewähltes Mobbingopfer

          Es war Alteisenfahrer, der am 08.09. schrieb

          Spätestens dann solltest Du schon mit einem Rechtsanwalt gesprochen haben. Wenn Du kein Geld dafür hast kannst Du dir einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht holen. Da müßtest Du jedoch den Nachweis erbringen tatsächlich kein Geld zu haben. Viele Anwälte machen die Erstberatung aber kostenlos.
          Der Anwalt wird Dir alles weitere erklären"

          Ich würde diese Möglichkeit wirklich nutzen, falls das o.G. auf Dich zutrifft. Auf Dich kommt einiges zu zur Wahrung Deiner Ansprüche. Im Hinblick auf die neue Stelle wirst Du zeitlich erneut gebunden sein. Da wäre es gut, sich von einem Anwalt vertreten zu lassen.

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          • #50
            AW: Bin leider auch ein ausgewähltes Mobbingopfer

            Ganz kurze Rückmeldung:
            Arbeitsvertrag ist geschlossen, habe eine Kopie in der Hand. Wird jetzt nun nur noch vom Betriebsrat abgesegnet.

            + Heute sehr großes Lob von einem der Chefs an meinem Einsatzort. Das tat natürlich gerade heute besonders gut!
            Kollegin zwar wieder gesund (ohne Medikamente?), hat aber leider ihre Arbeit (wie schon seit langem) nicht geschafft (Atombombe!) obwohl sie 1 1/2 Std. läger da geblieben ist (hat sie auf mich gewartet?).

            Bin zwei Stolperfallen nach dem Eindecken auf zwei verschiedenen Ebenen (teilweise Gläser und Porzellan innerhalb von Minuten verschwunden!) entgangen.

            Habe sogar die „nicht(?)“ erwünschte Leistung erbracht einen großen Berg neues Geschirr zusätzlich mit einzuarbeiten, der seit Fr. schon vorhanden ist, den ich aber nicht vorbereiten dufte. Nachfrage wurde kurz und knapp von den involvierten zwei Damen mit nein beantwortet, obwohl dieses seit Wochen dringen gebraucht wird.

            Freut mich richtig, dass ich den „Sabotageversuchen“ nicht aufgelaufen bin….

            Mein Chef stellt sich auf meine Anfrage zwecks Stand meines Stunden Kontos und der Nachfrage ob inzwischen Klärung in Bezug Urlaub ist, seit Fr. tot. War ja als evtl. Reaktion zu erwarten! –

            So nun bloß Füße hoch und Pause!
            Zuletzt geändert von speedy; 26.09.2017, 15:33.

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            • #51
              AW: Bin leider auch ein ausgewähltes Mobbingopfer

              Hallo Speedy,

              ich gratuliere Dir herzlich zu Deinem neuen Arbeitsvertrag. Eigentlich könntest Du doch über die Stolperfallen nur noch lachen und die ganze Zeit mit einem vielsagenden Lächeln rumlaufen. Warum willst Du weiter über die Mobbingfallen grübeln, wenn das Ende nun zum Glück absehbar ist?
              Was Deine berechtigten Ansprüche auf Abgeltung betrifft, kennst Du meine Meinung.

              Gruß
              Trauerweide

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              • #52
                AW: Bin leider auch ein ausgewähltes Mobbingopfer

                Glückwunsch Speedy!
                Und den Worten von Trauerweide schließe ich mich an.

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                • #53
                  AW: Bin leider auch ein ausgewähltes Mobbingopfer

                  Danke, Trauerweide und Ilythia, auch für eure Hilfe!

                  Obwohl, höherer Stundenlohn, mehr Urlaub und auch Arbeitsbekleidung ein trauriges Auge nicht ganz verschwinden lassen …. da der Job ganz wie auf mich zugeschnitten war.

                  Ich grüble nicht über die Mobbingfallen, wollte sie nur mit einem geschildert. Wirkte meine Schilderung wie grübeln auf euch durch das "(?)"? - Mir haben auch ganz anderen Beiträgen in diesem Forum weitergeholfen, sogar nur kleine vielleicht nebensächliche Infos. Dachte dabei nur, vielleicht hilft meine Schilderung ja auch irgendeinem anderen Opfer in seiner ganz persönlichen Situation weiter? -
                  Zuletzt geändert von speedy; 27.09.2017, 06:15.

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                  • #54
                    AW: Bin leider auch ein ausgewähltes Mobbingopfer

                    Guten Morgen Speedy,

                    weißt Du, ich könnte Dein "trauriges Auge" verstehen, wenn Du nach einer langjährigen Vollzeittätigkeit rausgemobbt worden wärst. Nun bist Du aber gerade 1 1/2 Jahre dort geringfügig beschäftigt und bist nur übers Ohr gehauen und schamlos ausgenutzt worden. Dass Dir die Arbeit Freude gemacht hat, ist eine Seite. Die andere, schäbige Seite überwiegt, sonst hättest Du Dir keine neue Stelle gesucht.
                    Halte Dir vor Augen, wie mies Dich der Vorgesetzte bisher abgespeist hat und konzentriere Dich auf das Wesentliche, dass Du das bekommst, was Dir rechtlich und tariflich zusteht.
                    Und freue Dich, dass Du bald neue Erfahrungen machst, andere Kollegen kennenlernst. Offensichtlich bietet die neue Arbeitsstelle mehr Vorteile.

                    Gruß
                    Trauerweide

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                    • #55
                      AW: Bin leider auch ein ausgewähltes Mobbingopfer

                      Text wurde auch Wunsch von Speedy gelöscht

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                      • #56
                        AW: Bin leider auch ein ausgewähltes Mobbingopfer

                        So nun erkläre ich schon einmal einen Teil meiner Formulierung und Störrischkeit in Bezug gleich den Rechtsanwalt einzuschalten:

                        am …. habe ich sie nochmals per E-Mail gefragt, wie weit die firmeninterne Klärung des gesetzlichen Urlaubs ist. Leider habe ich darauf keine Antwort erhalten. Alteisenfahrer (Beleg und Antwort)

                        Nach meiner …. jährigen Firmenzugehörigkeit sehe ich es nun als ein Fehlverhalten an, was gegen ihre Pflichten verstößt. Trauerweide (stolpern)
                        Ich ziehe daraus die Konsequenz und kündige hiermit das Arbeitsverhältnis zum 31.10.2017.

                        Die Arbeit als solches hat mir wirklich sehr viel Freude gemacht, deshalb bedanke ich mich. < Alteisenfahrer / YouTube Videos (Rechtsanwalt guten Willen zur Einigung zeigen)

                        Da sich der reale Arbeitseinsatz nach Berechnungen als sehr eng erweist, bitte ich um eine umgehende Bestätigung mit genauem Ablauftermin meiner Beschäftigung, in Berücksichtigung meiner Überstunden, meines Urlaubsanspruchs und um eine Tätigkeitsbeschreibung.
                        Ilythia (Tätigkeitsbeschreibung) + Gerdis (straffer)

                        Infos und Anmerkungen die zu dieser Formulierung geführt haben:

                        Trauerweide:

                        > Ins Stolpern geraten Vorgesetzte wie dieser selten <

                        Alteisenfahrer:

                        >Hast Du einen schriftlichen Nachweis das Du mit dem Chef gesprochen hast???
                        +++ der Tipp Video (s) auf YouTube, an dem ein Rechtsanwalt beteiligt ist!

                        Ilythia:

                        > Das ist dann zwar nicht mehr als eine Tätigkeitsbeschreibung, aber der ganze Lex von wegen … fällt dann weg. <

                        Gerdis:

                        > Dein Kündigungsschreiben straffer und kürzer. <

                        Bei einem Minijob würde sich der finanzielle Aufwand wie in meinem Fall, wenn man keine Beihilfe bekommt, über einen Rechtsanwalt (erster Termin ca. 120,-€) nicht lohnen. Reine Rechenaufgabe. Es gibt aber die Möglichkeit sich direkt an das Arbeitsgericht um evtl. eine kostenlose Beratung, Berechnung und evtl. eine Ankündigung einer Prüfung an den Arbeitgeber, zu erhalten. Info von einem freien Buchhaltungsservice! Auch, dass in meinem Fall ein gewisser Druck nötig ist, der dann evtl. einen Willen zur Einigung hervorruft.

                        Durch diese Videos (an dem ein Rechtsanwalt beteiligt ist), konnte ich auch eine Seite finden, wo direkte Anlaufstellen in Deutschland für Mobbing Opfer aufgelistet sind! Deshalb habe ich den Tipp, und den Tipp einer Arbeitgeberabmahnung, auch in anderen Beiträgen weitergegeben! –

                        Momentaner Stand:

                        Anruf mit aufzeigen Gesprächswille. Man möchte ein Angebot in Bezug Urlaub unterbreitet.


                        Mehr hätte ein Rechtsanwalt oder Arbeitsgericht bis dahin auch noch nicht hervorrufen können! -
                        Zuletzt geändert von speedy; 29.09.2017, 17:33.

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                        • #57
                          AW: Bin leider auch ein ausgewähltes Mobbingopfer

                          Ich habe schon darum gebeten den ersten erklärenden Beitrag zu löschen, da es irgendwie technische Probleme gibt.
                          Der Zweite ist, glaube ich verständlicher und evtl. die Info ersichtlicher!


                          ______ Admin: es gab keine technischen Probleme, die Bearbeitunsgzeit war nur etwas kurz ( 10 Minuten)

                          aktuell beträgt sie 30 Minuten, also genügen Zeit um zu korrigieren

                          Kommentar


                          • #58
                            AW: Bin leider auch ein ausgewähltes Mobbingopfer

                            Bei einem Minijob würde sich der finanzielle Aufwand, wenn man keine Beihilfe bekommt, über einen Rechtsanwalt (erster Termin ca. 120,-€) nicht lohnen.
                            Als Info für dich:

                            Du kannst bei deinem zuständigen Amtsgericht Beratungsbeihilfe beantragen. Dann kostet dich ein Anwalt, wenn überhaupt, 15.-. Manche Anwälte erheben diese Gebühr sogar auch überhaupt nicht. Dafür ist nicht nur ein Erstgespäch drin, sondern auch Schriftwechsel.
                            Vielleicht hilft dir das weiter...

                            Kommentar


                            • #59
                              AW: Bin leider auch ein ausgewähltes Mobbingopfer

                              Entschuldige Ilythia, du wirst keine PN mehr bekommen!

                              Hoffe du kannst dann aber meinen Humor ab!

                              Meine Aussage: ....wenn man keine Beihilfe bekommt... + Es gibt aber die Möglichkeit sich direkt an das Arbeitsgericht um evtl. eine kostenlose Beratung, Berechnung und evtl. eine Ankündigung einer Prüfung an den Arbeitgeber, zu erhalten.

                              Deine Antwort: >Du kannst bei deinem zuständigen Amtsgericht Beratungsbeihilfe beantragen.<
                              >Dafür ist nicht nur ein Erstgespäch drin, sondern auch Schriftwechsel.<

                              „Wer lesen kann, ist klar im Vorteil“

                              Ich bedanke mich aber für deine bisherige Hilfe und auch für die der Anderen! Denn jeder einzelne hat mir bisher schon wirklich enorm weiter geholfen!
                              Zuletzt geändert von speedy; 29.09.2017, 19:13.

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                              • #60
                                AW: Bin leider auch ein ausgewähltes Mobbingopfer

                                etwas wirr, was Du da auflistest, Speedy. Sorry, da komme ich mit den ganzen > < nicht so ganz durch. Was Deine Angaben über die Kosten eines Rechtsanwaltes betrifft,, da hast Du wohl das, was hier schon mal geschrieben wurde, nicht so ganz verstanden. Bei einem Minijob, d.h. mit einem geringen Verdienst, hättest Du sicher einen Beratungsschein bei Deinem zuständigen Amtsgericht erhalten. Da fallen für Dich dann beim Rechtsanwalt nur sehr geringe oder keine Gebühren an. Ein Rechtsanwalt hätte sehr wohl mehr erreicht. Und ich lese wohl nicht richtig???!!! Dein Arbeitgeber will ein "Angebot" wegen Deines Urlaubs unterbreiten? Der hat wohl nicht mehr alle Tassen im Schrank. Entschuldige die Ausdrucksweise. Es geht hier doch nicht um ein Angebot, es geht um Deine rechtlichen Ansprüche.
                                Es bleibt letztendlich natürlich Dir überlassen, was Du weiter machen willst, angefangen mit dieser Kündigung ( viel zu ausführlich und mit Unnötigem vollgestopft) bis hin zu einem Fachanwalt, egal wo Du dich beraten lässt. Und was bitte bringt Dir eine Arbeitgeberabmahnung? Du komplizierst Dinge und belastest Dich mit Sachen, die Du mit einem Anwalt ( schon wieder ) wesentlich einfacher und schneller hättest haben können. Aber wie schon gesagt, es ist Deine Angelegenheit. Ich fürchte nur, bei Deiner Handhabung wird sich alles endlos in die Länge ziehen. Vielleicht wärest Du besser beraten gewesen, wenn Du dich auf die Erfahrungswerte der hier schreibenden User verlassen hättest.

                                Nun, ich denke, wir werden von Dir noch über den Verlauf der Dinge hören
                                Und ganz nebenbei...mancher Humor ist schon sehr gewöhnungsbedürftig und Dir wurde lediglich eine Alternative zum Arbeitsgericht und dortiger Beratung angezeigt
                                Gerdis
                                besonders erfahrenes Mitglied
                                Zuletzt geändert von Gerdis; 29.09.2017, 19:35.

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