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Auf meine Rechte aus Angst vor Konsequenzen verzichten ?

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  • Auf meine Rechte aus Angst vor Konsequenzen verzichten ?

    Hallo,

    ein Ende meines Mobbinghorrors ist in Sicht. Ich werde die Firma zum 01.02.2018 verlassen. Was dann kommt, kann ich nicht sagen. Eine neue Arbeitsstelle habe ich noch nicht.

    Das Problem ist, dass ich -wie sollte es auch anders sein-der Stänkerkopf bin und die Kollegen sich nur wehren. Dazu kommt, dass das Verhältnis zu meiner
    Chefin natürlich bei dem ganzen Debakel auch gelitten hat.....

    Jetzt ist es aber so, dass ich ( aufgrund der Mitarbeiterzahl ) Kündigungsschutz habe und somit ( da es keine tragfähige Begründung gibt ), klagen könnte.

    Allerdings habe ich nach dem ganzen Theater Angst vor diesem Schritt, denn dann könnte man mir endgültig den Stempel " Querulant " aufdrücken.
    Und für einen neuen Job könnte das negative Auswirkungen haben.

    Also Kündigung unterschreiben und nichts wie weg-oder wie seht Ihr das ?

    LG MA
    MarieAnne
    besonders erfahrenes Mitglied
    Zuletzt geändert von MarieAnne; 03.12.2017, 15:20.

  • #2
    AW: Auf meine Rechte aus Angst vor Konsequenzen verzichten ?

    Hi MarieAnne,

    Vorsicht!!! Ohne anwaltliche Hilfe NICHTS unterschreiben. Das kann Dir eventuell auch noch eine Sperre einbringen wenn Du dich nicht angemessen gegen die Kündigung zur Wehr setzt. Dass gegen Kündigungen geklagt wird ist inzwischen normal und hat nichts mir Querulantentum zu tun sondern es ist Dein Recht. Eine Abfindung springt meist auch noch dabei heraus. Das Ganze wird meist im Vergleich enden und damit hast Du dich dann angemesssen zur Wehr gesetzt. Mein Rat daher: Nichts wie hin zu Deinem Anwalt, denn ohne Klage hast Du das nächste Problem an der Backe!

    Grüßlinge

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    • #3
      AW: Auf meine Rechte aus Angst vor Konsequenzen verzichten ?

      Zitat von Alteisenfahrer Beitrag anzeigen
      Vorsicht!!! Ohne anwaltliche Hilfe NICHTS unterschreiben.
      Hi Alteisenfahrer,

      und wenn sie sagt, ich soll den Empfang bestätigen ?

      LG MA

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      • #4
        AW: Auf meine Rechte aus Angst vor Konsequenzen verzichten ?

        Hallo MarieAnne,

        auch von mir ein klares NEIN! Auch keine Bestätigung über den Erhalt der Kündigung schreiben oder unterschreiben! Bevor du hier einen unüberlegten Schnellschuss machst, indem du die Kündigung unterschreibst, lass diese bitte erst durch einen Anwalt überprüfen. Dann überlege dir zusammen mit dem Anwalt, in wie weit eine Klage dann Sinn macht. Es ist also nicht so, dass man, wenn man nicht klagt, gleich wieder Probleme anderswo bekommt. Aber wenn die Kündigung unrechtmäßig ist, sollte schon in deinem Interesse etwas dagegen unternommen werden.
        Einen Aufhebungsvertrag hat dir deine grandiose Chefin wohl nicht noch zusätzlich unter die Nase gehalten? Wenn sie noch damit kommt, ebenfalls Finger weg von Stift und Unterschrift!
        DANN kannst du evtl. tatsächlich Probleme mit dem Arbeitsamt bekommen. Wenn ein Aufhebungsvertrag nicht "richtig" formuliert ist, erkennt das AA den je nach dem nicht an und du bekommst die berühmte Sperre von drei Monaten.
        Wenn dir dein Anwalt dazu rät, vor Gericht zu gehen, brauchst du auch keine Angst zu haben. Weder vor der Verhandlung, noch später. Ein "Besuch" vor dem Arbeitsgericht musst du nicht im Lebenslauf und auch in keinem Vorstellungsgespräch erwähnen. (Außer natürlich, du merkst, dass du wieder Gefahr läufst in ein nächstest Mobbing - Fettnäpfchen zu treten, dann würde ich es einfließen lassen...)
        Zum Arbeitsgericht selbst, folgendes. Erfahrungsgemäß wird ein Arbeitsverhältnis, dass schon vor Gericht landet, so oder so aufgelöst. Kein Richter mutet einem Arbeitnehmer (oder je nach dem auch einem Arbeitgeber) eine Stelle zu, die letztlich durch Zerwürfnisse untragbar geworden ist.
        Der Unterschied besteht darin, dass dann auch alles rechtens abläuft, d. h. die Kündigung findet zu einem "rechtmäßigen" Zeitpunkt statt. Bis dahin kann das Gericht dann auch eine Freistellung mit Lohnfortzahlung anordnen, was es in den meisten Fällen dann auch macht.
        Je nach dem kann dir sogar noch eine Abfindung zustehen. Das wird dir aber dein Anwalt noch genauer erklären und was letztlich in deinem Fall machbar ist.

        Also, auch wenn du dort verständlicher Weise so schnell wie möglich weg willst, bitte keine Kurzschlusshandlung. Du hast davon nur Nachteile.

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        • #5
          AW: Auf meine Rechte aus Angst vor Konsequenzen verzichten ?

          Zitat von Ilythia Beitrag anzeigen
          Also, auch wenn du dort verständlicher Weise so schnell wie möglich weg willst, bitte keine Kurzschlusshandlung. Du hast davon nur Nachteile.
          Hallo Ilythia,

          danke für Deine Antwort und Deinen Rat. Ja, ich bin ziemlich entnervt und möchte nur noch die " Arena " verlassen. Das Verhalten von Frau X ( Chefin ? ), trägt im Moment
          extrem dazu bei. Als Vorgesetzte hat sie noch ganz andere Möglichkeiten......
          Sie möchte wahrscheinlich, dass ich selber kündige oder unüberlegt einen " Schrieb " unterzeichne. Dann lacht sie sich kaputt......

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          • #6
            AW: Auf meine Rechte aus Angst vor Konsequenzen verzichten ?

            Hi nochmal,

            Behalt die Nerven denn die Zielgerade schaffst Du auch noch. Konzentrier Dich auf die Arbeitsplatzsuche und auf Deine Zukunft. Lass die ganzen Verletzungen hinter Dir. Mach aber nicht den Fehler auf der neuen Arbeitsstelle oder schon beim Vorstellungs/ Einstellungsgespräch über die alte Arbeitsstelle zu schimpfen denn das kommt garnicht gut an. Sollten die Dir ein schlechtes Zeugnis ausstellen kannst Du ein verbessertes Zeugnis verlangen welches Deine tatsächliche Arbeitsleistung wiederspiegelt und nicht den Streit der letzten Zeit im Fokus hat. Lass es auch vom Anwalt durchlesen bevor Du es annimmst. Als Laie erkennst Du unter Umständen die versteckten Formulierungen nicht. Kopf hoch, denn Du schaffst das
            wie gesagt am besten mit Anwalt.

            Grüßlinge!

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            • #7
              AW: Auf meine Rechte aus Angst vor Konsequenzen verzichten ?

              Zitat von Alteisenfahrer Beitrag anzeigen
              Behalt die Nerven denn die Zielgerade schaffst Du auch noch.
              Hi,

              ich war nie ein ängstlicher Mensch, aber dieser Mist hat Spuren hinterlassen....Vor allem habe ich Angst vor übler Nachrede via " kurzem Dienstweg ".
              Das bedeutet, dass der neue Chef zum Telefonhörer greift und die Dame " ledert los ". Nach dem Motto : nicht teamfähig, renitent bla bla bla-und dann klagt sie
              auch noch".
              Da kann mir auch kein Anwalt helfen.

              LG MA

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              • #8
                AW: Auf meine Rechte aus Angst vor Konsequenzen verzichten ?

                Hi,

                Sollte sie angerufen werden, wird sie wohlmöglich auch jetzt schon lästern. Ob Du nun klagst oder nicht klagst wird an dieser Situation keinen Unterschied machen.
                Eigenes Versagen wird sie keinesfalls zugeben. Also kann es Dir doch egal sein ob sie acht oder Zehn Punkte zum Lästern hat. Ob ein solcher Anruf tatsächlich stattfindet oder nicht ist Dein Restrisiko auf das Du schon jetzt keinen Einfluss mehr hast. Aber, sollte ein solcher Anruf an die Öffentlichkeit geraten, haben sowohl die alte als auch die neue Firma ein ziemlich großes Problem welches keine Firma riskieren wird. Sowas wird in kürzester Zeit ziemlich den Ruf ruinieren. Das riskiert keine Firma. Lieber unterschreiben die ein etwas zu gutes Zeugnis als sich noch ein solches Ei ins eigene Nest zu legen.

                Dir nochmal gute Nerven und viel Glück!

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                • #9
                  AW: Auf meine Rechte aus Angst vor Konsequenzen verzichten ?

                  Bei den vielen Bewerbern, die mittlerweile auf eine Stelle kommen, haben die gar nicht die Zeit, jedem hinterher zu telefonieren, der vielleicht interessant wäre. Und wenn sie es doch tun, nah und. Eine Klage wird deine Chefin dann tunlichst nicht erwähnen, diese lässt dann auch schon Rückschlüsse darauf zu, dass es in ihrem Betrieb "nicht so besonders läuft". Außerdem wirft es ebenfalls kein so gutes Licht auf sie, wenn sie zu negativ über einen Angestellten redet. Der Schlaue merkt dann ebenfalls, dass da etwas im Argen ist.
                  Mach dir über solche Dinge erst einmal keine Gedanken.
                  Du kannst schon viele Punkte wett machen, wenn du dich im Bewerbungsgespräch dementsprechend verhältst.

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                  • #10
                    AW: Auf meine Rechte aus Angst vor Konsequenzen verzichten ?

                    Danke, das beruhigt mich etwas. Wenn ich mich " abbügeln " lasse, ist das auch kein Schutz.
                    Vielleicht bekomme ich dann den Stempel : etwas doof-wehrt sich nicht. Auch nicht besser...

                    Ich habe noch 2 Fragen zur Kündigung selbst. Hat jemand Erfahrung ?

                    Angenommen sie legt mir die Kündigung vor und ich unterschreibe nicht. Kann sie eine Kollegin
                    bitten, als Zeugin die Übergabe zu bestätigen ?

                    Weiterhin angenommen, ich gehe mit dem ( nicht unterschrieben Zeugnis ) zum Anwalt und dieser rät mir zur Klage. Was wird aus meinem
                    Arbeitsverhältnis ? Ich habe eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Ich kann mich doch nicht 3 Monate krankschreiben lassen.
                    Aber weitere 3 Monate, dazu noch im rechtlichen Clinch mit der Chefin, das halte ich nicht aus.

                    LG MA

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                    • #11
                      AW: Auf meine Rechte aus Angst vor Konsequenzen verzichten ?

                      Natürlich kann deine Chefin dir die Kündigung übergeben, wenn noch jemand mit im Raum ist. Solange du aber nichts unterschreibst (inklusive keiner Empfangsbestätigung!) kann sie nichts machen.
                      Der Punkt ist, dass dich deine Chefin eben auch mit einer Empfangsbestätigung über den Tisch ziehen kann. Stehen dort Sätze wie…

                      Kündigung erhalten und akzeptiert (Auf eine Klage wird verzichtet)

                      …hast du unweigerlich die A***Karte gezogen. Unterschreibst du diesen Blödsinn, erklärst du dich in diesem Moment mit der Kündigung einverstanden. Also bloß nicht, wehe!
                      Ist noch jemand mit im Raum, kann dieser zwar bezeugen, dass du die Kündigung erhalten hast, das ist aber auch alles. Vor allem funktioniert eine Zeugin dann auch in beide Richtungen. Deine Chefin kann dann z. B. nicht behaupten, dass du etwas unterschrieben hättest, bzw. sie kann dich dann auch nicht so unter Druck setzen, wie sie es vielleicht versucht, wenn sie mit dir allein in einem Raum ist.
                      Umgekehrt hast du dann eine Zeugin, wenn sie es denn doch versucht. Also denke ich nicht, dass deine Chefin jemand dabei haben will. Der Schuss kann dann nach hinten los gehen.

                      Bleibe in jedem Fall ruhig und lass dich nicht unter Druck setzen, wenn die Kündigung kommt. Sage ihr, dass du in keinem Fall jetzt etwas unterschreibst. Nimm den Wisch oder die Wische mit zum Anwalt und lass den das regeln.

                      Noch mal zum Thema Gericht. Wie ich oben im anderen Text schon schrieb, kann vom Gericht eine Freistellung verordnet werden, d. h. du musst dann dort auch nicht mehr hin.
                      Ein Richter weiß auch ganz genau, dass das Arbeitsverhältnis dann so beschädigt ist, dass dort vernünftiges Arbeiten nicht mehr möglich ist.
                      Mach dich nicht verrückt wegen dem Arbeitsgericht. Die entscheiden, sofern der Fall eindeutig ist, im Normalfall zu Gunsten des Arbeitnehmers.
                      Und vor allem, bevor man hier jetzt die Pferde scheu macht, kläre das alles in Ruhe mit einem Anwalt ab.

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                      • #12
                        AW: Auf meine Rechte aus Angst vor Konsequenzen verzichten ?

                        Hi,

                        Also ein Zeugniss bekommst Du erst wenn mit der Kündigung alles in trockenen Tüchern ist. Das bedeutet dass ein Zeugnis erst nach Deinem Austreten also nach Deinem letzten Arbeitstag fällig wird. Die erste Klage ist zum Schutz gegen "unberechtigte Kündigung". Diese endet meist mit einem Vergleich und einer Abfindung.
                        Sollte dann das Zeugnis nicht in Deinem Sinne sein und da sollte Dein Anwalt Dich beraten ist eine zweite Klage dran in der Du ein "abgeändertes Zeugnis" verlangst. Dieses sollte dann inhaltlich und formell fehlerfrei sein - also frei von Rechtschreibfehlern und frei von unwaren oder irreführenden Behauptungen sein.
                        Ein Zeuge dass Du die Kündigung erhalten hast nützt Deinem Chef nichts denn offiziell hast Du ja nicht die Absicht deinen Arbeitsplatz zu verlassen. Alles andere darfst Du auch nicht sagen geschweige denn unterschreiben. Sobald Du aber Kenntnis der Kündigung hast, hast Du 3 Wochen Zeit um gegen die Kündigung zu klagen. Nochmal: Sprich mit deinem Anwalt und halte "Deine Arbeitskraft zur Verfügung" sobald Du wieder gesund geschrieben bist. Du wirst es schaffen aber nur dann wenn Du dich vom Anwalt helfen lässt.

                        Halt uns mal auf dem Laufenden. Grüßlinge

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                        • #13
                          AW: Auf meine Rechte aus Angst vor Konsequenzen verzichten ?

                          Ein Zeuge dass Du die Kündigung erhalten hast nützt Deinem Chef nichts denn offiziell hast Du ja nicht die Absicht deinen Arbeitsplatz zu verlassen. Alles andere darfst Du auch nicht sagen geschweige denn unterschreiben. Sobald Du aber Kenntnis der Kündigung hast, hast Du 3 Wochen Zeit um gegen die Kündigung zu klagen. Nochmal: Sprich mit deinem Anwalt und halte "Deine Arbeitskraft zur Verfügung"
                          Das stimmt. Falls es zu einer Verhandlung kommt, behaupte, dass du dort nach wie vor arbeitswillig bist. Du brauchst aber auch dann keine Angst davor zu haben, dass dich der Richter dann zum Bleiben verdonnert. Es darf nur "nicht an dir liegen". Das ist alles. Vor Gericht kennt man seine Pappenheimer schon.
                          Dein Anwalt wird dir das aber auch nochmal sagen.

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                          • #14
                            AW: Auf meine Rechte aus Angst vor Konsequenzen verzichten ?

                            In der Zwischenzeit greift das Team auch die Chefin massiv an. Es ist ein einziges " Gemetzel ". Klar könnte mir manchmal rausrutschen, dass
                            ich nur noch weg möchte.....Aber das wäre total falsch. Danke, dass Ihr mir das noch einmal so deutlich gesagt habt.
                            Zum Glück habe ich mir bereits vor Monaten- auf Euer Anraten-einen Anwalt gesucht. Auch für diesen Tipp vielen Dank.
                            Ich hätte niemals, wirklich niemals gedacht, dass eine Situation so eskalieren kann.

                            LG MA

                            Kommentar


                            • #15
                              AW: Auf meine Rechte aus Angst vor Konsequenzen verzichten ?

                              Hi MarieAnne,
                              es ist hier bereits erwähnt worden aber ich möchte es nochmal klar sagen: Keine Empfangsbetsätigung unterschreiben!. Ein Zeuge bei der Übergabe der Kündigung ist NUR dann hilfreich, wenn diese Person vorher die Kündigung gelesen hat und diese in ihrem Beisein in den Briefumschlag gesteckt wurde. Um das mal überspitzt zu sagen, es könnte ja auch das geheime Familienrezept für Weihnachtsplätzchen sein, dessen Empfang du dann bestätigen würdest. Deine Chefin kann Dir allerdings die Kündigung per Post zuschicken. Dann braucht sie Deine Empfangsbestätigung nicht, denn sobald der Brief in Deinem Briefkasten landet gilt die Kündigung als zugestellt.
                              Natürlich kannst Du dir bereits jetzt ein " Zwischenzeugnis" ausstellen lassen. Das würde Dir ggf. bei einer Bewerbung helfen. Aber auch hier, lass es von einem Anwalt prüfen und bei Bedarf auch korrigieren lassen.
                              Und wie Ilythia schon schreibt, keine Angst vor dem Arbeitsgericht. Richter haben im Allgemeinen eine gute Menschenkenntnis und erkennen auch, wenn die Kündigungsgründe an den Haaren herbeigezogen wurden. Letztendlich läuft ein Gerichtsverfahren in der Regel darauf hinaus, dass Du entweder eine Abfindung erhältst , freigestellt wirst oder das Arbeitsverhältnis aufgehoben wird ( im Urteil steht dann oft " in beiderseitigem Einverständnis"). Eine Abfindung wird dann ber in jedem Fall fällig, Höhe und Art der Auszahlung wird dabei oft ebenfalls vom Gericht festgelegt.
                              Ich wünsche Dir einen guten Anwalt und viel Glück

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