AW: Selbsthilfe in der Zeit des Mobbings
Hallo Clausi,
erst einmal wird in einem Aufhebungsvertrag absolut nichts von Mobbing oder Ähnlichem drinstehen. Dessen kannst du gewiß sein. Was dann allerdings der Arbeitgeber alles aus seiner Sicht zur Aufhebung anführt, das sollte schon für dich interessant sein.
Lass das mit Aufhebungsvertrag auf dich zukommen. Das ist jetzt vor allem deines Chefs Sache. Du hast das Recht, den Aufhebungsvertrag innerhalb bestimmter Frist zu prüfen bzw. prüfen zu lassen und ggf. deine Unterschrift darauf auch zu verweigern. Aber: Wie Ilythia schon schrieb, den Aufhebungsvertrag dann unverzüglich einem Fachanwalt oder der Gewerkschaft (falls du in einer bist) oder auch beiden unbedingt und unverzüglich vorlegen. Außerdem kannst du dich auch schon ab sofort fachanwaltlich/gewerkschaftlich beraten lassen, wenn du ganz genau weißt, daß die Auflösung deines derzeitigen Arbeitsvertrages mittels einem Aufhebungsvertrag enden wird. Da kann man auch im Vorfeld schon noch einiges zu seinen Gunsten beeinflussen.
Bezüglich möglicher Sperrfrist bei der Agentur für Arbeit wirst du auch bei Fachanwalt bzw. Gewerkschaft klare Auskunft bekommen.
Grüße
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Zitat von Clausi
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erst einmal wird in einem Aufhebungsvertrag absolut nichts von Mobbing oder Ähnlichem drinstehen. Dessen kannst du gewiß sein. Was dann allerdings der Arbeitgeber alles aus seiner Sicht zur Aufhebung anführt, das sollte schon für dich interessant sein.
Lass das mit Aufhebungsvertrag auf dich zukommen. Das ist jetzt vor allem deines Chefs Sache. Du hast das Recht, den Aufhebungsvertrag innerhalb bestimmter Frist zu prüfen bzw. prüfen zu lassen und ggf. deine Unterschrift darauf auch zu verweigern. Aber: Wie Ilythia schon schrieb, den Aufhebungsvertrag dann unverzüglich einem Fachanwalt oder der Gewerkschaft (falls du in einer bist) oder auch beiden unbedingt und unverzüglich vorlegen. Außerdem kannst du dich auch schon ab sofort fachanwaltlich/gewerkschaftlich beraten lassen, wenn du ganz genau weißt, daß die Auflösung deines derzeitigen Arbeitsvertrages mittels einem Aufhebungsvertrag enden wird. Da kann man auch im Vorfeld schon noch einiges zu seinen Gunsten beeinflussen.
Bezüglich möglicher Sperrfrist bei der Agentur für Arbeit wirst du auch bei Fachanwalt bzw. Gewerkschaft klare Auskunft bekommen.
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