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  • Rechtsanwalt einschalten?

    Hallo!

    Ich arbeite in einem großen Unternehmen (ca. 11.000 Mitarbeiter) mit einer großen "starken" Metall-Gewerkschaft. Ein langjähriger Kollege (über 20 Jahre im Betrieb) von mir wird von unserem neuen Chef seit einiger Zeit massiv benachteiligt, bzw. schikaniert. So wird z.B. die Arbeitszeit (Gleitzeit) in unserem Unternehmen auf Vertrauensbasis geführt, es gibt also keine Zeiterfassung. Der große Nachteil bei diesem Abkommen ist, dass der Chef behaupten kann, ein Mitarbeiter erfüllt die Mindestarbeitszeit nicht. Dies wirft er aktuell meinem Kollegen vor, obwohl weder Gründe noch Beweise dafür vorliegen. Er droht ihm sogar, dass die bisher bestehende Gleitzeit meines Kollegen entzogen wird. Ähnlich verhält es sich auch bei Urlaubsanträgen meines Kollegen. Mal wird der Urlaub nicht gegeben weil er diesen zu spät schriftlich mitgeteilt hat, mal weil die Bitte auf Genehmigung für den Urlaub zu früh erfolgte. Die anderen Kollegen und ich müssen freie Tage oder Urlaub jedoch nicht schriftlich genehmigen lassen, sondern tragen diesen einfach nur in die Abwesenheitsplanung ein. Außerdem macht unser Chef gerne lauthals "Sprüche" über meinen Kollegen (wirst immer fetter etc.). Interessant ist die Aussage meines Vorgesetzten, dass der für unsere Abteilung zuständige Betriebsrat gerne dazu eingeschaltet werden könne, da dieser die Maßnahmen meines Vorgesetzten billigen würde. Leider ist es in unserer Firma tatsächlich so, dass viele Betriebsräte entweder keine Zeit für Ihre Mitglieder haben (dauernd unterwegs, Jubiläen, Beerdigungen etc.) oder ganz einfach auf der Arbeitgeberseite stehen. Das habe ich auch schon oft genug erleben müssen und bleibe deshalb dem Betriebsrat fern. So haben die Betriebsräte in unserem Unternehmen z.B. einen Dienstwagen und dürfen mit diesem auf Kosten des Unternehmens sogar tanken und den Wagen privat nutzen. Es ist also sehr wahrscheinlich, dass der Betriebsrat tatsächlich auf der Seite unseres Vorgesetzten steht. Mein Kollege hat sich mir nun anvertraut und mich um meinen Rat gebeten, weil er durch diese Schikanen bereits gesundheitliche Probleme bekommen hat (Magen etc.) und seinen Urlaub bisher nicht buchen konnte. Ein persönliches Gespräch mit dem Chef zu den Vorwürfen hat meinem Kollegen auch nichts gebracht. Den Betriebsrat oder den Sozialdienst unserer Firma um Hilfe zu bitten, habe ich aus oben genannter Erfahrung nicht empfohlen. Mein Kollege erwähnte, dass er eine private Berufsrechtsschutzversicherung habe und ob er somit einen "neutralen" Rechtsanwalt von außen einschalten solle. Er habe aber Angst, aus der Abteilung versetzt zu werden, weil er dort seine Arbeit und die Kollegen sehr schätzt. Einen außerbetrieblichen Anwalt einzuschalten, würde in unserer Firma auch eine "große Welle" verursachen. Aber ob das gut für meinen Kollegen wäre?

    Was haltet ihr davon, bzw. was würdet ihr meinem Kollegen raten?

  • #2
    AW: Rechtsanwalt einschalten?

    Hallo Grinch!

    Es ist schwer einen Rat zu geben. Auf Anwälte reagieren die meisten Arbeitgeber immer sehr allergisch. Das manche Betriebsräte nicht immer auf der Seite der Arbeitnehmer stehen kenne ich leider auch zu gut.
    Es ist immer die Frage wo die Schmerzgrenze ist. Leider führen solche Gängelungen sehr schnell zu Erkrankungen verschiedenster Art.

    Hat den Dein Kollege mal versucht mit dem Chef seines Chef's zu sprechen?

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    • #3
      AW: Rechtsanwalt einschalten?

      Hallo, ich habe den Beitrag mit Interesse gelesen.
      Aus meiner Sicht bringt ein BR nichts - im besten Fall schaut er betroffen und simuliert Bestürzung. Im schlimmsten Fall kungelt er mit dem Arbeitgeber.
      Trotzdem kann es sein, dass der Vorg. nur auf den Busch geklopft hat und keine Kontakte zum BR hat, aber den Mitarbeiter noch weiter einschüchtern will.

      Ich könnte mir vorstellen, dass ein Anwalt entscheiden kann, ob die "Sonderbehandlung" gerechtfertigt ist oder nicht. Wenn die "Sonderbehandlung" nicht gerechtfertigt ist und sich der Vorgesetzte eines Vergehens schuldig gemacht hat, würde ich eine Beschwerde nach Paragraph "weiß-nicht" des Betriebsverfassungsgesetzes mit anwaltlicher Hilfe formulieren. Diese formulierte Beschwerde verschafft erstmal Stärke. Mit der Beschwerde in der Tasche würde ich den nächsten Urlaub einreichen. Wenn er wieder nicht genehmigt wird, würde ich dem Vorgesetzten zu verstehen geben, dass er es in der Hand hat, ob die Beschwerde bei der Personalabteilung und beim nächsthöheren Vorgesetzten landet oder nicht. Für den Mitarbeiter ist dann verbrannte Erde, aber der Vorgesetzte hat auch einen Makel, der ihm den weiteren Weg im Unternehmen verbaut. Das hat der Vorgesetzte aber in der Hand. Ich könnte mir vorstellen, dass eine Personalabteilung und der nächsthöhere Vorgesetzte eine berechtigte, hinreichend scharfe Beschwerde nicht einfach ignorieren können.

      Noch ein Wort zum Thema "Versetzung". Wenn der Mitarbeiter zu gleichen Bedingungen in eine gleichwertige Tätigkeit versetzt wird, ist das doch das Beste, was passieren kann. Die Arbeit in der alten Abteilung wird ihm nicht mehr lange Spass machen und auf Dauer werden sich die meisten Kollegen von solcherart Geächteten zurückziehen. Vom Chef offentlich zum Abschuss freigegebene Mitarbeiter werden über kurz oder lang zu einsamen Mitarbeitern.

      Ich würde - vor dem Hintergrund einer Rechtsschutzversicherung - auf jeden Fall anhören, was ein Anwalt dazu sagt.

      Wenn man akzeptiert, dass man im Regen nass wird, kann man eine Menge erreichen.

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      • #4
        AW: Rechtsanwalt einschalten?

        Hallo Grinch

        Ich kann rango nur beipflichten. Den Rechtsanwalt zu Rate ziehen und nicht sofort ein Mandat zu erteilen direkt tätig zu werden halte ich für sehr sinnvoll.

        Erst mal sollte man selbst versuchen den Druck auf den Vorgesetzten zu erhöhen indem der Anwalt genau vorgibt welche Worte er wählen soll. Z.B. auf die Verweigerung und ungleichbehandlung durch den Chef mal in den Raum werfen, dass er sich nach Paragraph 3 AGG einer Verletzung der Gleichbehandlungspflicht als AG schuldig macht wenn er sich seinem Wunsch nach Urlaub und entsprechender Rücksichtnahme verweigert. Zumal die Praxis stark zwischen den Mitarbeitern schwankt. Also seine Willkür offensichtlich ist.

        Nach welchem Ansatz er vorgehen bzw. argumentieren soll kann ihm der Anwalt mit Sicherheit besser zu verstehen geben als ich. Auch was die Folgen solch einer Intervention sind und man eben nicht auf verbrannter Erde aufschlägt.
        Insbesondere weil der Anwalt über ausführliche Dateien und zum Überblick von gefällten Gerichtsurteile in ähnlichen Fällen leichteren Zugang hat als wir hier.

        Der Anwalt ist in jedem Fall eine gute Wahl.

        Gruss Martin

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