Ärztliches Attest kein ausreichender Beweis für Mobbing
Von harrygambler2009
Vorurteile
Es gibt Richter in diesem Lande die Urteilen nach dem Prinzip Ludwigs des Sonnenkönigs, auch wenn ärztliche Nachweise vorliegen.
Ein in der Ausbildung (01.08.06 bis 21.05.08) befindlicher Mediengestalter hat jetzt vor dem Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (Az. 6 Sa 256/09) seine Anspruch auf Schadensersatz verloren, obwohl er sich auf ein ärztliches Attest berufen hat, also einen schriftlichen Beweis. (1)
Auch hat der Richter trotz der Mobbinghandlungen gegenüber einem Auszubildenden keine Verletzung der Fürsorgepflicht durch den Arbeitgeber gesehen, was schwer nachvollziehbar ist.Der wahre Hintergrund für den Ausgang des Prozesses war jedoch die Eigenkündigung des Mobbing-Opfers, was bisher nicht diskutiert worden ist. Und dann enstcheiden Richter wohl nach dem Grundsatz, was will der denn, der gehört ja gar nicht mehr zu dem Laden, um es mal umgangssprachlich auszudrücken.
„Das Ausbildungsverhältnis endete durch Eigenkündigung des Klägers“. (2)
Stigmatisierung
Und es gíbt eine Vorgeschichte zu dem Prozess, der nicht außer Acht gelassen werden darf, nach dem der Richter diese in seinem urteil kurz erwähnt, die jedoch von zentraler Bedeutung sein dürften. Wie veile Klagen gab es schon zu vor und wer sich mit der Bundeswehr anlegt, der gilt bei uns noch immer als „Vaterlandverräter“ und hat bei Beamten immer schlechte Karten und Richter sind nun mal stockkonservative Beamte. Auch das haben viele Autoren bei der Kommentierung des Falles weggelassen, ist aber für Mobbing-Opfer die klagen wichtig, führe nicht zu viele Prozesse.
„Zwischen den Parteien waren bereits fünf arbeitsgerichtliche Verfahren anhängig: Arbeitsgericht Elmshorn.
Von harrygambler2009
Es gibt Richter in diesem Lande die Urteilen nach dem Prinzip Ludwigs des Sonnenkönigs, auch wenn ärztliche Nachweise vorliegen.
Ein in der Ausbildung (01.08.06 bis 21.05.08) befindlicher Mediengestalter hat jetzt vor dem Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (Az. 6 Sa 256/09) seine Anspruch auf Schadensersatz verloren, obwohl er sich auf ein ärztliches Attest berufen hat, also einen schriftlichen Beweis. (1)
Auch hat der Richter trotz der Mobbinghandlungen gegenüber einem Auszubildenden keine Verletzung der Fürsorgepflicht durch den Arbeitgeber gesehen, was schwer nachvollziehbar ist.Der wahre Hintergrund für den Ausgang des Prozesses war jedoch die Eigenkündigung des Mobbing-Opfers, was bisher nicht diskutiert worden ist. Und dann enstcheiden Richter wohl nach dem Grundsatz, was will der denn, der gehört ja gar nicht mehr zu dem Laden, um es mal umgangssprachlich auszudrücken.
„Das Ausbildungsverhältnis endete durch Eigenkündigung des Klägers“. (2)
StigmatisierungUnd es gíbt eine Vorgeschichte zu dem Prozess, der nicht außer Acht gelassen werden darf, nach dem der Richter diese in seinem urteil kurz erwähnt, die jedoch von zentraler Bedeutung sein dürften. Wie veile Klagen gab es schon zu vor und wer sich mit der Bundeswehr anlegt, der gilt bei uns noch immer als „Vaterlandverräter“ und hat bei Beamten immer schlechte Karten und Richter sind nun mal stockkonservative Beamte. Auch das haben viele Autoren bei der Kommentierung des Falles weggelassen, ist aber für Mobbing-Opfer die klagen wichtig, führe nicht zu viele Prozesse.
„Zwischen den Parteien waren bereits fünf arbeitsgerichtliche Verfahren anhängig: Arbeitsgericht Elmshorn.









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