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Club der Unerwünschten und so weiter ...

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  • #46
    AW: Der Club der Unerwünschten ...

    hallo,


    bevor ich die angekündigten Schriftsätze veröffen´tliche , hier noch ein Hinweis :

    Ein Mitglied dieses Forums hat im Internet Produkte des Unterlassungsschuldners entdeckt, den das AG ****** deckt statt gegen ihn den Unterlassungstitel zu vollstrecken.
    Es wäre aber kontraproduktiv diese Produkte zu zitieren in der Absicht öffentlich zu machen, wie kriminell die Produkte sind, denn dadurch würden sie ja lawinenartig weiterverbreitet, was der Täter ja will ( er will eine Art "Auto-Katalyse" der Weiterverbreitung der strafbaren Inhalte erreichen, indem die Opfer selber die kriminellen Inhalte öffenltich benennen und also weiterverbreiten und dadurch der Rufmord verstärkt wird.)

    Wie kann man diesen Plan des Cyberstalkers durchkreuzen ? -Gibt es eine Strategie ?

    Der Club der Unerwünschten hat sich hierzu folgendes überlegt :

    Da das Gericht durch die Duldung und Unterstützung des Cyberstalkers selber zu einer Bedrohung wird, kann sich theoretisch JEDER Bürger, der nicht genauso wie die bisherigen Opfer ausspioniert, betrogen, verleumdet, manipuliert usw. werden will, also das Wachsen solcher kriminellem Netzwerke in Deutschland nicht will, als Nebenintervenient in das laufende Verfahren einschalten.

    Für eine Nebenintervention muss der Nebenintervenient ein rechtliches Interesse vorweisen, warum er will, dass die Hauptpartei obsiegt und warum er also die Hauptpartei unterstützen will - was allerdings nicht unbedingt bedeutet, dass der Nebenintervenient die Hauptpartei persönlich kennen muss.

    Wer aus Gewissensgründen (Art. 4 GG) oder anderen Gründen NICHT WILL, dass der Cyberstalker und seine professionelle Organisation in Deutschland weiter ihre Menschenrechtsverletzungen ungestraft realisieren können, kann
    dieses rechtliche Interesse ("ich möchte Menschenrechtsverletzungen verhindern helfen, weil das Amtsgericht das leider unterlässt") geltend machen um wirksam als Nebenintervenient beizutreten. Jede(r), der/die
    das will , kann dem Verfahren beitreten und beantragen, dass das Gericht endlich a) einen Haftbefehl gegen den Menschenrechtsverletzter erlässt und b) gemäß Zivilprozessordnung endlich die Sache an die zuständige Strafverfolgungsbehörde weiterleitet - das ist vorliegend die BUNDESANWALTSCHAFT, da es sich bei der Gruppe um eine Vereinigung politisch radikaler Straftäter handelt, die in Deutschland und im Ausland eine Internet-Mafia betreibt, welche z.B. illegale Online-Durchsuchungen durchführt, Nacktfotos der Opfer mit Adresse versehen im Internet veröffentlichte, Erpressungen realisierte usw.

    Pixel

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    • #47
      AW: Der Club der Unerwünschten ...

      Hallo Pixel und andere, habs gerade heute erst durchgelesen. Finde die Darstellungen schon realistisch, auch wenns auf den ersten Blick einen schockt, was die Menschen für Gemeinheiten sich ausdenken können. Leider sind aber gerade Mobber kreativ. Das Problem mit dem Rechtsweg ist aber so: leider habe ich dazu nicht mehr die Kraft. Wäre es nicht besser, sich eine andere Stelle zu suchen? (Bzw. liegt das Problem bei mir noch anders, eventuell Umschulung).

      Gruß, Katze.

      P.S.: ist aber sehr viel zu lesen, zwar bin ich es gewohnt, viel zu lesen, aber man muss sich ganz schön durchackern

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      • #48
        AW: Der Club der Unerwünschten ...

        Hallo Pixel, dein Postfach ist voll, da ich aber jetzt sauer bin, schreibe ich hier!!!!!! Frage:Warum fragst Du mich laufend nach Ichkannnichtmehr ???????? Gibst auch noch eine Telefon-Nr. an und das 2x!! Glaubst Du, ich rufe da an?? Bei Leibe nicht, warum auch!! Aber ich kann Dich trösten, sie steht im Internet drin, mit dieser besagten Telefon-Nr.! Der Hammer kommt jetzt! Ichkannnichtmehr hat hier ständig um Hilfe gebeten und ich war so frei und habe mir die Zeit genommen und ihr alles rausgesucht, wo sie sich hinwenden kann! Bloß doof, daß sie gelogen hat! Man muß ja nicht genau sagen wo man wohnt, aber so ungefähr! Essen und Koblenz(dicht dran) sind zwei Paar Schuhe!!! Meinst Du nicht? Somit konnte sie mit meiner Hilfestellung und Informationen doch gar nichts anfangen! Bescheuert dazu, sie hat sich dafür bedankt und wohl Kontakt aufgenommen! So ein Schwachsinn, wenn Koblenz doch gleich um die Ecke ist! Ich helfe gerne, aber verarschen, kann ich mich auch alleine!!!Sprech mich bloß nicht mehr auf Ichkannnichtmehr an, der scheint es gut zu gehen, hatte hier wohl ein bischen Unterhaltung gesucht und ihre Phantasie ausgelebt, dafür ist mir meine Zeit zu schade!!!
        Sowas kommt auch vor, so jetzt schau ich Fußball!!!!!!!!!!! Der Bessere möge gewinnen!!!!!!!!Biggi

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        • #49
          AW: Der Club der Unerwünschten ...

          hallo @weidenbaum


          Zitat von weidenbaum
          Sowas kommt auch vor, so jetzt schau ich Fußball!!!!!!!!!!! Der Bessere möge gewinnen!!!!!!!!Biggi
          Genau, der Bessere wird gewinnen , in der Coolheit liegt die Kraft. Was vorkommt und was nicht, wird sich zeigen ...

          Pixel


          p.s. zur Entsäuerung bitte 1 Liter 0,1 n NaOH trinken, sagt die biochemische Abteilung des Clubs der Unerwünschten.

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          • #50
            AW: Der Club der Unerwünschten ...

            hallo,

            so dann mache ich mal hier weiter, Anatomie der Irrationalität ...


            Bei euch kommt es auf GLAUBWÜRDIGKEIT an. Wue gedenkt ihr euch denn glaubwürdig zu machen?
            das war bereits beantwortet - Wer Tatsachen sehen will statt virtuelle Vorgänge auf Internet-Bildschirmen spekulativ bewerten zu müssen, konnte von dem Angebot Gebrauch machen, eine Telefonnummer anzufordern - wie es einige Mitglieder auch gemacht haben ( die beim IQ-Test besser abgeschnitten haben als andere und deswegen wussten, was zu tun ist, wenn man aufklären will, was Märchen und was Wirklichkeit ist).

            Wer anruft, kann mit einem der Opfer einen persönlichen Termin auf einer Polizeidienststelle ausmachen. Dort muss sich der Besucher dann allerdings ausweisen und erhält Akteneinsicht zwecks Bestätigung der Glaubwürdigkeit meiner Aussagen. wer das nicht will, wird nicht beurteilen können was Fantasie und was Wirklichkeit ist.


            Das wird mit Fug und Recht bezweifelt, wann immer ihr mit dieser "Aufdeckung" herausrückt. Ihr werdet als phantastische Exoten dargestellt, die halt durchgeknallt sind.
            Wen interessiert das denn ? zweifelnde Menschen mit einem niedrigen IQ waren doch schon immer dumm.




            Oder wollt ihr euch in die Niederungen der Ratio begeben und BEWEISE präsentieren, anstatt Behauptungen in die Welt hinaus zu bellen?
            Die Beweise kann man beim Amtsgericht ****** anfordern oder auf einer bestimmten Polizeidienststelle in Gegenwart von Polizeibeamten einsehen - allerdings nur nach Voranmeldung und nur nach Vorlage des amtlichen Lichtbildausweises.


            Es ist aber noch ein anderes Angebot möglich : Zahle 10.000 Euro für jeden von Dir bezweifelten Beweis, wenn Dir nachgewiesen werden kann, dass Du zu Unrecht gezweifelt hast - wie gefällt Dir das Angebot ?

            Dasselbe Angebot wurde vor Monaten in einem anderen Forum unterbreitet, und sofort zogen alle Großmäuler ihre Schwänze ein , kein einziger wollte das Risiko eingehen 10.000 Euro in den Sand zu setzen...

            Ihr wollt ja wohl keine Religionsstifter sein, oder?
            damit habe ich nichts zu tun, die anderen im Club auch nicht. Die Mehrheit im Club sind Naturwissenschaftler.


            Beweist nur einen einzigen Fall, wo sich ein Mobbing auch nur so ähnlich zugetragen habt wie ihr es behauptet! Als Beweis akzeptiere ich eine Fernsehsendung der öffentlich rechtlichen, ein Untersuchung oder Ermittlungen der Polizei, Gerichtsakten usw.,
            Gerichtsakten wurden bereits angeboten, Du hast keinen Gebrauch davon gemacht. Dass die Polizei das nicht verfolgen will ( weil sie angeblích die anonymen Täter nicht identifizieren kann), ist ebenfalls aktenkundig schwarz auf weiss nachlesbar.

            Tut mir wirklich leid das sagen zu müssen, aber was Du geschrieben hast ist hochgradig irrational, Kellermeister.




            Pixel

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            • #51
              AW: Der Club der Unerwünschten ...

              hallo allerseits,

              was hier im Thread mit Sicherheit NICHT passieren wird, ist, dass ich zu "Beweiszwecken" abgespeicherte Internet-Inhalte veröffentliche, die beweisen, dass die Strafverfolgungsbehörden versagt haben.

              Der Grund für diese freiwillige Enthaltsamkeit ist folgendes :

              Die Internetmafia betreibt eine geplante Psychose mit der Verbreitung von irreführenden Informationsgeflechten. Diese würden wie bei einer Verlinkung gefunden und von ahnungslosen Lesern weiterverfolgt, wenn ich Auszüge davon posten würde. Dies würde zu einer ( von den Tätern beabsichtigten) Kettenreaktion führen, welche zur Verstärkung der beginnenden Informations-Seuche führen würde.

              Die Täter gehen seit Jahren so vor, dass sie ständig Internet-Inhalte in voluminösen Kopiervorgängen zitieren um etwas zu "beweisen", was nicht existiert. Dadurch entstehen dann massenweise Google-Einträge zu Lasten der verleumdeten Rufmordopfer. Diese Einträge wirken sich auf das assoziative Denken der Google-Leser so aus, dass diese falsche Schlüsse über die an den Pranger gestellten Rufmordopfer ziehen, mit zum Teil existenzvernichtenden Folgen für die Rufmordopfer ( was ja die Absicht der Täter ist).

              Zu dem Vorwurf @Festlandrattes, ich würde hier einen "Rachefeldzug" führen, möchte ich anmerken, dass dieser Vorwurf haltlos ist, da nur die Täter sich angesprochen fühlen können, weil nur sie sich wiedererkennen und wissen, dass sie schuldig sind. Andere Leser als diejenigen , die den wahren Sachverhalt kennen ( also auch die Täter) können dies nicht nachvollziehen, da aus den Postings nicht entnommen werden kann, um welche Personen es geht, letztere also sozusagen "Unbekannt" sind.

              Man muss sich daher Fragen, worin die "Rache" bestehen soll, wenn nur die Täter wissen können, wer gemneint ist , nämlich sie selbst.

              @Festlandratte - worin besteht denn die Rache und warum sollte die "Rache" denn unterbunden werden - möchtest Du dass die Dir unbekannten Täter ungestört weitermachen können oder kennst Du die etwa ?

              Pixel

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              • #52
                AW: Der Club der Unerwünschten ...

                Hallo Pixel und andere!

                Ich möchte meiner Meinung nach folgendes feststellen . Das was Ihr hier schreibt hat mit der Realität nichts zu tun. Natürlich gibt es mafiöse Strukturen in Deutschland aber das was hier in diesem Forum neuerdingens postuliert wird, hat mit irgendwelchen Verschwörungen aber auch garnichts zu tun. Die meschliche Gesellschaft funktioniert nach Aktion und Reagtion. Oder anders gesagt: " So wie man in den Wald reinruft so schallt es heraus!"
                Wer sich Nächtelang solch einen Mist ausdenkt und verbreitet hat sicherlich keine Zeit sich um einen Arbeitsplatz zu bemühen. Wer hinter jeglicher Kritik eine verbrecherische Mamutorganisation vermutet und dementsprechend reagiert braucht sich nicht wundern das er dann irgendwann unerwünscht ist, geschnitten wird und keine Arbeit findet. Respekt hängt auch vom eigenen Verhalten ab. Gründet euern Club und verschont das Forum mit euern Verschwörungstheorien und deren "Beweisen"


                Alteisenfahrer

                P.S.:
                Dies ist KEIN Beweis dafür, das ich auch bei dieser Mafia mitmache sondern nur MEINE MEINUNG

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                • #53
                  AW: Der Club der Unerwünschten ...

                  hallo Alteisenfahrer

                  Zitat von Alteisenfahrer
                  Hallo Pixel und andere!

                  Ich möchte meiner Meinung nach folgendes feststellen . Das was Ihr hier schreibt hat mit der Realität nichts zu tun.
                  Alteisenfahrer

                  P.S.:
                  Dies ist KEIN Beweis dafür, das ich auch bei dieser Mafia mitmache sondern nur MEINE MEINUNG
                  Das rot Markierte hat auch keine von uns behauptet.
                  Schön übrigens,dass Du Deine "Feststellung" einen Sazt vorher ausdrücklich als MEINUNG deklariert hast.

                  Letzteres möchte ich zum Anlass nehmen,darauf hinzuweisen dass a) die Meinung durch die Existenz von Akteninhalten widerlegt ist ( diese sind nämlich real) b) sich das BVerfG zum Unterschied zwischen Meinungsfreiheit und Rufmord-Freiheit geäussert hat. Die rechtsbindende Entscheidung ist hier im Thread nachlesbar. Das damalige Opfer ist durch ****** ersetzt worden und wird demnächst auch über die jüngsten Aktivitäten des Clubs schriftlich iinformiert werden nebst Aktenüberlassung.

                  Wer der erfolglose Beschwerdeführer war, ist übrigens dem Club bekannt : Es war ein Rechtsradikaler. Er vertrat als "Journalist" exakt dieselbe (verfassungsrechtlich falsche) Rechtsauffassung wie zwei Anwälte, die in dem besagten von Hackern usw. betriebenen Rufmordportal, als Mitglieder aktiv waren und sich über BGH-Entscheidungen lustig machten.

                  Es erscheint mir nicht ganz uninteressant, dass sich die "Internet-Journalismus-Nachfolge-Organisation" des damaligen Rechtsradikalen, der einen Multimillionär beschimpfte und verhöhnte, DERSELBEN ARGUMENTATION bediente wie der damalige Rechtsradikale, für sich aber in Anspruch nimmt "linke" Positionen zu vertreten und "soziale" Ziele zu verfolgen . - So siehts aus....

                  Ich setze jetzt aber die Berichterstattung fort.

                  Hier ist die wörtliche Abschrift ( bis auf die Namen und AZ´s natürlich) sofortige Beschwerde an das örtlich und sachlich zuständige Landgericht.


                  ***************************
                  c/o ************************
                  ************************
                  ****************************



                  Landgericht ********************

                  ******************************

                  per Fax : 02*********************************



                  ***************************, 17. Juni 2012


                  s o f o r t i g e B e s c h w e r d e


                  in der Zwangsvollstreckungssache gegen ******************* aus ****************, AZ 13 C *******/11 AG ********* wird hiermit gegen den Beschluss des AG ******* v. 04.06.2012 sofortige Beschwerde eingelegt durch den Nebenintervenienten **************.

                  ( vgl. Beitritt als Nebenintervenient s. Schriftsatz v. 13.05.2012 sowie Schriftsatz v. 01.06.2012, AZ 13 C**************/ 11 AG ***********)

                  Es wird beantragt nach Beiziehung der Akten des Ausgangsverfahrens sowie der Verfahrensakte 13 C ************/11 AG***************** ( einschliesslich der Schriftsätze der Nebenintervention) den Beschluss v. 04.06.2012 aufzuheben und den Befangenheitsanträgen , insbesondere dem Befangenheitsantrag v. 13.05.2012 stattzugeben.

                  B e g r ü n d u n g :

                  1.

                  Bezugnahme auf schriftsätzliche Ausführungen im Verfahren AZ 13 C *******/11 AG ********* :

                  Es wird bei Vermeidung unnötigen Umfangs des hiesigen Schriftsatzes Bezug genommen auf die Rechtfertigungen des Ablehungsgesuchs in den beizuziehenden Schriftsätzen der Nebenintervention v.13.05.2012 sowie v. 01.06.2012. Diese Rechtfertigungen werden neben den nachfolgend dargelegten zusätzlichen Rechtfertigungen zur Begründung der hiesigen Beschwerde gemacht.

                  Insbesondere stellen die in den Schriftsätzen ausführlich dargelegten Verfassungsverstöße gewichtige Gründe dar , welche die Besorgnis der Befangenheit nach wie vor rechtfertigen.

                  2.

                  Es ist im Übrigen festzustellen, dass das Amtsgericht ********* die in den Schriftsätzen v. 13.05.2012 und v. 01.06.2012 gerügte Willkür trotz der ausdrücklichen Rüge fortsetzt. Die Fortsetzung der Willkür stellt einen eigenständigen Grund dar um vernünftigerweise an der Unparteilichkeit der Richterin zu zweifeln,

                  a)

                  Es ist festzustellen, dass das Amtsgericht über den bereits in den Schriftsätzen v. 13.05.2012 und v. 01.06.2012 dargelegten Rahmen hinaus unter Verletzung des Art. 3 (1) GG fortlaufend willkürlich die Vorschriften der ZPO verletzt.

                  So ist unter anderem festzustellen dass

                  - der Hauptpartei vorschriftswidrig bis heute nicht die Schriftsätze der Nebenintervention zugestellt wurden. Dieses mutwillig verfahrensverzögernde Unterlassen entbehrt jeden sachlichen Grundes.

                  - dem Nebenintervenienten bis heute weder die Schriftsätze der Hauptpartei noch der gegenständliche Beschluss zugestellt wurden.

                  Den Inhalt des Beschlusses erfuhr der Nebenintervenient nach einem Telefonat mit der Hauptpartei am 16.06.2012 aus einer illegalen Internetseite, auf welcher der Unterlassungsschuldner den ihm zugestellten Beschluss veröffentlichen und mit weiteren unwahren Aussagen über die Hauptpartei versehen liess. ( siehe selbsterklärende Anlagen, auszugsweise Ausdrucke aus www.wi*********************** ).

                  - die wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnte Richterin ******* und der Richter am Amtsgericht ******** die Begründungen der Befangenheitsanträge in den Schriftsätzen v. 13.05.2012 und v. 01.06.2012 nicht zur Kenntnis genommen und berücksichtigt haben.


                  Diese Vorgehensweise des AG ********* stellt eine Verletzung des Art. 103(1) GG dar, die hiermit mit Blick auf die Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde ausdrücklich gerügt wird.

                  b)

                  Die Richterin *********, AG ********** wurde gegenüber dem Nebenintervenienten erneut regresspflichtig, ist somit kraft Gesetzes von der Ausübung des Richteramtes in der hiesigen Angelegenheit ausgeschlossen.

                  Die Regresspflicht besteht aus dem Gesichtspunkt der Mitstörerhaftung. Die Richterin ist wie auch RIchter am Amtsgericht ****************** verantwortlich für das Gelingen der neuerlichen Rufmord-Aktivitäten des Unterlassungsschuldners gegen die Hauptpartei und gegen den Nebenintervenienten ( siehe anliegende selbsterklärende , auszugsweise Internet- "Kostproben" - es handelt sich dabei um screenshots der durch den Unterlassungsschuldner betriebenen Seite www.wi**********************)

                  Folge der Rechtsverletzung durch das AG ********** : Auf der betreffenden in der Türkei gehosteten Seite lässt der Unterlassungsschuldner hemmungslos Falschaussagen über die Hauptpartei wie auch den Nebenintervenienten ( den er dort als "***************** " u.ä. bezeichnet ) verbreiten.

                  Dieses Vorgehen seitens des Unterlassungsschuldners seit Zustellung des gegenständlichen Beschlusses an den Unterlassungsschuldner stellt weitere Zuwiderhandlungen des Unterlassungsschuldners gegen den Unterlassungstitel dar, die nur deswegen erfolgt sind, weil das Amtsgericht es pflichtwidrig unterlassen hat einen Haftbefehl gegen den Unterlassungsschuldner zu erlassen.

                  Wäre letzteres erfolgt, hätte der Unterlassungsschuldner die neuesten Rufmord-Aktivitäten nach dem 04.06.2012 nicht realisieren können. Somit sind die Richterin ******* sowie Richter am AG *************** für die aus diesen Aktivitäten entstandenen Schäden verantwortlich und sind somit regresspflichtig gegenüber der Hauptpartei sowie dem Nebenintervenienten.

                  c)

                  Willkür im Beschluss v. 04.06.2012

                  In derBegründung des Beschlusses v. 04.06.2012 wird behauptet, dass die Richterin zu keinem Zeitpunkt die Bearbeitung der gestellten Anträge abgelehnt habe. Diese Behauptung aufzustellen stellt eine Verletzung der Wahrheitspflicht dar, wie sich daran ablesen lässt, dass die Richterin und der Richter nicht bereit waren sich mit den Inhalten der Schriftsätze des Nebenintervenienten zu beschäftigen und ihren Inhalt zu berücksichtigen.

                  Es muss sogar befürchtet werden, dass die betreffenden Schriftsätze des Nebenintervenienten ( Schriftsätze v. 13.05.2012 und v. 01.06.2012) bisher von keinem Richter überhaupt gelesen wurden ,denn andernfalls wäre beiden Richtern klar gewesen, dass und warum die Befangenheitsanträge gerechtfertig sind, insbesondere der Befangenheitsantrag im Schriftsatz vom 13.05.2012.

                  Beide Richter waren verpflichtet beide Schriftsätze vollumfänglich zu lesen um beurteilen zu können ob und in welchem Umfang die Inhalte dieser Schriftsätze entscheidungserheblich sind.

                  Bedauerlicherweise wurde dies willkürlich unterlassen. Diese Willkür begründet zusätzlich neben den anderen aus der Verfahrensakte ersichtlichen Gründen die Besorgnis der Befangenheit.

                  Nachdem im Rahmen der Bearbeitung durch Richter am Amtsgericht ************ der Untersuchungsgrundsatz Anwendung finden musste ,hätte der Richter das Gewicht der Rechtsausführungen in den betreffenden Schriftsätzen des Nebenintervenienten erkennen und in seine Entscheidung mit einbeziehen müssen.

                  Im Übrigen ist zu klären, ob die Schriftsätze der Nebenintervention vom 13.05.2012 und vom 01.06.2012 inzwischen womöglich zu Täuschungszwecken absichtlich aus der Akte genommen wurden.

                  Sollte seitens des Landgerichts festgestellt werden, dass diese umfangreichen Schriftsätze tatsächlich in der Akte fehlen, wird höflichst um einen entsprechenden richterlichen Hinweis an den Nebenintervenienten - Zustell-Anschrift s.o. (erste Seite des hiesigen Schriftsatzes) - gebeten, damit erforderlichenfalls Kopien der Schriftsätze an das Landgericht übermittelt werden können.



                  Hinweise zur Aktivlegitimation des Nebenintervenienten - Rechtfertigung der Inkognito-Adoption :

                  Es musste von der Möglichkeit der Inkognito-Adoption des Nebenintervenienten Gebrauch gemacht werden.

                  Diese Maßnahme war erforderlich um den im Internet offenkundigen Bemühungen des Unterlassungsschuldners entgegenzuwirken , die offenkundig darauf abgestellt waren und sind , eine nicht heilbare Rechtsvereitelung mittels Grundrechtsverletzungen zu Lasten des Nebenintervenienten zu bewirken.

                  Der Unterlassungsschuldner versucht nämlich seit etlichen Monaten gegen den Willen des Nebenintervenienten den bürgerlichen Namen des Nebenintervenienten zu ermitteln zwecks Weitergabe über das Internet an anonyme Straftäter , die beabsichtigen den Nebenintervenienten zu erpressen .

                  Die durch den Unterlassungsschuldner im Internet gezielt in der Suchmaschine Google veröffentlichten Falschaussagen über den Nebenintervenienten , verbunden mit einer illegalen Verbreitung personenbezogener Daten in der Suchmaschine durch den Unterlassungsschuldner, erfüllen eine vom Unterlassungsschuldner gewollte illegale Steckbrief-Funktion.

                  Der Unterlassungsschuldner spekuliert darauf, dass die durch ihn im Internet verbreiteten illegalen Steckbriefe früher oder später per "Zufall" solche Adressaten erreichen, welche den bürgerlichen Namen des Nebenintervenienten kennen und bereit sind den tatsächlichen bürgerlichen Namen gegen den Willen des Nebenintervenienten an den Unterlassungsschuldner herauszugeben.

                  Dies ist verbunden mit einer Verfolgung des Ziels, dass durch die mittels der Seite www.wi********** und andere Seiten bewirkten Google-Einträge sowohl die "normale" Öffentlichkeit wie auch insbesondere anonym im Internet aktive Straftäter auf den Nebenintervenienten aufmerksam werden bzw. Personen, die den Nebenintervenienten persönlich kennen die Einträge sehen und daher über bestimmte Daten in der Suchmaschine "stolpern" , die "Steckbriefe" finden, sich später an den Unterlassungsschuldner wenden um ihm die begehrten Daten mitzuteilen und im Übrigen den Nebenintervenienten ihrerseits gleichsam als unbezahlte Erfüllungsgehilfen in seinen Rechten verletzen.

                  All dies ist , wie die Gesamtschau der seitens der Hauptparteil in das Verfahren eingeführten Beweismittel ergibt, auf den Zweck gerichtet die bereits erfolgten Rufmordaktivitäten über die Suchmaschine Google gegen den Nebenintervenienten später verstärken zu können und die Rufmord-Schadens-Erfolgswahrscheinlichkeit erhöhen zu können.

                  Für den angestrebten Zweck benötigt der Unterlassungsschuldner allerdings die Kenntnis der Information, wie der Nebenintervenient tatsächlich mit bürgerlichem Namen heisst.

                  Der Unterlasungsschuldner vermutete - wie ersichtlich ist aus den umfangreichen Inhalten diverser Internet-Portale, welche die Hauptpartei in ihren Schriftsätzen erwähte - solche Namen wie z.B. "***************", "*********" u.ä.

                  Eine Kenntnisnahme der durch die Hauptpartei ins Spiel gebrachten Beweismittel - Inhalte führt zu folgendem Ergebnis :

                  In der Absicht die Erfolgswahrscheinlichkeit für einen "Rufmord-Treffer" zu erhöhen, verband der Unterlassungsschuldner mit der Veröffentlichung der von ihm vermuteten Namen die Verbreitung der durch Google veröffentlichten Falschaussagen über den Nebenintervenienten.

                  Weiter verband er diese durch ihn veröffentlichten Daten mit von ihm vermuteten und teilweise tatsächlich zutreffenden personenbezogenen Daten des Nebenintervenienten wie Wohnort, Telefonnummer usw.

                  Diese rechtswidrig-systematische Arbeit des Unterlassungsschuldners erfolgte nicht ohne Grund sondern sie verfolgt letztlich wettbewerbswidrige Zielsetzungen im Wege unlauteren Wettbewerbs .

                  Der Unterlassungsschuldner ging dabei von der Fiktion aus, der Unterlassungsschuldner könne den Nebenintervenienten durch "anonym" im Internet ausgeführte Straftaten "zwingen" ihm die tatsächlichen personenbezogenen Daten zu nennen, welche er im Rahmen seines Konzepts des unlauteren Wettbewerbs verwerten will, da sich der Nebenintervenient ohne Herausgabe dieser Daten an den Unterlassungsschuldner nicht erfolgreich werde gerichtlich gegen die Rufmordeaktivitäten des Unterlassungsschuldners zur Wehr setzen können. Denn insbesondere ohne die Angabe des realen Klarnamens im Rubrum werde er nicht den illegalen "Steckbrief" im Wege einer gerichtlichen Verfügung gegen den Unterlassungsschuldner beseitigen lassen können, so dass der illegale Steckbrief irgendwann durch Zufall den gewünschten Erfolg erreichen werde.

                  Die Erzwingung personenbezogener Daten bzw. der Herausgabe der "Identität" des Nebenintervenienten bezüglich des bürgerlichen Namens mittels sog. "Cybermobbing" ohne berechtigte Gründe stellt jedoch eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Nebenintervenienten dar, welche der Nebenintervenient nicht dulden muss.

                  Der Nebenintervenient kann vielmehr seinerseits gewichtige Gründe vorweisen, warum er die Herausgabe genau der begehrten Daten an den Unterlassungsschuldner verweigert.

                  Würde der Unterlassungsschuldner nämlich diese Daten erfahren, so könnte er sie zu Zwecken der Fortsetzung des unlauteren Wettbewerbs an andere Cyberstalker vermarkten / verkaufen, welche einerseits mit dem Nebenintervenienten seit Jahren verfeindet sind und im Übrigen diese Daten seit Jahren begehren und andererseits zugleich mit dem Unterlassungsschuldner in geschäftlicher Beziehungen stehen .

                  Der Nebenintervenient hat in diesem Zusammenhang feststellen müssen, dass seitens mehrerer anonym im Internet organisierter Straftäter ein vielschichtiges , wettbewerbswidriges Erpressungsszenario gegen den Nebenintervenienten sowie gegen mehrere in- und ausländische Unternehmer ersonnen wurde, welches nur deswegen bisher nicht im Sinne der Straftäter "erfolgreich" umgesetzt werden konnte, weil den Erpressern eine Klärung des tatsächlichen bürgerlichen Namens des Nebenintervenienten bis heute nicht gelang.

                  Letztlich dient somit die Maßnahme der Inkognito-Adoption der Vereitelung der seitens der anonymen Täter beabsichtigten Erpressung des Nebenintervenienten und anderer bereits geschädigter Personen, ganz davon abgesehen, dass der Nebenintervenient überhaupt nicht verpflichtet ist weiter zu begründen, warum er dem Unterlassungsschuldner seinen bürgelrichen Namen ncht mitteilen will, da das allgemeine Persönlichkeitarecht dem Bürger die Freiheit gewährt, selbst bestimmen zu dürfen, wem man seinen bürgerlichen Namen mitteilen möchte und wem nicht.

                  Der Nebenintervenient möchte dem Unterlassungsschuldner seinen bürgerlichen Namen aus den dargelegten Gründen auch weiterhin nicht mitteilen und ist nicht bereit, sich zur Herausgabe der Daten durch den Unterlassungsschuldner dadurch zwingen zu lassen , dass der Unterlassungsschuldner eine Art private Rasterfahndung mit einer Art privater Google-Steckbrieffahndung, versehen mit falschen Aussagen über den Nebeninterrvenienten miteinander verbindet.

                  Sollte seitens des Landgerichts bezüglich der Maßnahme der Inkognito-Adoption weitergehender Klärungsbedarf bestehen, so wird um einen entsprechenden richterlichen Hinweis gebeten.

                  Anlage ( = vorläufig 8 Seiten) :

                  auszugsweise selbsterklärende Internet-Ausdrucke (screenshots) der durch den Unterlassungsschuldner betriebenen Seite www.wi***************als "Kostprobe"

                  Vorlage weiterer Anlagen nebst Erläuterung vorbehalten


                  (**********************)


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                  • #54
                    AW: Der Club der Unerwünschten ...

                    Hallo Pixel!

                    Komm zurück in die Realität oder träum weiter!

                    Das was Du schreibst ist zwar denkbar aber dermaßen unwarscheinlich das es einer kritischen Prüfung nicht standhält!

                    Grüße!

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                    • #55
                      AW: Der Club der Unerwünschten ...

                      oh Gott, wer liest denn den ganzen Quatsch ? ich bin froh wenn ich keine Gerichtsschreiben bekommen. Andere lesen wäre wirklich zuviel.

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