AW: Der Club der Unerwünschten ...
hallo,
bevor ich die angekündigten Schriftsätze veröffen´tliche , hier noch ein Hinweis :
Ein Mitglied dieses Forums hat im Internet Produkte des Unterlassungsschuldners entdeckt, den das AG ****** deckt statt gegen ihn den Unterlassungstitel zu vollstrecken.
Es wäre aber kontraproduktiv diese Produkte zu zitieren in der Absicht öffentlich zu machen, wie kriminell die Produkte sind, denn dadurch würden sie ja lawinenartig weiterverbreitet, was der Täter ja will ( er will eine Art "Auto-Katalyse" der Weiterverbreitung der strafbaren Inhalte erreichen, indem die Opfer selber die kriminellen Inhalte öffenltich benennen und also weiterverbreiten und dadurch der Rufmord verstärkt wird.)
Wie kann man diesen Plan des Cyberstalkers durchkreuzen ? -Gibt es eine Strategie ?
Der Club der Unerwünschten hat sich hierzu folgendes überlegt :
Da das Gericht durch die Duldung und Unterstützung des Cyberstalkers selber zu einer Bedrohung wird, kann sich theoretisch JEDER Bürger, der nicht genauso wie die bisherigen Opfer ausspioniert, betrogen, verleumdet, manipuliert usw. werden will, also das Wachsen solcher kriminellem Netzwerke in Deutschland nicht will, als Nebenintervenient in das laufende Verfahren einschalten.
Für eine Nebenintervention muss der Nebenintervenient ein rechtliches Interesse vorweisen, warum er will, dass die Hauptpartei obsiegt und warum er also die Hauptpartei unterstützen will - was allerdings nicht unbedingt bedeutet, dass der Nebenintervenient die Hauptpartei persönlich kennen muss.
Wer aus Gewissensgründen (Art. 4 GG) oder anderen Gründen NICHT WILL, dass der Cyberstalker und seine professionelle Organisation in Deutschland weiter ihre Menschenrechtsverletzungen ungestraft realisieren können, kann
dieses rechtliche Interesse ("ich möchte Menschenrechtsverletzungen verhindern helfen, weil das Amtsgericht das leider unterlässt") geltend machen um wirksam als Nebenintervenient beizutreten. Jede(r), der/die
das will , kann dem Verfahren beitreten und beantragen, dass das Gericht endlich a) einen Haftbefehl gegen den Menschenrechtsverletzter erlässt und b) gemäß Zivilprozessordnung endlich die Sache an die zuständige Strafverfolgungsbehörde weiterleitet - das ist vorliegend die BUNDESANWALTSCHAFT, da es sich bei der Gruppe um eine Vereinigung politisch radikaler Straftäter handelt, die in Deutschland und im Ausland eine Internet-Mafia betreibt, welche z.B. illegale Online-Durchsuchungen durchführt, Nacktfotos der Opfer mit Adresse versehen im Internet veröffentlichte, Erpressungen realisierte usw.
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hallo,
bevor ich die angekündigten Schriftsätze veröffen´tliche , hier noch ein Hinweis :
Ein Mitglied dieses Forums hat im Internet Produkte des Unterlassungsschuldners entdeckt, den das AG ****** deckt statt gegen ihn den Unterlassungstitel zu vollstrecken.
Es wäre aber kontraproduktiv diese Produkte zu zitieren in der Absicht öffentlich zu machen, wie kriminell die Produkte sind, denn dadurch würden sie ja lawinenartig weiterverbreitet, was der Täter ja will ( er will eine Art "Auto-Katalyse" der Weiterverbreitung der strafbaren Inhalte erreichen, indem die Opfer selber die kriminellen Inhalte öffenltich benennen und also weiterverbreiten und dadurch der Rufmord verstärkt wird.)
Wie kann man diesen Plan des Cyberstalkers durchkreuzen ? -Gibt es eine Strategie ?
Der Club der Unerwünschten hat sich hierzu folgendes überlegt :
Da das Gericht durch die Duldung und Unterstützung des Cyberstalkers selber zu einer Bedrohung wird, kann sich theoretisch JEDER Bürger, der nicht genauso wie die bisherigen Opfer ausspioniert, betrogen, verleumdet, manipuliert usw. werden will, also das Wachsen solcher kriminellem Netzwerke in Deutschland nicht will, als Nebenintervenient in das laufende Verfahren einschalten.
Für eine Nebenintervention muss der Nebenintervenient ein rechtliches Interesse vorweisen, warum er will, dass die Hauptpartei obsiegt und warum er also die Hauptpartei unterstützen will - was allerdings nicht unbedingt bedeutet, dass der Nebenintervenient die Hauptpartei persönlich kennen muss.
Wer aus Gewissensgründen (Art. 4 GG) oder anderen Gründen NICHT WILL, dass der Cyberstalker und seine professionelle Organisation in Deutschland weiter ihre Menschenrechtsverletzungen ungestraft realisieren können, kann
dieses rechtliche Interesse ("ich möchte Menschenrechtsverletzungen verhindern helfen, weil das Amtsgericht das leider unterlässt") geltend machen um wirksam als Nebenintervenient beizutreten. Jede(r), der/die
das will , kann dem Verfahren beitreten und beantragen, dass das Gericht endlich a) einen Haftbefehl gegen den Menschenrechtsverletzter erlässt und b) gemäß Zivilprozessordnung endlich die Sache an die zuständige Strafverfolgungsbehörde weiterleitet - das ist vorliegend die BUNDESANWALTSCHAFT, da es sich bei der Gruppe um eine Vereinigung politisch radikaler Straftäter handelt, die in Deutschland und im Ausland eine Internet-Mafia betreibt, welche z.B. illegale Online-Durchsuchungen durchführt, Nacktfotos der Opfer mit Adresse versehen im Internet veröffentlichte, Erpressungen realisierte usw.
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