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wichtige Frage: verstößt die Flüchlingsobergrenze gegen das Grundgesetz ?

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  • wichtige Frage: verstößt die Flüchlingsobergrenze gegen das Grundgesetz ?

    um die Groko zu etablieren wird eine Flüchtlingsobergrenze festgesetzt. 200 000 pro Jahr, das ist, nebenbei bemerkt, in etwa die Zahl der Afrikaner die pro Stunde geboren werden ! Also, so gut wie nichts.

    Jetzt meine Frage: widerspricht die Flüchtlingsobergrenze dem Grundgesetz, oder sind Kriegsflüchtlinge nicht gleichzeitig Asylanten ?

    Asyl muss laut Grundgesetz jedem gewährt werden, der darauf einen Anspruch hat. Also z. B. politisch Verfolgte, Personen aus Kriegsgebieten, Folterstaaten, etc.

    Was läuft da ab ? Verstehe ich das nicht oder wurde das Grundgesetz ausgehebelt ? Im Moment sind es doch wohl deutlich mehr als 200 000 pro Jahr die Asyl beantragen. Was passiert jetzt mit Nr. 200 001 , ist das kein Asylant für den das Grundgesetz gilt ?

    Ich verstehe die Bedenken von Seehofer und Söder, aber Grundgesetz ist Grundgesetz. Oder sehe ich das falsch ?

    Im Moment flammen die Kämpfe in Syrien wieder auf und damit wird wohl, wenn das Wetter besser wird, ein neuer Strom von Kriegsflüchtlingen bei uns eintreffen. Das Kontingent von 200 000 dürfte bis Mitte des Jahre ausgeschöpft sein. Dann kommen die Wahlen in Bayern: interessante Kombination !

    Was macht Söder, wenn wieder Hunderttausende über die bayrischen Strassen pilgern, oder Italien den 2 millionsten Schlauchbootflüchtling begrüsst ?
    iceberg
    Sehr erfahrenes Forumsmitglied
    Zuletzt geändert von iceberg; 14.01.2018, 12:16.
    von Natur aus cool
    Cool by nature
    naturellement cool

  • #2
    AW: wichtige Frage: verstößt die Flüchlingsobergrenze gegen das Grundgesetz ?

    die Groko ist noch nicht in trockenen Tüchern. Die SPD - Basis ist vielleicht dagegen, die Jusos sowieso. Für mich ist Schulz der Umfaller des Jahres !
    Wie hat der im Wahlkampf getönt !!! Jetzt schleimt er um die Merkel herum und will wohl Außenminister werden.
    Schade, ich dachte er hat mehr Rückgrat.
    Klar würden bei Neuwahlen die sog. Rechtsparteien noch mehr Wähler bekommen, aber andrerseits wäre das ja eher der Wille des Volkes als die Groko, die nicht umsonst als Abkürzung für großes Kotzen bezeichnet wird.

    Hinsichtlich der Frage Asylant - Grundrechte etc. habe ich das aus Wikipedia raus kopiert:

    ______________

    Das Asylrecht für politisch Verfolgte ist in Deutschland ein im Grundgesetz verankertes Grundrecht.
    In einem weitergehenden Sinne wird unter dem Asylrecht auch die Anerkennung als Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention und die Feststellung von zielstaatsbezogenen Abschiebungsverboten für subsidiär Schutzberechtigteverstanden, die im Regelfall ebenfalls im Asylverfahren und ohne besonderen weiteren Antrag vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mitgeprüft wird. Die Erfolgsquoten der gestellten Asylanträge in Hinblick auf diese Schutzformen unterliegen größeren Schwankungen.
    Das zunächst schrankenlos gewährte Asylrecht wurde 1993 und 2015 in wesentlichen Punkten überarbeitet und eingeschränkt.
    ______________

    So wie ich das interpretiere, ist wohl gemäß Grundgesetz ein Kriegsflüchtling automatisch asylberechtigt. Wie da eine Obergrenze funktioniert ist mir schleierhaft. Vielleicht besteht der Trick auch darin, dass die Einwanderer begrenzt sind, aber nicht die Asylsuchenden. Das wäre wirklich ausgefuchst, aber ob die Bayern das schlucken würden wage ich zu bezweifeln. Im Moment ist die Wahl in Bayern, bzw. die prekäre Situation der CSU das Hauptproblem. Daran ist schon Jamaika gescheitert und es wird auch der Prüfstein für die Groko und Martin den Umfaller.
    Ich grüße Euch !
    Je vous salue !
    Greetings to you !

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    • #3
      AW: wichtige Frage: verstößt die Flüchlingsobergrenze gegen das Grundgesetz ?

      Grundlage für die Annerkennung ist - wie klarenfeld ja auch schreibt- die Flüchtilingsdefinion der Genfer Flüchtlingskonvention. Das für sich alleine so stehen zu lassen ist allerdings nicht ganz richtig, da unvollständig. Es gibt weitere Kriterien, die zur Ablehung führen können Dabei lasse ich mal die Wirtschftsflüchtlinge außen vor oder die, die in ihrem Heimatland vor einer Haftstrafe fliehen.
      Ich zitiere aus nsd-fluerat:
      Zwischen den Gründen, auf die sich ein Asylsuchender beruft, und der Flucht muss ein innerer Zusammenhang bestehen: Drohende oder erlittene Verfolgung muss die Flucht ausgelöst haben. Ist zwischen der Verfolgung und der Flucht zu viel Zeit vergangen, wird die Verfolgung nicht mehr als Begründung für die Flucht akzeptiert.

      Kriege und Bürgerkriege alleine sind kein ausreichender Grund
      . Hier nochmal ein Zitat aus der gleichen Quelle:
      Eine Flüchtlingsanerkennung kommt nur dann in Frage, wenn es auch in keinem anderen Teil des Herkunftslandes Schutz vor Verfolgung gibt. Eine Chance auf Anerkennung besteht nur, wenn über die allgemeine Gefahr für das Leben in einem Krieg hinaus eine konkrete persönliche Verfolgung oder Gefährdung belegt werden kann.
      Ein "Hintetürchen" gibt es jedoch. Alleine durch die Tatsache, dass jemand aus seinem Heimatland geflüchtet ist, hat die Situation zur Folge, dass ihm bei Rückreise ins Heimatland genau wegen seiner Flucht Verfolgung, Tod oder Gefängniss drohen.
      D.d. im Grunde sind unsere Gesetze hier ziemlich wachsweich und Auslegungssache, zudem noch erschwert dadurch, dass viele Flüchtlinge aus gutem Grund ihre Papiere " verloren" haben und eine Nachprüfung,wer da vor einem steht, fast unmöglich ist.Dazu kommt, dass jemand der wegen politischer Verfolgung oder wegen der Kriegsgefahr aus seinem Heimatland hierher kommt, in der Regel alleine ist. Das macht alles etwas unglaubwürdig, da bei politischer Verfolgung meist die ganze Familie betroffen ist. Das gilt ebenso für die Kriegsgefahr.
      Und nochmal ein Zitat:
      Zwischen den Gründen, auf die sich ein Asylsuchender beruft, und der Flucht muss ein innerer Zusammenhang bestehen: Drohende oder erlittene Verfolgung muss die Flucht ausgelöst haben. Ist zwischen der Verfolgung und der Flucht zu viel Zeit vergangen, wird die Verfolgung nicht mehr als Begründung für die Flucht akzeptiert.
      So, das kann man nun alles noch in alle Richtungen vertiefen und ausweiten auf Religion, Verletzung von Menschenrechten usw.

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      • #4
        AW: wichtige Frage: verstößt die Flüchlingsobergrenze gegen das Grundgesetz ?

        Also, ich finde das ein ziemliches Trauerspiel mit unseren Politikern. GroKo ja, Groko nein, vielleicht oder auch nicht.... Aber nur wenn...

        Wie im Kindergarten. Denen geht es doch schon lange nicht mehr um Deutschland. Die eiern doch mit ihrem Gezacker so lange rum, bis mal wieder alles zu spät ist.
        Was irgendwelche Rechte der Asylanten angeht, so ist es müßig darüber zu diskutieren. Letztlich geht es ja nicht nur um den Asylant oder dem Flüchtling allein. Auch das Land, in das dieser möchte, muss die Kapazitäten haben. Wobei ich nicht nur das Finanzielle oder die Wohnraumknappheit meine. Wenn hier jemand her kommt, bei dem von Anfang an nicht die Chance besteht, dass er hier auch Fuß fassen kann, nutzt das alles nichts. Unser Sozialsystem dann damit zu belasten, hilft niemanden.
        Ich tendiere jedenfalls immer mehr dazu, den Menschen in ihren eigenen Ländern zu helfen. Sie können genauso gut in sichere Landstriche bei sich "zu Hause" ausweichen. Immer nur das Heil im Ausland zu suchen, ist auch auf die Dauer keine Lösung.

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