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  • Vor Gericht gewonnen und doch verloren, Mobbing-Opfer müssen alles schlucken

    Aus dem Gericht
    Mobbing ist teure Angelegenheit


    Im Prozess wegen Mobbing gegen einen Frankfurter Polizisten ist das Urteil gefallen: Er kriegt Schmerzensgeld - aber viel weniger als gefordert. und muss nun auch noch einen großen Teil der Prozesskosten zahlen.

    In der Mobbingaffäre bei der Frankfurter Polizei muss das Land einem suspendierten Beamten zwar insgesamt mehr als 8600 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz zahlen. Der Streit im Zivilprozess kommt aber auch den klagenden früheren Leiter des Fahndungsdienstes teuer zu stehen: Nicht nur hatte er eigentlich auf 30.000 Euro geklagt, er muss nach dem Urteil des Landgerichts Frankfurt von Montag auch einen großen Teil der Prozesskosten selbst zahlen.

    http://www.fr-online.de/frankfurt/mo...8/-/index.html

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    • AW: Kollege mobbt Kollege

      Hallo Theologat,
      die Frage ist zu akademisch.
      In der Realität schützen Chef`s leider immer die Täter. Der Leitsatz eines Chefs müsste lauten: Im Zweifelsfall immer für das Opfer.
      Es gibt einen Fall, in dem ein Bäckermeister seine Angestellte fristlos gefeuert hat, weil sie eine Auszubildende gemmobt hat, mit Stinkefinger und Schimpfnamen wie "Du kleine Schlampe". Es gab Zeuigen für den Vorfall, es gab zu erst ein Gespräch mit der Mobberin, sie hat daraufhin ihre Mobbing-Attacken verschärft. Der Chef hat ihr klar zu verstehen gegeben, wenn sie weiter mobbt, fliegt sie. Sie hat gemobbt und er hat ihr fristlos gekündigt.
      Die Mobberin ging vor Gericht und der Richter Chef recht gegeben, weil Mobbing den Betriebsfrieden stört.

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      • Chef kündigt Mobberin

        Zu Erinnerung:
        Normalerweise werden Mitarbeiter schikaniert, gemobbt und dann gekündigt, ob es nun Pfandmarken sind, Maultaschen aus den Essensresten oder die berühmte Frikadelle. Richter gehen allzuoft blauäugig an solche Fälle, ohne dass sie nämlich die Fürsorgepflicht des Unternehmers beachten. Das Handelsblatt hat dazu einen intressanten und wichtigen Artikel mit Musterurteil veröffentlicht. (1)
        “Juristen strengen immer den Vergleich an, wie es wäre, wenn jemand als Privatmann zu Gast bei einem anderen Privatmann so etwas machen würde, so würde man die Verwerflichkeit erkennen. Wirklich? Höflichkeitshalber muss natürlich gefragt werden. Aber welchem Gast würde man eine angenagte Frikadelle, eine Handyaufladung oder Kartons aus dem Müll verwehren? Ganz abgesehen davon, dass viele Vorgesetzte flüchtige Rehe sind, permanent unterwegs und immer viel Wichtigeres im Kopf als kleine Sorgen der Mitarbeiter.
        Oft, müssten Unternehmen aber nur mal genau hinsehen oder Kollegen befragen und fänden richtige Kündigungsgründe. Das Landesarbeitsgericht Schleswig Holstein hat jedenfalls kürzlich ein betriebsfrieden-sicherndes Urteil gefällt: Wer Kollegen beleidigt und womöglich noch attackiert, den darf ein Unternehmen direkt außerordentlich kündigen. Allein schon, weil der Chef eine Fürsorgepflicht hat, die es gebietet, dass er die anderen Mitarbeiter vor Beleidigungen und Drangsalierungen ihrer Kollegen schützt“.(1)
        Das Urteil 3 Sa 224/09, 2 Ca 84 d/09 ArbG Münster hatte zur Folge, dass der Bäckereiverkäuferin wegen mehrfacher Beleidigungen einer Auszubildenden fristlos gekündigt werden durfte. Das Gericht bestätigte somit die Tatsache, das ein Chef fürsorglich handelt, wenn er einer Mobberin umgehend kündigt. Das Urteil ist zu begrüßen und schützt die Opfer vor Mobbern.

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        • VW-Mobbingopfer Milan Petrovic fordert Hilfe von Bundespräsident Wulff

          Milan teilt uns folgendes mit und wir veröffentlichen das in seinem Sinne und Interesse, bitte kopieren und weiterleiten, Danke.
          „Deutschem Bundespräsidenten Wulff waren VW-MOBBING-Fälle bekannt, er half nicht. VW BULLYNG Cases were known to German President Wulff, he did not help. Président de la République fédérale d’Allemagne Wulff avait pleine
          connaissance et etait av courrant de les cas de MOBBING chez VW, etn´aide pas
          El Presidente Aleman Wulff estaba informado sobre los casos de MOBING en VW, y no ayudaba
          Sehr geehrter Herr Bundespräsiden Wulff,
          nochfolgend ein Zitat aus Ihrer Rede “Engagement ist gelebte Demokratie“ , vom 4.10.2010, im Schloss Bellevue

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          • Mobbing-Opfer und Wikileaks-Whistleblower wird im Knast gemobbt

            Wenn man schon keine Rechthabe vor Gericht hat, dann will man den Whistleblower Bradley Manning in U-Haft so richtg zur „Sau machen“, also mobben bis er zusammenbricht. Obwohl Bradley Manning, den man auch den Wikileaks-“Maulwurf“ (1) nennt, mit seinen Informationen für Wikilekas wohl mit die Demokratiebewegung in Tunesien und Ägypten mit ausgelöst haben dürfte, hat er in den USA nichts zu lachen.
            Vor den Augen einer angeblich demokratischen Weltöffentlichkeit wird er „Militärgefängnis von Quantico (US-Bundesstaat Virginia)“ so richtig fertig gemacht. Seit dem Irak-Traumata scheint in der US-Army Folter und Mobbing zum Standardprogramm zu gehören. Wenn wundert es da, das selbst die Afghanen diese Armee los werden wollen.
            „Der in US-Militärhaft sitzende mutmaßliche Wikileaks-“Maulwurf“ Bradley Manning hat erstmals selbst über Schikane geklagt. Er werde gezwungen, sich jeden Abend komplett auszuziehen. Nackt müsse er vor Gefängniswärtern strammstehen, beklagte er in einem Brief“, ..

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            • Was haben wir durch den Mobbing-Prozess von Frankfurt gewonnen?

              Es wird immer so sein, dass der aufrechte Gang in Deutschland etwas deutschfeindliches sein wird.
              Mobbing-Opfer kennen die sozialfaschistischen Sprüche der Täter nur zu gut, angefangen von „Nestbeschmutzer“* bis zur Ausgrenzung mit den Worten, er ist nicht von hier, oder er war immer schon schwierig. Auch wird man gerne „als Verräter, Nestbeschmutzer, Kameradenschwein(.) und Königsmörder bezeichnet, weil (man es) es gewagt … (hat), Kritik an Vorgesetzten zu üben“.(1)
              Auch der Polizeibeamte aus Frankfurt musste das erfahren, nach dem er wohl so etwas wie einen Meilenstein in der Mobbing-Rechtssprechung erreicht hat. Bis dahin haben sich Richter generell immer mit mangelnder Beweislage oder der Definition von Professor Heinz Leymann, Lernpsychologe und Arbeitswissenschaftler aus einem sachlichen Urteil herausgemogelt. Das ist nun zu Ende. (2)
              Im Prozess des Frankfurter Landgericht im Fall des gemobbten, ehemaligen Leiter der Fahndungsabteilung der Kriminalpolizei, Joachim Z. hat nun der Richter Neuland betreten, ob er sich darüber im klaren war, sollte man einfach mal voraussetzen.(3) Joachim Z, hat den Prozess gewonnen, weil er eine Mobbing-Situation mit Zeugen belegen konnte. „Das Bemerkenswerteste: Der Schadensersatz beruht auf einer einzigen Ansprache seiner ehemaligen Chefin. Die ist niemand anders als die ehemalige Frankfurter Polizei-Vizepräsidentin Sabine Thurau.
              Vor etwas über vier Jahren hatte sie den betroffenen Polizisten ziemlich bloßgestellt. Vor versammelten Kollegen meinte sie, er sei in schwerste kriminelle Machenschaften verwickelt und bedeutete den Anwesenden, sie werde quasi persönlich dafür sorgen, dass er nie wieder in den Dienst zurückkehre“. (4) Und damit hat das Mobbing-Opfer gewonnen, wobei die Summe des Schadensersatzes hinsichtlich der Mobbing-Attacke mir nicht als angemessen erscheint, was auch so eine deutsche Krankheit in der Rechtssprechung ist.
              Für uns Mobbing-Opfer bedeutet dies jedoch in Zukunft, wir können uns auf dieses Urteil berufen und brauchen dann mit Beweisen, Zeugen oder Zeuge nur noch eine Mobbing-Attacken nachzuweisen, vorbei also die Zeit der Beweisorgien.
              Wolf Reuter ist einer der wenigen, der das politische Erdbebeben begriffen hat, denn nun gilt eben nicht mehr die Zeitfolge und Häufigkeit von Mobbing-Handlungen als Richtschnur zur Definition von Mobbing, wie es etwa das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 28.10. 2010 erneut festgelegt hat.(4) „Das BAG (28.10.2010, 8 AZR 546/09) definiert Mobbing so: …wenn unerwünschte Verhaltensweisen bezwecken oder bewirken, dass die Würde des Arbeitnehmers verletzt und ein durch Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird. Dies entspricht der in § 3 Abs. 3 AGG erfolgten Definition des Begriffes Belästigung, die eine Benachteiligung iSd. § 1 AGG darstellt. Da ein Umfeld grundsätzlich nicht durch ein einmaliges, sondern durch ein fortdauerndes Verhalten geschaffen wird, sind alle Handlungen bzw. Verhaltensweisen, die dem systematischen Prozess der Schaffung eines bestimmten Umfeldes zuzuordnen sind, in die Betrachtung mit einzubeziehen.“ (5)
              In Zukunft wird Mobbing rechtlich folgend definiert, „eine einzige Handlung wie etwa eine einzigen Ansprache einer Chefin zum Beispiel, die zu mindestens von einem Dritten bestätigt werden muss“.

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              • Youpod.de verlost Bücher zum Thema Mobbing

                Text ist nicht von mir.
                "Gefunden bei youpod.de, dem Internetportal von und für Jugendliche in Düsseldorf:
                “Tatort Schule” heißt das Buch, dass die Schülerin Sylvia Hamacher geschrieben hat. Die 18-Jährige war selbst lange Mobbingopfer und schildert von ihren Erlebnissen. Bei youpod.de werden sechs Exemplare des Buches für euch verlost!"
                MfG

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                • Mobbing-Opfer sammelte Beweise und nun schwitzt ein Richter

                  Wie soll man als Mobbing-Opfer nun vorgehen? Da finden Mobbing-Attacken in Gesprächen mit „sozial fragwürdigen Vorgesetzten“ statt, „oder, wie Oberstaatsanwalt Christian Feh die Ausführungen der Zeugin (Vorgesetzten) in einfachen Worten zusammenfasste: Während seine Mitarbeiter die ganze Arbeit machten, war der Angeklagte auf gut Deutsch ein fauler Hund, der nur in der Gegend rum gefahren ist.“(1)
                  Wie soll man solche Gespräche dann nachher vor Gericht beweisen, das nun angeklagte Mobbing-Opfer, ein „54-Jähriger, suspendierter Beamter beim Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen„ (2) hat dazu ein Diktiergerät benutzt. Eine Idee die hundertausende von Mobbing-Opfer ebenfalls in diesem Lande hatten oder haben. Doch Vorsicht, hier wird dann aus dem Opfer schnell ein Krimineller, so ist das in der deutschen Justiz, man fordert von den Opfern Beweise, sagt aber nicht wie er diese erbringen darf. Ziemlich schockierend was hier abgeht.

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                  • Eingungsvorschlag von M. Petrovic an VW

                    Mit einem erneuten Brief an Herrn Dr. Winterkorn (VW) signalisiert Milan Petrovic seine Breitschaft, auf VW zu zugehen. Nun ist Herr Dr. Winterkorn am Zug, der Bundespräsident und ehemalige Aufsichtsratsvorsitzende Wulff schuat mal lieber wieder weg, oder?
                    Öffentliches Mail-Anschreiben
                    Sehr geehrter Herr Dr. Winterkorn,
                    als Anlage erhalten Sie eine Kopie meiner Mail, vom 26.01.2011, an H. Fuchs (VW-Rechtswesen) mit einem erneuten Vorschlag zur
                    aussergerichtlichen Einigung in meinem MOBBING-Fall.
                    Die Antwort von H. Fuchs darauf , seine Mail vom 28.01.2011, erhalten Sie ebenfalls als Anlage-Kopie. Ich möchte Sie hier fragen, stehen Sie hinter der ablehnenden Antwort von Herrn Fuchs ?
                    Sie haben kürzlich H. Dr. Fabian als Anti-Korruptions-Wächter eingesetzt. Sie äusserten sich, dass der gute Ruf von VW ein hohes
                    Gut sei. Das sehe ich ebenso.

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                    • Justizvollzugsbeamter wird bis Hartz IV durchgemobbt

                      Es ist eine Tatsache in diesem Land, dass Mobbing-Opfer nicht nur in ihrer Würde verletzt werden, was dem GG widerspricht, auch ihre Gesundheit wird oft für das ganze Leben zerstört, was dann wieder eine Handlung gegen das GG, Artikel 2 ist. Daneben wird dann auch noch die finanzielle Existenz ruiniert, was leider im GG nicht geschützt wird.
                      Politiker schweigen beharrlich dazu, Richter, Staatsanwälte und Behörden wie die Gewerbeaufsicht versagen oft wissentlich. Der Täterschutz in Deutschland wird so vehement durchgesetzt, dass es einem Demokraten nur schwindelig werden kann. Und die Opfer, die Opfer leiden oft im Niemandsland der Vergeßlichkeit.
                      Das Mobbingopfer Klaus B. hat nun diese Front des Schweigens durchbrochen, Hamburg ist sein Arbeitsort gewesen. Sein Verbrechen, er hat als Whistleblower sich vor die Kamera gewagt.
                      Und heute, nachdem Klaus B. lange krank war, bedroht worden ist, muss er Hartz IV beantragen. Und Klaus, Klaus war nur einer von vielen Mobbing-Opfern in Hamburg, wo es sogar zu Selbstmorden unter Mobbing-Opfern kam.
                      Warum nun kein Anti-Mobbing-Gesetz verabschiedet wird, dass verstehe wer kann, denn offenbar will man ihn Deutschland „Mobbing“ als soziale Kriegsstrategie gegen aufrechte Mitarbeiter erhalten und gezielt einsetzen. Der „aufrechte Gang“ ist heute in Deutschland genauso gefährich wie früher in der DDR, das verstehe wer will. Klaus B. ist nur ein Beweis dafür, armes Deutschland.

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                      • Mobbing-Opfer Milan Petrovic hat von VW Post bekommen

                        Der Leiter der Abteilung Recht bei VW, Hubert Nieswandt hat an Milan geschrieben. Nächste Woche folgt die Anwort von Milan. Nun sidn erstmal beide im Gespräch.
                        Herr Neiswandt sollte sich aber nochmals bitte Urteil vom BAG Erfurt – 2 AZR 544/08 anschauen, damit er auf den neuesten Stand der herrschenden Rechtssprechung ist.
                        Hier das Schreiben an Milan Petrovic vom 17.03.2011:
                        „Sehr geehrter Herr Petrovic,
                        bezugnehmend auf Ihr Mail vom 15.03.2011 an Herrn Prof.Dr.Winterkorn bedauern wir Ihnen mitteilen zu müssen, dass aus den Ihnen im Mail vom 28.01.2011 bereits im Einzelnen mitgeteilten Gründen Ihrem Anliegen einer ergänzenden Vergleichsregelung weiterhin nicht entsprochen werden kann und diese Entscheidung endgültig ist.
                        Wir haben Verständnis für Ihre schwierige persönliche Situation. Wie in Ihrem Fall ist aber auch in den weiteren von Ihnen genannten Fällen eine angebliche Mobbing-Situation zurückzuweisen.
                        Bitte haben Sie zudem Verständnis dafür, dass rechtskräftig abschlossene Verfahren nicht nachträglich im Sinne einer Partei neu
                        aufgearbeitet werden können. In dem gerichtlichen Verfahren sind umfangreiche Sachverhalte vorgebracht worden, auf die Sie sich nunmehr weiterhin beziehen. Das Verfahren endete in einer umfassenden gerichtlichen Vergleichsregelung, der Sie nach Beratung mit Ihrem Anwalt zugestimmt haben. Auf Anraten des Arbeitsgerichts haben Sie sich zudem dazu verplichtet, Mobbing-Vorwürfe nicht weiter kundzutun.
                        Nicht nur in rechtlicher Hinsicht, sondern auch im Interesse einer endgültigen Befriedung ist der Fall damit abgeschlossen.
                        Das Ihnen unterbreitete Angebot medizinischer Unterstützung bleibt aufrechterhalten.
                        Mit freundlichen Grüßen
                        Hubert Nieswandt
                        Leiter Recht Unternehmen/Head of Legal Department Company Operations, K-GLU, Volkswagen Aktiengesellschaft“.
                        Milan wird nun im Laufe der Woche auf diesen Brief antworten, die aktuelle Antimobbingrundschau wird darüber berichten.

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                        • AW: Justizvollzugsbeamter wird bis Hartz IV durchgemobbt

                          Hallo Ram
                          ja, leider wird bei den Agenturen für Arbeit mit System und einer Leidenschaft gemobbt, dass man sich fragt, wer hat eigentlich die Fürsorgepflicht dort inne. Die Bundesagentur für Arbeit und ihre Jobcenter und Agenturen sind für uns Arbeitnehmer da, wir bezahlen diese Mischpoke. Was maßen sich Beamte und Politiker an, mit unseren Beiträgen umzugehen und uns den de Mob auf den hals zu hetzen?
                          MfG
                          Angry Harry

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                          • Mobbing-Opfer Milan Petrovic antwortet erneut Herrn Nieswandt (VW)

                            Aus vielen Mobbing-Geschichten wissen wir, dass sich Arbeitgeber gerne auf den berühmten „Vergleich berufen“. Dies liegt daran, dass iregndwann mal ein Jurist behauptet hat, ein Vergleich sei nicht anfechtbar. So einen Quatsch kann es nur in Deutschland geben, denn Gerichte sind dazu da, aus den vorliegenden Beweisen und Zeugenaussagen ein Urteil zu fällen und keine Vergleiche zu schließen, die nur den Anwälten und Gerichten zum Geld abzocken dienen.
                            Zu Recht verweist daher das Mobbing-Opfer Milan Petrovic auf das BAG Urteil, damit auch mal die Rechtsabteilung von VW etwas lenrt, was wir in der Demokratie Gerechtigkeit nennen und Opfer-Schutz.
                            Unverständlich ist auch, warum Herr Nieswandt von VW nicht auf den 3. außergerichtlichen Einigungsvorschlag eingeht, sondern viel mehr weiterhin die Gesundheit und die Würde der Mobbing-Opfers Milan Petrovic, Rainer Beutler und Detlef Lengsfeld wissentlich und mit Absicht gefährdet. Welche moralischen und sozialen Grundsaätze gelten nun bitte bei VW.
                            Anbei das zur Veröffentlichung gedachte Schreiben von Milan an VW, wir warten bitte auf ihre Antwort Hr. Nieswandt.
                            „Sehr geehrter Herr Nieswandt,
                            vielen Dank für Ihre Antwort.
                            Damit ist klar, dass Prof. Dr. Winterkorn kein Interesse an einer aussergerichtlichen Einigung hat. Dies war mein 3. und letzter aussergerichtliche Einigungsvorschlag.
                            Aus Ihrer Antwort kann leider entnommen werden, wie Ernst es H. Prof. Dr. Winterkorn mit dem höchsten Gut, dem VW-Ansehen, nimmt.
                            .......
                            Ich habe mir Gedanken über Ihre MOBBING-Bemerkung gemacht, und bin zum Schluss gekommen, dass Sie in meinem Fall Recht haben, was Mobbing angeht. In meinem Fall handelt es sich nicht nur um Mobbing, es war mehr.

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                            • Cybermobbing-Krieg in Berlin fordert sein erstes Opfer

                              Seit Monaten scheint der Berliner Schulverwaltung, Lehrergewerkschaft und den Schulleitern eine Internetseite bekannt zu sein, die von Riga, Lettland aus Schülern und allen „Mobbern“ erlaubt, Hass und Beleidigungen loszuwerden. Das Internetportal hat alle Berliner Schulen sauber nach Bezirk und Namen aufgelistet.
                              Vor eine Woche tauchten dann für den Leser von Zeitungen und Internetportalen zum ertsen Mal sichtbar Meldungen auf, dass an einer Schule in Berlin Zehlendorf ein „Amoklauf“ stattfinden sollte. Die Schule wurde am 14.03.2011 dann für einen Tag geschlossen. Das besagte Internetportal für „Cybermobber“ wurde hier auch nochmals ganz unschuldig einem größeren Publikum vorgestellt. „isharegossip“ lebt davon, dass sich Menschen gegenseitig „fertig machen“. (1)
                              Am Mittwoch wurde dann eine Amoklaufdrohung für eine Schule in Berlin Spandau angekündigt, der Cybermobber-Krieg in Berlin war nun nicht mehr zu unterschlagen. „Für den Schulalltag wird Isharegossip allmählich zum ernsten Problem: Auf der Seite kann jeder nach Schulen sortiert unter Pseudonym schreiben, was er möchte. Wüste Beschimpfungen und Verleumdungen gegen Mitschüler und Lehrer bestimmen das Bild“. (2)
                              „Die Drohungen sind nicht das einzige Unheil, dass Isharegossip an der Carossa-Schule angerichtet hat: Seit knapp zwei Wochen nehme auch das Mobbing mittels Internet dramatisch zu, sagt Meyer. Eine der verzweifelten Schülerinnen sei zu ihr gekommen, weil sie sich angesichts der menschenverachtenden Beleidigungen und falschen Behauptungen nicht mehr zu helfen wusste“. (2)
                              Nun musste wohl die Polizei handeln und fand heruas, dass das Internetportal über verschlungene Wege ans Netz ging und es unklar ist, wer der Betreiber ist. „Die Polizei hat keine Chance, die Urheber strafbarer Kommentare zu belangen. Angemeldet ist Isharegossip über eine Firma in den USA, die ihren Kunden absolute Anonymität verspricht. Auf Isharegossip selbst wird wiederum als Verantwortlicher eine fiktive Person in Litauen genannt, der Server über den die Seite läuft, steht hingegen in Schweden“. (2)
                              Am Samstag, den 19.03.20111 dann der offene Krieg der Cybermobber von Berlin. Erschreckend ist einmal zu Anfang die Tatsache, dass der Vorfall erst Tage später der Öffentlichkeit mitgeteilt worden ist, nämlich am Dienstag, den 22.01.2011. Und die Zusammenhänge der „brutalen Mobbing-Attacken“ gegen einen 17-jährigen Schüler sind bis heute noch unklar.

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                              • AW: Cybermobbing-Krieg in Berlin fordert sein erstes Opfer

                                Zuzumüllen oder mit dem Chaos Club in Hamburg Kontakt aufnehmen.

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