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Cybermobbing rund ums Roulette

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  • #31
    auf jeden Fall interessant

    was hier so geschrieben wird. Vielleicht gibts mal ne Zusammenfassung der wichtigsten Aussagen. Das könnte lehrreich sein.
    Aber warum giftet ihr euch immer so knapp unter der Gürtellinie an ? Mir ist doch egal ob einer Hartz IV bekommt. Das hat mit der Sache nichts zu tun.

    Mehr Content Leute und weniger Beleidigungen. Wie wäre es mit einer"Explosionszeichnung" der Mondbombe

    Roulette ist ne ganz ne Nette !

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    • #32
      AW: Textilgeschäft Pleite wegen Internetmobbing und Cybermobbing

      hallo Morgenmaker,

      geniese
      das hatten wir doch schon mal ...

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      • #33
        Morgentau --- ???

        war das nicht der Typ der aus Deutschland einen Agrarstaat machen wollte ?
        Hey, dann hätten wir ja keine Kohle zum Verzocken !

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        • #34
          AW: auf jeden Fall interessant

          hallo ganz ne Nette,



          Mir ist doch egal ob einer Hartz IV bekommt. Das hat mit der Sache nichts zu tun.
          normalerweise hat sowas nichts mit der Sache zu tun, vor allem nichts mit ´ner Bombe - hier aber teilweise schon, weil es in der Zockerszene auch um Psychospielchen geht, um Ehre und so´n Müll . So mit das Idiotischste ist, dass viele Spieler es für eine "Leistung" halten wenn einer auf Dauer gewinnt ( oder es so scheint). In Wirklichkeit ist ja genau das Gegentil der Fall, also selbst wenn jemand mit "System" gewinnen würde, wäre die Leistung natürlich trotzdem Null.Menschen, die ausschliesslich vom Roulette leben oder leben wollen sind im Grunde asozial, weil sie ja nichts leisten sondern schmarotzen ( darf man natürlich in Rouletteforen nicht aussprechen...)

          Ausserdem geht es natürlich darum festzustellen, wer am längeren Hebel sitzt. Erst als Tr. wegen diverser umherschwirrender Gerüchte den Eindruck gewann, N.G.H. sei Hartz IV-empfänger, verfüge also über kein Kapital, setzte ganz plötzlich das asoziale Verhalten ein, später dann auf Grund derselben Vorstellung bei WENDOR das Boss-Gehabe etc.Roulettespieler beurteilen den "Wert" anderer Zeitgenossen eben nach dem beim Täter angehäuften Kapital, weil sie oft nchts anderes im Kopf haben als Kohle oder gar Verkohle (Degeneration grauer Zellen zu neuronalen Kohlenstoffskeletten)


          Wie wäre es mit einer"Explosionszeichnung" der Mondbombe
          das Ding ist doch geheim und unsichtbar, wie soll man es dann zeichnen können ? Eine erfolgreiche Explosion zeichnet sich übrigens dadurch aus, dass danach irgendwo Chips unsichttbar werden ...

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          • #35
            AW: Textilgeschäft Pleite wegen Internetmobbing und Cybermobbing

            morgentau, ja hallo! der oberstalker traut sich hier in dieses ´forum.

            geht dir dein hass auf grundeis? dein erbärmlicher befürworter mo..... = äff..... hat zu hoch gepokert. es gibt kein äff... mo.... = mo.... wie nett das zu wissen und beweisen zu könnnen. ja, ich geniese und lehne mich genüßlich zurück. mo = äff = mo und das ist bewiesen.
            #
            nur zur erklärung für aussenstehende.... - dieser typ behauptet zwei personen zu sein. das ist so krank, dass ich den admin verstehen kann, wenn er diesen schwachscinn hier löscht.

            ein spasti postet hier wirres zeug, stalkt, erpresst offensichtlich und hetzt. dieser typ hat sich selbst geoutet und nimmt es noch nicht wahr dass er längst selbst im visier der fahnder ist. das feuerwerk werde ich geniesen.

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            • #36
              AW: Morgentau --- ???

              hallo ganz ne Nette.

              Agrarstaat machen wollte ?
              Hey, dann hätten wir ja keine Kohle zum Verzocken !
              möglicherweise, aber ob das wirklich stimmt, fragst Du besser den Teufel persönlich, denn soviel ich weiss haben sich in grauer Vorzeit Morgentau und Belzebub auf dem Acker getroffen für einen Pakt .
              Du hast eine "Zusammenfassung" vorgeschlagen . Gute Idee. mache ich in Kürze. Hoffe, dass Admin nichts dagegen hat, denn dabei wird sich dann auch klären, wie man ein echtes Mobbing-Opfer von einem vorgetäuschten unterscheiden kann und welche Erpressungsmethoden Mobber aus der Rouletteszene sich so ausdenken zwecks Sicherung der eigenen zu versteuernden Kohle ...

              Sollte es nach Einstellen der Zusammefassung irgendwelche Probleme geben ( glaube ich zwar eigentlich nicht), dann nutze bitte den Tipp um an anderer Stelle die Antwort zu finden.


              Steuerfahnder

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              • #37
                AW: Textilgeschäft Pleite wegen Internetmobbing und Cybermobbing

                Troublemaker bedroht hier die Forumsleitung und verbale
                Entgleisungen wie "Schweine" usw. ist der normale
                Schreibstil. Mein Bruder wurde vom Umfeld dieser Person
                zu Unrecht strafrechtlich verfolgt.

                Persönlich hatte ich mit der Person einen
                ausführlichen E-Mail-Kontakt.
                Deshalb habe ich auch einen tieferen Einblick in die ganze Materie,
                auch was das Umfeld betrifft.


                .

                "Gesteinigt werden", "Mord", "Im Namen der Ehre" Obwohl sich
                seit Atatürk ja einiges geändert hat, ist die Kultur immer noch
                die alte geblieben. Es wird getrennt gefeiert, erst die Männer,
                dann die Frauen unsw. Dieser Kulturunterschied lässt auf der
                ganzen Welt eben Unterdrückung zu.

                Um nicht weiter auszuschweifen:
                Hier schreibt kein K E., nein, es ist J, die hier als
                Troublemaker schreibt, die ich genau aus dem Rouletteforum
                kenne, in dem auch der E-Mail-Kontakt entstand.

                Sie ist eine frustierte Frau, die im realen Leben gescheitert ist.
                Natürlich gibt es im Internet auch Männer, aber hier hat sich
                eine Frau ins Blickfeld gebracht, die ihren Hass Nacht für
                Nacht verbreitet.  
                W. B.
                Zuletzt geändert von Admin; 10.11.2009, 20:35. Grund: Text gekürzt, da zuviele persönliche Details enthalten waren

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                • #38
                  AW: Textilgeschäft Pleite wegen Internetmobbing und Cybermobbing

                  hallo W.B...,

                  dasselbe "Spiel" das Du hier betreffend Dich und Deinen Bruder schilderst, spielte sie auch mit "N.G.H." und mir.

                  Ohne Umschweife :

                  Sie schreibt jetzt nicht nur unter "Troublemaker" sondern seit gestern abend auch unter "Morgentau" - unter Anleitung von WENDOR.

                  Vor einem Jahr habe ich genauso gedacht wie Du und Dein Bruder, aber inzwischen hat sich das geändert. Wenn der Schritt zu Drohungen von anonymer Seite aus beschlossen wird und auch vollzogen wird (Stichwort "Ehre" , "Besuch" usw.) sollte dem auf den Grund gegangen werden, zumal sich Nachahmer finden werden. Also ist angesagt : Öffentlich ausdiskutieren und im Vorfeld Massnahmen ergreifen, die das Sockenpuppenvirus und andere Viren ausschalten bevor die "Strategie" wirklich greift.

                  melde mich später nochmal.


                  Steuerfahnder

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                  • #39
                    AW: Textilgeschäft Pleite wegen Internetmobbing und Cybermobbing

                    Eigentlich wollte ich mich nicht darauf einlassen nur jetzt muss ich was los werden.

                    Man könnte glauben hier tauschen sich aus
                    "PARANOIDE MENSCHEN MIT WAHNVORSTELLUNGEN"!

                    Mein Vorschlag an Euch die sich hier so reinhängen, mit Tabletten bekommt man das Ganze wieder gut in den Griff.

                    Gute Besserung
                    Minna
                    besonders erfahrenes Forumsmitglied
                    Zuletzt geändert von Minna; 10.11.2009, 15:59. Grund: geändern

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                    • #40
                      AW: Textilgeschäft Pleite wegen Internetmobbing und Cybermobbing

                      Zitat von Minna Beitrag anzeigen
                      Eigentlich wollte ich mich nicht darauf einlassen nur jetzt muss ich was los werden.

                      Man könnte glauben hier tauschen sich aus
                      "PARANOIDE MENSCHEN MIT WAHNVORSTELLUNGEN"!

                      Mein Vorschlag an Euch die sich hier so reinhängen, mit Tabletten bekommt man das Ganze wieder gut in den Griff.

                      Gute Besserung
                      Haaaaaaaaaloooooooooooo Minna,

                      ..................................
                      Zuletzt geändert von Admin; 10.11.2009, 23:01. Grund: ... bitte keine frauenfeindlichen Texte ...

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                      • #41
                        AW: Textilgeschäft Pleite wegen Internetmobbing und Cybermobbing

                        Herr H.A. aus H. wird in kürze wieder eine vorladung der staatsanwaltschaft bekommen. Wie nett. Hoffentlich hast du genug finanzielle rücklagen. Wiederholungstäter werden in der regel härter bestraft. Wenn du nicht zahlen kannst, wanderst du halt ein oder gehst in beugehaft. Ich bin nicht K.E. aus W? Dass du dich da mal nicht irrst. ich gehe aufs ganze und nehme dich mit, mein lieblingsfreund.

                        Und ebenso Herr K. H. aus A. Noch netter weil total gestört. Von B. weiss ich, dass du dich unter K.H. aus A. beim angeblichen staatsanwalt gemeldet hast. nachdem du deine aktion triumphal im ............gten angefeilt hast ist ein identitätsnachweis sogar gerichtlich gesichtert, du dumpfbacke. ein staatsanwalt kann bezeugen, wer du bist. wie doof kann man eigentlich sein. gute nacht, m.

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                        • #42
                          AW: Textilgeschäft Pleite wegen Internetmobbing und Cybermobbing

                          Heute nacht ist meine Mama tödlich verunglückt auf dem Wege zu einem gemeinsamen Weihnachtsfest - zu meinen Kindern und zu mir. Ich weiß noch nicht, wie ich damit umgehen kann - es ist einfafch zu unrealistisch. Ich warte immer noch auf sie. Ich kann es einfach nicht begreifen und bitte um Nachsicht, dass ich hier schreibe um diese Uhrzeit.
                          Ich begreife es einfach nicht, dass sie nicht wiederkommt. Dass dieser Abend, der schrecklichste Abend sein soll, den ich je erlebt habe. Weihnachten? Ist das wirklich Weihnachten? "oh Du fröhliche" ? Was für eine Pharse. Weihnachten ist gnadenlos und genauso unerbittlich wie das Leben selbst.

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                          • #43
                            AW: Textilgeschäft Pleite wegen Internetmobbing und Cybermobbing

                            hallo Admin,

                            also weiter im Text des Mobbing-Krimi ...

                            Man kann den Krimi nicht in einer Inhaltsangabe "zusammenfassen", weil er zu verschachtelt ist und zu viele "Figuren" beteiligt sind.

                            Das posting ist etwas länger, weil andernfalls niemand die Zusammenhänge nachvollziehen könnte, insbesondere niemand verstehen könnte, warum Troublemaker sich den Doppelnick "Morgentau" zulegte und warum Troublemaker will, dass "N.G.H." für meine Person gehalten wird ohne es zu sein.

                            bitte verbannen Sie Troublemaker auf keinen Fall aus diesem Forum !

                            Denn diese Vorgänge sind - obwohl es sich nicht um einen "Mobbing-Normalfall" handelt ,von erheblichem öffentlichem Interesse .
                            Je mehr Troublemaker schreibt, desto leichter wird die Aufklärung erledigt werden können.

                            Die tatsächlichen Vorgänge werfen Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung auf, die auf jeden Fall öffentlich diskutiert werden sollten ( Stichworte : Vorratsdatenspeicherung , Totalüberwachung der privaten Telekommunikation, Verfassungsbeschwerden ...)


                            gestern kündigte ich ja an, dass ich mich später noch mal melde.

                            Leider kam ich gestern nicht mehr dazu, denn auch wenn sich manche das nicht vorstellen können : ich habe auch andere Beschäftigungen und übrigens auch ein paar Verpflichtungen ausserhalb meiner Forentätigkeit ...

                            @Admin, es ist schade, dass Sie ausgerechnet jetzt Ihren Urlaub antreten, denn ich muss jetzt mit Hilfe dieses Postings etwas platzen lassen, das von öffentlichem Interesse ist.

                            Vielen Dank dass die ...... bereits im Originaltext vorhanden sind. Das spart mir eine Menge Arbeit.
                            Am Rande :

                            was bedeuten denn diese Pünktchen, wenn ich keck und indiskret fragen darf ?
                            Sind diese Pünktchen nur vorübergehend dort oder darf das niemand erfahren ?

                            @ huhuhu - ich hoffe dass Deine Beitrag nur ein fake ist.
                            nicht am Rande :

                            ich weiss nicht wer sich hinter dem Nick "huhuhu" verbirgt, aber ich kenne den Hintergrund - sehr genau und kann Sie daher über den Hintergrund aufklären ( was ich übrgens mit SICHERHEIT auch dann gemacht hätte, wenn "huhuhu" seinen Auftritt hier nicht gestartet hätte.)

                            Was "huhuhu" produzierte, ist nur bedingt ein "fake", denn es handelt sich um das wortwörtliche Zitat aus einem Posting von "Troublemaker" am 25.12.2008 in einem Forum mit zeitweise illegalem Impressum, in welchem "er" selber seit Jahren Admin war und auch heute noch ist. Dort kommentierte "er" damals als Admin sein eigenes Strafverfahren wegen des Verdachts der Geldwäsche über einen Zeitraum von ca. 2 Jahren .

                            Es wurde sogar ein Sitzungsprotokoll und das Urteil - natürlich nach Löschung der personenbezogenen Daten der Angeklägten - dort veröffentlicht, wobei sich "Troublemaker" als "Opfer" der Justiz darstellte, was "er" aber nicht ist.

                            Längere Zeit ( mehrere Monate lang) unterstellte ich selbst - gemäss dem Grundsatz "in dubio pro reo " - zu Troublemakers Gunsten, dass Troublemaker ein "Opfer" sei, denn ich entdeckte im Urteil und auch schon vorher während des laufenden Strafverfahrens einen objektiven Rechtsfehler, dessen Ursache mich interessierte.

                            Später zeigte sich jedoch - unerwarteter Weise - dass der Rechtsfehler für Troublemaker von Nutzen war, um einen von den Strafverfolgungsbehörden nicht entdeckten anderen Staftatbestand zu verschleiern, der ein Offizialdelikt ist , also von Amts wegen verfolgt weden muss, und dessen Aufdeckunug nicht zu einer Bewährungsstrafe sondern zu einer Haftstrafe ohne Bewährung geführt hätte."N.G.H." kennt ebenso wie ich diesen Sachverhalt,ist aber nicht verpflichtet, diesen der Staatsanwaltschaft mitzuteilen, da es sich "nur" um ein Vergehen handelt, so dass also im Gegensatz zu Verbrechen (wie z.B.Mord) keine "Denuntiationspflicht" besteht. Damit ist erklärlich, warum Troublemaker das Urteil akzeptierte obwohl es objektiv rechtsfehlerhaft ist.
                            Ausserdem ist erklärlich, warum Troublemeker als Mobber gegen "N.G.H." tätig wurde und sich hier im Forum den Doppelnick "Morgentau" zulegte.

                            Im Zuge seiner damaligen Kommentierung seines eigenen Verfahrens verhöhnte "er" - öffentlich aber anonym - damals seinen Staatswalt ( Abspeicherungen, screenshots usw. vorhanden), ohne dass dieser bis heute davon erfuhr.

                            Ein gravierendes Problem Troublemakers : "N.G.H." ist im Gegensatz zu mir für die Behörden nicht anonym, kennt aber - wie ich - den kompletten Sachverhalt und ist daher Belastungszeuge. Troublemaker will diesen Zeugen vorsorglich psychisch unter Druck setzen um im Falle eines Ermittlungsverfahrens eine Aussage des Zeugen zu verhindern.

                            Troublemaker hält "N.G.H" wegen eines persönlichen Telefonats in der Weihnachtsnacht 24./25. 12. 2008 für einen Hartz IV-Empfänger und meint, damit ein Druckmittel gegen "N.G.H" in der Hand zu haben, denn Troublemaker ist ein Verfechter des Grundsatzes "Geld regiert die Welt" - ins Deutsche übersetzt : Wer die dicke Kohle hat, wird sich auch wenn er im Unrecht ist durchsetzen, denn er sitzt am längeren Hebel.

                            Bei diesen "Winken mit dem Zaunpfahl" während der letzten Postings, möchte Troublemaker zugleich signalisieren, dass "er" beabsichtigt seine inzwischen noch besser getarnten Konten zu nutzen um den Zeugen vorsorglich einzuschüchtern bzw. "auszuschalten".

                            Somit ist klar, warum Troublemnaker mit Hilfe von WENDOR und anderen "Figuren" versucht "N.G.H." unter Druck zu setzen bzw. zu "erpressen" bzw. zu nötigen .

                            Ebenfalls ist klar, warum Troublemaker - ebenso wie ein namentlich nicht zu nennender Steuerhinterzieher, der ca. 4 Millionen Einkommen nicht versteuerte - ein sehr starkes Interesse daran hat, dass "N.G.H" für "mo..." , bzw. für "st..." ,also für mich, gehalten wird, d.h. dass ihm zahlreiche "grenzwertige" postings , die ich produziert habe, zugeordnet werden. Troublemaker meint - ebenso wie der Steuerhinterzieher - dass "N.G.H." dadurch Ärger mit Behörden bekommen könnte, d.h. psychischem Druck ausgesetzt werden könnte, den "N.G.H" nicht wünscht.


                            Die "Selbstoffenbarung" Troublemakers als Admin und Kommentator des eigenen Strafverfahrens hatte zur Folge, dass ein anderes, mit diesem Forum auf Kriegsfuss stehendes Forum etwas begann, was "Troublemaker" später als "Mobbing" bezeichnete, und wogegen er seit über einem Jahr erfolglos vorzugehen versucht.

                            Troublemaker , der in einem anderen Beitrag - ebenfalls in diesem Forum - den inzwischen in Freiheit befindlichen Terroristen und MÖRDER Christian Klar öffentlich als seiner Meinnung nach "charakterfest und standhaft" bewunderte (ebenfalls abgespeichert) , fühlte sich von einem User des feindlichen Forums mit dem Nick "Autobahn" verfolgt, weil in dem Forum die Identität "Troublemakers" gelüftet worden war und öffentlich zugängliche Fotos von seinem Gesicht sowie die vollständige Adresse gezeigt wurden.

                            Diese Lüftung seiner Identität empfand Troublemaker als eine persönliche Katastrophe.

                            "Troublemaker" setzte nun in einer Art Panik-Aktion alle möglichen Hebel in Bewegung um die Identität von "Autobahn" zu lüften. Ziel war es ( wie einer an mich gerichteten mail zu entnehmen war), "Autobahn" zu identifizieren um ihn in den Knast zu bringen. So schrieb er beispielsweise mich an und ersuchte auch den Systemdealer WENDOR um Hilfe an, weil auch WENDOR und ich "Mobbing-Opfer" der betreffenden Seite waren.

                            WENDOR kündigte daraufhin "aussergerichtliche" Schritte an, weil das Forum impressungsfrei in der Schweiz stationiert war und mit rechtlichen Mitteln gegen die Mobbing-Aktivitäten nicht erfolgreich vorgegangen werden konnte. Später erklärte er, der jenige gwesen zu sein, der das Forum ausgeknipst habe , d.h. für die DDOS Attacken verantwortlich zu sein, durch die das Forum ausgelöscht wurde - was ich natürlich begrüsste, denn mir waren die zum Teil falschen und erfundenen Aussagen über mich und über die sog. "Mondbombe", die dort anonym verbreitet wurden ,unangenehm. Man kann das, was in diesem Forum ablief, tatsächlich als eine Art "Mobbing" gegen mich auffassen, wobei dies allerdings relativeirt werden muss, da es nicht strafrechtlich relevant ist, da gegen einen NICK gemobbt wurde ohne diesem eine reale Person zugeordnet zu haben. Ausserdem müssen die Vorgänge - obwohl sie mir schaden und mir sehr unangenehm sind - bei strenger "rechtswissenschaftlicher" Betrachtung als ein dem Gesetz nach berechtigter (!) Ausdruck der freien Meinungsäusserung angesehen werden - auch wenn dies meine Interessen "belastet". - Es ist ein Konflikt, wie er in einer Demokratie nun mal vorkommt, und den man daher akzeptieren muss.

                            Troublemaker hält derzeit den Betreiber "Morgentau" eines anderen Forums für identisch mit dem früheren Mitglied "Autobahn" des ausgelöschten Forums , was vielleicht auch zutrifft .

                            Troublemaker hat sich hier im Forum - aus taktischen Gründen - selbst mit dem Nick "Morgentau" angemeldet um leichter gegen "N.G.H." mobben zu können.

                            Durch die Anmeldung als "Morgentau" fällte es Troublemaker leichter zu behaupten und zu "begründen" , dass "N.G.H." und ich dieselbe Person seien.

                            Diese Aussage ist falsch, mit der Folge, dass Troublemaker die falsche Aussage natürlich auch nicht beweisen kann . Wenn man den technischen Hintergrund (siehe unten) für die Entstehung meiner Forenbeiträge kennt und daher weiss, welche Rolle "N.G.H." dabei spielt, lässt sich auch schnell erraten,. auf welche Weise Troublemaker meint seine falsche Behauptung beweisen zu können, und wo die Beweislücke in dem vermeintlichen "Beweis" zu finden ist .

                            Mir selbst war "Autobahn" ebenfalls sehr unangenehm ,und ich verdächtigte ihn später sogar - was sich inzwischen als unbegründet herausstellte - einen Einbruch in das Thor Steinar-Klamottengeschäft Troublemakers verübt oder ausgelöst zu haben sowie versucht zu haben Troublemakers Mutter an Weihnachten umzubringen und /oder zu entführen.

                            Vorgänge an Weihnachten 2008 , Hintergund :

                            Der Zufall wollte es, dass ich an Weihnachten 2008 den hier wortwörtlikch von "huhuhu" veröffentlichten Beitrag Troubklemakers in seinem Forum entdeckte, der nach europäischer Zeitrechnung mitten in der Weihnachtsnacht erfolgte, denn ich hielt mich zu dieser Zeit ausserhalb Europas auf, mit der Folge einer Zeitverschiebung um mehrere Stunden.

                            Da ich über Troublemakers Charakter bereits einiges - aber nicht alles ...- wusste, hielt ich es für real, dass es sich bei dem posting nicht um ein fake handelte . Ich setzte mich mit "N.G.H." in Verbindung und wir beschlossen verbunden mit einer telefonischen Aufklärungsaktion einen Rettungsversuch Troublemaker´s Mutter zu unternehmen, denn es war "N.G.H" und mir sofort klar, dass Troublemaker´s Mutter mit hoher Wahrscheinlichkeit noch lebte, dass Troublemaker aber nicht wissen konnte, warum dies anzunehmen war.

                            Ablauf der Aufklärung / des Rettungsversuchs in der Nacht vom 24./25. 12.2008 :

                            Der erste Schritt bestand darin, dass ich Troublemaker eine PN in dem betreffenden Forum schickte und mitteilte, dass "er" in ein paar Mintuen einen Anruf von einer "ihm" unbekannten Person erhalten würde, die sich um "ihn" kümmern werde.

                            Es wurde sodann im Schnellverfahren eine Art "Psychoanalyse" mit Troublemaker durchgeführt um die Denkblockade zu lösen, in der Troublemaker gefangen war. Troublemaker war in dieser Weihnachtsnacht nach Darstellung "N.G.H." ´s völlig verheult und allein, was auch sein ungewöhnliches Verhalten erklärte, zu dieser Uhrzeit ein solches Posting zu verfassen, dem man den damals tatsächlichen Zustand Troublemakers nicht ansehzen kann.

                            Irgendwie erinnerte mich das an den Fall "Monika Weimar", die in einer äusserst ungewöhnlichen Art und Weise auf den Tod ihrer Kinder reagierte, die von mehreren Psychologie-Experten bis heute als ein unlösbares Rätsel erscheint.

                            Im Schnellverfahren erläuterten "N.G.H." am Telefon und ich über mail Troublemaker, woher wir wussten , dass "seine" Mutter mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit (noch) nicht tot war sondern es sinnvoll sein musste, einen Rettungsversuch zu unternehmen.

                            Fakt ist, dass Troublemaker zunächst tatsächlich glaubte "seine" Mutter sei tot, dass sich aber nach Anwendung der "Analyse" , D.h. Rücksprache mit der Polizei usw., einen Tag später zeigte, dass nicht "seine" Mutter an Weihnachten gestorben war sondern eine andere Frau, d.h. es lag eine Verwechslung vor, die auf einer psychischen Störung ihres Bruders beruhte, der die Nachricht eines Polizisten , der ihn angerufen hatte, falsch ausgelegt hatte und Troublemaker mit seinem unbewiesenen Glauben infiziert hatte.

                            Zunächst, d.h. im Verlauf eines über 2 stündigen Telefonats zwischen "N.G.H." und Troublemaker , das begleitet wurde von mails, die ich an Troublemaker in Absprache mit "N.G.H" schrieb um wegen des äusserst labilen psychischen Zustands Troublemaker´s einem Abbruch der Telefonverbindung zuvorzukommen, wurde zunächst nur erreicht, dass Troublemaker damit anfing daran zu zweifeln, ob die Mutter wirklich tot ist.

                            Nachdem "N.G.H." und ich mangels ausreichender Information jedoch einen lebensbedrohlichen Zustand der Mutter Troublemakers unterstellen mussten, versuchten sowohl ich ( über mail) als auch "N.G.H" Troublemaker klar zu machen, welches die wichtigsten Schritte waren, um die Überlebenswahrscheinlichkeit der Mutter zu maximieren.

                            Es wurden daher in Gedanken die ungünstigsten Möglichkeiten mit Troublemaker durchgespielt, die theoretisch bestanden, als da sind :

                            Hat "Autobahn" Troublemakers Mutter umgebracht ?

                            Oder hat "Autobahn" Troublemakers Mutter vielleicht nur als Geisel genommen ?

                            Oder liegt ein ganz andere Sachverhalt vor ?

                            Egal , wie die Antwort lautete ,es war für einen Rettungsversuch zunächst nur relevant : Wo ist sie jetzt, und aus welcher Quelle kommt die Nachricht ?

                            Es stellte sich heraus : An diese Frage hatte Troublemaler nicht gedacht, "er" hatte nicht damit gerechnet, dass jemand in dieser Nacht anruft und diese Frage stellt. Troublemaker kommunizierte in psychisch desolatenm Zustande offenischtlich wie in einer Halluzination mit einem BILDSCHIRM ohne zu erwarten, dass sich in der Weihnachtsnacht jemand telefonisch meldet. "N.G.H" schilderte mir das und ich gehe davon aus, dass er diese Schilderung sicher auch gegenüber einer Behörde wiederholen würde, sollte er dazu befragt werden.

                            Wir erklärten "ihm", dass das Hauptproblem eigentlich "nur" sei , RECHTZEITIG aufzuklären WO seine Mutter ist, um noch RECHTZEITIG "Erste Hilfe" leisten zu können. Troublemaker müsse also schnellstmöglich mit Hilfe der Polizei klären, WO die Mutter ist und ob sie sich in einem Kühlraum oder in einer Leichenhalle mit Kühlung befindet.

                            Wir erklärten Troublemaker - "der" bereits aus meiner Forentätigkeit wusste, dass ich ein "Kryonik"-Insider bin , dass unter der Voraussetzung ausreichender Kühlung "seine" Mutter auch nach Stunden noch eine realistische Chance hätte, d.h. dass für den Fall, dass es sich bei dem "Tod" um einen bereits durch Totenschein bestätigten "Tod" handelte, so schnell wie möglich - falls nicht bereits geschehen - für eine entsprechende Kühlung der zwar juristisch toten aber nicht biologisch toten Patientin gesorgt werden musste um deren Leben zu retten.

                            Bevor es weitergeht in Sachen Troublemaker bzw. dessen Sinneswandel und späterer Erpressungsidee mittels Veröffentlichung sensibler personenbezogener Daten, hier ein paar grenzwertige medizinisch-naturwissenschaftliche Informationen, die zum Verständnis des Unterschieds zwischen "juristischem Tod" und "biologischem Tod" absolut unerlässlich sind, da ohne diese Informationen kein Leser nachvollziehen könnte, warum Troublemakers Mutter auch "nach ihrem Tod" ein Chance gehabt hätte wiederbelebt zu werden :

                            http://www.zeit.de/2000/12/Auferstanden_vom_Kaeltetod

                            http://www.en.wikipedia.org/wiki/Greg_Fahy

                            Dr. Fahy ist weltweit einer der führenden Forscher auf dem Gebiet der Kryobiologie und hat in einschlägigen wissenschaftlichen Zeitschriften zahlreiche Forschungsergebnisse veröffenlticht.

                            http://www.3sat.de/dynamic/sitegen/b...283/index.html

                            http://www.spiegel.de/international/spi ... 40,00.html

                            http://www.newscientist..../article/mg1 ... -hold.html

                            http://www.newscientist..../article/mg1 ... -hold.html

                            der ein oder andere Leser wird angesichts dieses grenzwertigen Gebiets wissenschaftlicher Forschung vielleicht schon jetzt begreifen,

                            1.

                            warum bereits im Vorfeld meiner Forentätigkeit in den Rouletteforen (start vor ca. 5 Jahren) mit technischen Mitteln sehr zuverlässig dafür gesorgt wurde, dass meine Identität nicht festgestellt werden kann - insbesondere nicht durch IP-Auswertungen,Analyse von Verbindungsdaten, email-Auswertungen (Überwachungen etc., Analyse des "Stils" meiner Postings usw.)

                            2.

                            dass dies nicht geschah, weil etwa irgendwelche Straftaten vorlägen, sondern , dass das ganz andere Gründe hatte, was leicht einleuchtet, wenn man sich klar macht, dass eine Beschäftigung mit dieser Forschung zwar grenzwertig aber völlig LEGAL ist - entgegen der Ansicht Troublemakers und anderer "Wunschdenker" aus der Rouletteszene.

                            Die Legalität muss jedem klar sein, der selbst überprüft, dass beim Amtsgericht München seit Anfang 2008 München ein als gemeinnützig anerkannter Verein eingetragen ist, der inzwischen auch berechtigt ist Spendenquittunugen auszustellen.

                            Es handelt sich dabei um eine von mehreren deutschen Wissenschaftlern gegründete Gesellschaft, unter anderem gegründet von einem inzwischen im Ruhestand befindlichen Anatomieprofesser , Prof. Dr. med K.S., der zuvor an der Hamburger Universität als Professor für Anatomie lehrte und als Gerontologe forschte.

                            Hier der link zu dem Internet-Auftritt der "Deutschen Gesellschaft für angewandte Biostase" :

                            http://www.biostase.de/

                            Hinweis : ich bin NICHT Mitglied in dieser Gesellschaft, d.h. meine Identität ist aus guten Gründen auch nicht durch irgendeine "Verknüpfung" mit der DGAB feststellbar, und so wird es auch bleiben. Es existieren wohlüberlegte Gründe, warum ich meine Identität nicht bekannt gebe und mich auch weder von einem Steuerhinterzieher noch einer spielsüchtigen "Schlampe" dazu erpressen lasse, dies zu tun.Denn es hat sich gezeigt, dass andere "Kryoniker" nicht unerhebliche Probleme dadurch bekamen, dass sie namentlich an die Öffentlichkiet gingen, und dadurch in ihrer Arbeit erheblich beeinträchtigt wurden, ohne dass letzteres juristisch gerechtfertigt wäre. Also bleibt es auch in Zuklunft dabei : Steuerfahnder ist Steuerfahnder. Mo... ist Mo ... usw.

                            Dieser kleine Exkurs in Sachen Biostase wird hier nicht weiter fortgesetzt werden, da er lediglich zum Verständnis des Mobbing-Hintergrundes dargestellt werden musste, d.h. um die zu Mobbingzwecken inszenierten Manipulationen Troublemakers aushebaln zu können.


                            Steuerfahnder
                            Zuletzt geändert von Steuerfahnder; 11.11.2009, 15:09. Grund: Schreibfehlerberichtigung

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                            • #44
                              Veröffentlichen von elektronischer post ist verwerflich, aber nicht strafbar

                              Zitat von Troublemaker Beitrag anzeigen
                              aber offensichtlich persönliche mitteilungen dürfen doch nicht wortgetreu weitergegeben werden, da macht man sich doch strafbar.
                              das stimmt nicht. beim veröffentlichen von persönlichen mitteilungen und von emails liegt keine verletzung des briefgeheimnisses nach § 202 StGB vor, da es sich um elektronische post handelt und diese zudem nicht widerrechtlich geöffnet wurde. eine straftat nach § 201 StGB (verletzung der vertraulichkeit des wortes) kommt auch nicht in frage, denn elektronische post wird nun mal lautlos übermittelt. diese strafvorschriften können auch nicht einfach auf das internet adaptiert werden, da im strafrecht nach § 1 StGB und Art. 103 Abs. 2 GG das sogenannte analogieverbot herrscht. eine tat kann demnach nur bestraft werden, wenn dies vor begehen der tat eindeutig festgelegt worden ist.

                              wenn du mir nicht glaubst, darfst du gern einen rechtsanwalt deines vertrauens befragen. er wird meine obigen ausführungen bestätigen.

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                              • #45
                                AW: Veröffentlichen von elektronischer post ist verwerflich, aber nicht strafbar

                                hallo Fidelius,

                                Deine Ausführungen sind etwas irreführend, da es von verschiedenen Faktoren abhängt ob die Veröffentlichung einer email strafbar ist oder nicht.

                                Abgesehen davon kann die Veröffentlichung rechtswidrig sein ohne strafbar zu sein - je nach Einzelfall - so dass ein einklagbarer Unterlassungsanspruch besteht ( auch z.B. gegen einen Forenbetreiber...)

                                Weiter kommen Urheberrechtsverletzungen in Betracht, die strafbar sein können. Beispielsweise machte sich das Mitglied @altersvor.... aus einem Rouletteforum durch Veröffentlichung einer mail von mir strafbar ( die urheberrechtlich geschütz war) weil Bestandteile eines Roulette-Romans entgegen meines ausdrücklichen Veröffentlichungsverbots veröffentlicht wurden . Hierauf wurde er vorher ausdrücklich hingewiesen, ebenso auf die Strafbarkeit. Er hatte vorher ausdrücklich bestätigt , nicht zu veröffentlichen, veröffentlichte aber trotzdem, nachdem er Auszüge des Werkes erhalten hatte ( der weitere Sachverhalt spielt hier jetzt keine Rolle).

                                Ausserdem kann das Veröffentlichen von email im Einzelfall identisch mit Mobbing einer Verwirklichung des Straftatbestands "Nachstellen" oder es kann im EInzelfall damit der Straftatbestand Nötigung verwirklicht werden , d.h. dann strafbar.

                                Es hängt also stark vom Einzelfall ab. Der Gebrauch einer Axt ist auch nicht immer strafbar, kann aber im Einzelfall strafbar sein ...

                                Ausserdem kann sich ein Teledienstanbieter u.U. strafbar machen etc.


                                Urteil v. 28.05.2008 - Az.: 28 0 157/08

                                Landgericht Köln

                                Leitsatz:

                                1. Dem Betreiber eines Internetforums ist grundsätzlich nicht zuzumuten, jedes Posting eines Dritten vor Veröffentlichung auf eine mögliche Rechtsverletzung hin zu untersuchen. Sobald der Betreiber jedoch auf die Rechtsverletzung hingewiesen wird, hat er umgehend die Rechtsverletzung zu beseitigen, andernfalls haftet er als Mitstörer.

                                2. Die Veröffentlichung von E-Mails verletzt grundsätzlich das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Absenders bzw. der darin genannten Personen.

                                3. Eine Veröffentlichung ist ausnahmsweise nur dann erlaubt, wenn ein sachlicher Grund besteht.

                                4. Grundsätzlich trifft den Kläger eines Verfahrens die Beweislast, die anspruchbegründenden Tatsachen vorzutragen, so u.a. auch die Tatsache, wer Betreiber des Blogs ist, auf dem die rechtswidrigen Inhalte publiziert werden. Eine Beweislastumkehr tritt jedoch dann ein, wenn der aktuelle Betreiber des Blogs inzwischen aufgrund eines Anonymisierungsdienst (hier: ProtectPrivacy.org) nicht mehr feststellbar ist und der ehemalige Betreiber keine näheren Angaben macht, auf wen er die Domain übertragen hat.



                                Tenor:

                                In dem einstweiligen Verfügungsverfahren (…) gegen (…) hat die 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln auf die mündliche Verhandlung vom 07.05.2008 durch die Vorsitzende Richterin am Landgericht (…), den Richter am Landgericht (…) und die Richterin (…) für Recht erkannt:

                                1. Die einstweilige Verfügung der Kammer vom 31.03.2008 - Az.: 28 O 157/O8 - wird bestätigt.

                                2. Die weiteren Kosten des Verfahrens trägt der Verfugungsbeklagte.

                                Sachverhalt:

                                Die Parteien streiten über die Unterlassungsverpflichtung des Verfügungsbeklagten hinsichtlich der Darstellung von persönlichen E-Mails auf der Homepage (...).

                                Der Verfügungskläger ist Geschäftsführer der (...). Gegenstand dieses Unternehmens ist u.a. die Entwicklung von Jugendschutzprogrammen im Internet.

                                Der Verfügungsbeklagte betreibt im Internet einen sog. Blog unter der Domain (...). Inhalt dieser Seite sind verschiedene politische Äußerungen des Verfügungsbeklagten. Auf der Homepage ist der Verfügungsbeklagte als Verantwortlicher ausgewiesen. Auf das als Anlage ASt 6 vorgelegte Impressum wird Bezug genommen.

                                Die Homepage des Verfügungsbeklagten wird dabei durch Werbeeinnahmen unterstützt. Diese werden abgerechnet, indem bei der Verlinkung von der Homepage des Verfügungsbeklagten eine bestimmte Identifikationsnummer mit übersandt wird, um die Zahlung dem Verfügungsbeklagten zuzuordnen. Diese Werbecodes macht der Verfügungsbeklagte öffentlich, um so zu erreichen, dass andere Domaininhaber diese kopieren und so bei Verlinkungen von deren Seite Zahlungen an den Verfügungsbeklagten fließen und seine Homepage hierdurch finanziell unterstützt wird.

                                Teilweise führt der Verfügungsbeklagte in der Überschrift der Homepage (...) auch folgendes aus: (...). Auf den als Anlage ASt 9 vorgelegten Screenshot der vorgenannten Seite wird Bezug genommen.

                                Jedenfalls bis zum 11.08.2007 hostet der Verfügungsbeklagte auf seinem Server Inhalte der Homepage (...). Bis zu diesem Zeitpunkt wurde der Verfügungsbeklagte auch in zutreffender Weise im Impressum als für den Inhalt verantwortlich aufgeführt. Jedenfalls bis zum 11.08.2007 waren die vorgenannten Homepages auch inhaltlich teilweise gleich.

                                Nach dem 11.08.2007 befanden sich die Inhalte der beiden vorgenannten Domains nicht mehr (wie bis zum 11.08.2007) auf dem gleichen Server.

                                Die Domain (...) weist ein Impressum aus, aus dem jedoch kein Betreiber der Homepage erkennbar ist. Auf das als Anlage ASt 7 vorgelegte Impressum wird Bezug genommen.

                                Als Inhaber der Domain ist eine sog. "PrivacyProtect.org" mit Sitz in den Niederlanden eingetragen. Eine weitere für den Inhalt verantwortliche Person wird nicht genannt.

                                Auf das als Anlage ASt 8 vorgelegte Impressum wird Bezug genommen.

                                Soweit auf der Homepage (...) eine Werbung für T-Shirts eingebracht wurde, greift diese auf Grafiken der Homepage (...) zurück. Auch soweit Werbung auf der Homepage (...) veröffentlicht wird, ist für die Abrechnung der hieraus resultierenden Einnahmen eine Identifikationsnummer des Verfügungsbeklagten angegeben, dem aus diesem Grund die Einnahmen für Werbelinks von der Homepage (...) zufließen.

                                Anfang März 2008 stellte der Verfügungskläger fest, dass zwei E-Mails, die er an den Betreiber der Homepage (...) geschickt hatte, auf dieser Homepage veröffentlicht wurden. In den vorgenannten E-Mails wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Veröffentlichung der Inhalte untersagt sei. Auf die E-Mails vom 01.08.2008 (Anlagen ASt 3a und 3b) wird Bezug genommen.

                                Auf eine Abmahnung des Verfügungsklägers lehnte der Verfügungsbeklagte die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung ab, da er für die Seite (...) nicht verantwortlich sei.

                                Nach erfolgloser Abmahnung vom 06.03.2008 hat der Verfügungskläger mit Antrag vom 20.03.2008 bei der Kammer eine am 31.03.2008 erlassene einstweilige Verfügung erwirkt, durch die es dem Verfügungsbeklagten bei Meidung der in § 890 ZPO vorgesehenen Ordnungsmittel verboten worden ist, die als Anlagen ASt 3a beigefügten E-Mails des Antragstellers auf einer Webseite eingestellt zu halten, insbesondere, wenn dies auf der Domain (...) geschieht. Die Kosten des Verfügungsverfahrens sind dem Verfügungsbeklagten auferlegt worden.

                                Gegen diese einstweilige Verfügung der Kammer richtet sich der Widerspruch des Verfügungsbeklagten.

                                Der Verfügungskläger behauptet, der Verfügungsbeklagte sei auch Inhaber der Domain (...). Dies ergebe sich aus den vorgelegten unstreitigen Indizien.

                                Der Verfügungekläger beantragt, die einstweilige Verfügung aufrecht zu erhalten.

                                Der Verfügungsbeklagte beantragt, die einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln, 28 O 157/06, vom 31.03.2008 aufzuheben und die zugrundeliegenden Anträge zurückzuweisen.

                                Der Verfügungsbeklagte bestreitet, Inhaber der Homepage (...) zu sein. Er sei seit dem 11.08.2007 nicht mehr für die Inhalte dieser Homepage verantwortlich, was sich auch daran zeige, dass die Inhalte seit diesem Zeitpunkt - unstreitig - nicht mehr identisch seien. Er ist der Ansicht, dass seine Stellung als Inhaber dieser Homepage auch nicht ausreichend durch Indizien belegt sei. So sage die Übernahme der Inhalte hierzu nichts aus, da er dies - unstreitig - gestattet habe.

                                Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird Bezug genommen auf den vorgetragenen Inhalt der von den Parteien gewechselten Schriftsätze und auf die von ihnen eingereichten Urkunden, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.

                                Entscheidungsgründe:

                                Auf den Widerspruch des Verfügungsbeklagten war die einstweilige Verfügung vom 31.03.2008 zu bestätigen.

                                Dem Verfügungskläger steht nach dem Ergebnis der mündlichen Verhandlung ein Anspruch aus §§ 823, 1004 BGB analog auf Erlass der einstweiligen Verfügung gegen den Verfügungsbeklagten zu, da der Verfügungskläger eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts durch den Verfügungsbeklagten glaubhaft gemacht hat.

                                Die Voraussetzungen für ein Verbot sind neben der Aktiv- und Passivlegitimation, dass der Verfügungsbeklagte rechtswidrig in ein geschütztes Recht des Verfügungsklägers eingegriffen hat und eine Wiederholungs- oder Erstbegehungsgefahr gegeben war (vgl. Prinz/Peters, Medienrecht, Rn. 304 ff.). Dabei ist die Widerholungsgefahr zu vermuten, wenn in den Äußerungen durch den Beklagten rechtswidrig in das Persönlichkeitsrecht des Klägers eingegriffen wurde (vgl. Wenzel/Burkhardt, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Auflage, Rn 12.8, m.w.N.). Im Einzelnen:

                                Der Verfügungskläger selbst wird ausdrücklich in den streitgegenständlichen E-Mails namentlich genannt. Daher ist er von der Veröffentlichung betroffen und folglich für die Geltendmachung des streitgegenständlichen Unterlassungsanspruchs aktivlegitimiert.

                                Auch die Passivlegitimation des Verfügungsbeklagten ist gegeben. Zwar bestreitet der Verfügungsbeklagte Inhaber der Domain (...) zu sein. Jedoch ergibt sich zumindest seine für den Unterlassungsanspruch ausreichende Eigenschaft als Störer aus den vorgetragenen Indizien und Zusammenhängen. Diese legen die Vermutung nahe, dass der Verfügungsbeklagte weiterhin für den Inhalt der Homepage (...) verantwortlich ist.

                                Vor diesem Hintergrund hätte es dem Verfügungsbeklagten oblegen, substantiiert zu bestreiten, dass er für den Inhalt der vorgenannten Homepage verantwortlich ist. Dieser sekundären Darlegungslast ist der Verfügungsbeklagte jedoch nicht nachgekommen;

                                Vorliegend hat sich der Verfügungsbeklagte auf einfaches Bestreiten der Verantwortlichkeit beschränkt. Eine weitere Glaubhaftmachung wie beispielsweise eine eidesstattliche Versicherung des Verfügungsbeklagten hat er nicht vorgelegt.

                                Unstreitig war der Verfügungsbeklagte bis zum 11.08.2007 für den Inhalt der Homepage (...) inhaltlich verantwortlich und als solcher auch in dem entsprechenden Impressum auf der vorgenannten Homepage ausdrücklich genannt. Nach seinem Vortrag wurde dann eine in den Niederlanden ansässige ProtectPrivacy.org als Domaininhaber eingetragen und die Inhalte über einen andern Server bereitgestellt.

                                Die Werbeeinnahmen aus Verlinkungen fließen jedoch dem Verfügungsbeklagten weiterhin zu. Auch überschreibt der Verfügungsbeklagte seine Seite zeitweilig mit der Überschrift (...).

                                Nach Auffassung der Kammer hätte es dem Verfügungsbeklagten vor diesem Hintergrund oblegen, qualifiziert zu bestreiten, inhaltlich für die Homepage zumindest als Störer verantwortlich zu sein. Er übertrug die Seite nach seinem Vortrag zum 11.08.2007 auf die ProtectPrivacy.org, einer Organisation, die - wie der Name bereits mitteilt - gerade die Zuordnung und die presserechtliche Verantwortlichkeit verschleiern soll.

                                Vor diesem Hintergrund verfügt er über weitere Kenntnisse, über die Person oder den Personenkreis, die nach seinem Vortrag nunmehr für die Inhalte dieser Homepage verantwortlich ist bzw. sind.

                                Zwar liegt die Darlegungslast und Beweislast dafür, dass der Verfügungsbeklagte presserechtlich für die Homepage (...) verantwortlich ist, beim Verfügungskläger. Grundsätzlich obliegt nämlich nach allgemeinen Grundsätzen dem Anspruchsteller die Darlegungs- und Glaubhaftmachungslast für das Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen des geltend gemachten Anspruchs.

                                Das würde hier jedoch bedeuten, dass der Verfügungskläger darzulegen hätte, dass der Verfügungsbeklagte die Homepage nicht an dritte Personen übertrug und so seine Verantwortlichkeit abgab. Der Verfügungskläger hat jedoch nur Kenntnis von der ursprünglichen Verantwortlichkeit für die streitgegenständliche Homepage. Davon, an wen der Verfügungsbeklagte die Verantwortlichkeit für die Homepage übertrug, hat er keine Kenntnis.

                                Gleichwohl bliebe dabei, dass nach allgemeinen Beweisregeln hier von ihr ein Negativbeweis über Umstände aus der Sphäre des Verfügungsbeklagten verlangt werden würde. Wegen der Schwierigkeiten des Negativbeweises kann vom Prozessgegner den Grundsätzen der sekundären Darlegungslast das substantiierte Bestreiten der negativen Tatsache unter Darlegung der für das Positive sprechenden Tatsachen und Umstände verlangt werden (BGH in NJW-RR 1993, 746).

                                Nach diesen Grundsätzen wäre es folglich zunächst Sache des Verfügungsbeklagten, darzulegen, an wen er die Verantwortlichkeit für die Homepage übertrug. Nur diese vorgetragenen Umstände hätte der Verfügungskläger dann zu widerlegen oder ernsthaft in Frage zu stellen gehabt, zumal auch die weiteren Indizien für ein Fortbestehen der Verantwortlichkeit der Verfügungsbeklagten sprechen.

                                Auf die Frage, ob der Verfügungsbeklagte die streitgegenständlichen E-Mails selbst einstellte, kommt es hingegen nicht an, da dieser als Störer auch für fremde Inhalte haftet. So wird der Unterlassungsanspruch nicht dadurch ausgeschlossen, dass für die Darstellung von fremden Inhalten nur eine beschränkte Haftung nach dem TMG besteht.

                                Denn die Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs, der seine Grundlage in einer früheren Verletzungshandlung findet, wird durch das Haftungsprivileg im TMG nicht ausgeschlossen (vgl. BGH in GRUR 2007, 708).

                                Hierdurch alleine wird jedoch keine Haftung des Verfügungsbeklagten im Rahmen einer vom ihm selbst begangenen Verletzung der Rechte des Verfügungsklägers begründet. Die Haftung als Störer greift jedoch vorliegend ein. Es ist davon auszugehen, dass derjenige, der - ohne Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung eines geschützten Gutes beiträgt, als Störer für eine Schutzrechtsverletzung auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann (vgl. BGH a.a.O.).

                                Auch soweit in der neueren Rechtsprechung eine gewisse Zurückhaltung gegenüber dem Institut der Störerhaftung zum Ausdruck kommt und erwogen wird, die Passivlegitimation für den Unterlassungsanspruch allein nach den deliktsrechtlichen Kategorien der Täterschaft und Teilnahme zu begründen, betrifft dies Fälle des Verhaltensunrechts, in denen keine Verletzung eines absoluten Rechts in Rede steht. Im Falle der Verletzung von Immaterialgüterrechten, die als absolute Rechte auch nach § 823 Abs. 1, § 1004 BGB Schutz genießen, sind die Grundsätze der Störerhaftung uneingeschränkt anzuwenden (vgl. BGH a.a.O.).

                                So ist dem Betreiber eines Internetforums nicht zuzumuten, jeden Bericht vor Veröffentlichung im Internet auf eine mögliche Rechtsverletzung hin zu untersuchen.

                                Der Verfügungsbeklagte ist jedoch immer dann, wenn er auf eine klare Rechtsverletzung hingewiesen worden sind, verpflichtet, diese zu beseitigen. Dem ist der Verfügungsbeklagte nicht nachgekommen, da die Veröffentlichung auch nach der Abmahnung nicht aus dem Blog entfernt wurde.

                                Die Veröffentlichung der streitgegenständlichen E-Mails des Verfügungsklägers auf der öffentlich zugänglichen Homepage (...) durch den Verfügungsbeklagten stellt einen Eingriff in das Allgemeine Persönlichkeilsrecht des Verfügungsklägers in Gestalt der Geheimsphäre dar. Die Geheimsphäre betrifft den Bereich menschlichen Lebens, der der Öffentlichkeit bei verständiger Würdigung nicht preisgegeben werden soll (Wensel/Burkhardt, a.a.O., Kap. 5.40).

                                In diesen Bereich fallen schriftliche sowie Tonbandaufeeichnungen, persönliche Briefe (Wenzel/Burghardt, a.a.O., Kap. 5,40), aber auch solche Aufzeichnungen und Briefe, die berufliche oder geschäftliche Fragen betreffen, insbesondere persönliche Aufzeichnungen zu beruflichen oder geschäftlichen Erlebnissen oder Planungen (vgl. Wenzel/Burkhardt, a.a.O., Kap. 5.41 m.w.N.).

                                Die Veröffentlichung der privaten E-Mails des Verfügungsklägers, die auf die ggf. rechtswidrigen Inhalte der entsprechenden Homepage hinweisen, stellt mithin einen Eingriff in die Geheimsphäre des Verfügungsklägers dar. Auch kann nicht davon gesprochen werden, dass der Verfügungskläger mit dem Versenden der streitgegenständlichen E-Mails den heimischen Bereich verlassen und sich in eine allgemeine Sphäre begeben hätte.

                                Davon könnte allenfalls gesprochen werden, wenn der Verfügungskläger an einen nicht abgegrenzten Personenkreis gerichtete E-Mails verfasst und versandt hätte, nicht jedoch im vorliegenden Fall einer an eine Person gerichteten und versandten E-Mail. Diese ist vergleichbar mit einem verschlossenen Brief, der durch das Absenden ebenfalls nicht aus der Geheimsphäre entlassen wird und bei dem der Absender - anders als etwa im Falle einer offen versandten Postkarte - auch nicht damit rechnen muss, dass Dritte von seinem Inhalt Kenntnis nehmen. Auf die fehlende Einwilligung zur Veröffentlichung wies der Verfügungskläger darüber hinaus ausdrücklich hin.

                                Der Eingriff erfolgte widerrechtlich. Insoweit hat die Kammer berücksichtigt, dass es sich bei der Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts um einen sog. "offenen Tatbestand" handelt, bei dem die Widerrechtlichkeit nicht indiziert, sondern positiv festzustellen ist (vgl. hierzu Palandt-Sprau, BGB, § 823 Rn. 95), Vor diesem Hintergrund ist eine umfassende Güter- und Interessenabwägung erforderlich (Palandt-Sprau, BGB, § 823 Rn. 95).

                                Zwar ist davon auszugehen, dass der Verfügungsbeklagte durch die Veröffentlichung der E-Mails darstellen wollte, dass Angriffe gegen seine Homepage erfolgen, denen er sich nicht beugt. Dieses Interesse rechtfertigt indes nicht die Veröffentlichung der streitgegenständlichen E-Mails des Verfügungsklägers.

                                Insoweit überwiegen die Geheimhaltungsinteressen des Verfügungsklägers. Bei der Interessenabwägung fällt dabei maßgeblich ins Gewicht, dass die Veröffentlichung von vertraulichen Schreiben einen schwerwiegenden Eingriff in das Persönlichkeitsrecht darstellt, der in seiner Wirkung weit schwerer wiegt als die bloße Mitteilung des Inhalts derselben.

                                Zu berücksichtigen ist ferner das Geheimhaltungsinteresse des Verfügungsklägers an Angelegenheiten, die auch seine geschäftliche Sphäre betreffen können. Dieses Geheimhaltungsinteresse war für den Verfügungsbeklagten auch deutlich, da der Verfügungskläger ausdrücklich hierauf hinwies und einer Veröffentlichung widersprach.

                                Es bestand auch eine Wiederholungsgefahr. Diese wird durch die erfolgte Verletzungshandlung indiziert und ist daher zu vermuten (vgl. Wenzel/Burkhardt, a.a.O., Rn 128, m.w.N.).

                                Soweit der Beschluss vom 31.03.2008 auf § 97 UrhG gestützt wurde, handelt es sich um einen Schreibfehler, da Ansprüche aus dem UrhG weder geltend gemacht noch sonst ersichtlich sind.

                                Die Entscheidung über die weiteren Kosten des Verfahrens folgt aus § 91 ZPO. Das die einstweilige Verfügung bestätigende Urteil wirkt wie die ursprüngliche einstweilige Verfügung und ist daher ohne besonderen Ausspruch mit der Verkündung sofort vollstreckbar (vgl. Zöller/Vollkommer, ZPO, 26. Auflage, § 925 Rn. 9).

                                Streitwert: € 10.000,-
                                Quelle : http://www.foren-und-recht.de/urteil...-20080528.html


                                Steuerfahnder
                                Zuletzt geändert von Steuerfahnder; 11.11.2009, 23:47.

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