Home Mobbing Antimobbing Psychoterror Rufmord Nachbarschaftsstreit Mobbing extrem Mobbing.net Bilanz Erbschleicher Ärger mit Provider Denunziation Mobbing im Ausland Vermittlung Beweissicherung1 Beweissicherung2 Mobbing Forum Die private Website Webstrategie-international Webstrategie-regional schmutzige Tricks Mailforum-Spamforum Belohnung Zuschriften Mail - Impressum Tools

 

 

 

 

 

 

 

Home Mobbing Antimobbing Psychoterror Rufmord Nachbarschaftsstreit Mobbing extrem Mobbing.net Bilanz Erbschleicher Ärger mit Provider Denunziation Mobbing im Ausland Vermittlung Beweissicherung1 Beweissicherung2 Mobbing Forum Die private Website Webstrategie-international Webstrategie-regional schmutzige Tricks Mailforum-Spamforum Belohnung Zuschriften Mail - Impressum Tools

Mobbing auf niedrigster Ebene: Denunziation

 

Eine besonders üble Form des Mobbing sind anonyme Anrufe bei Behörden, in denen man für Vergehen angeschwärzt wird, die man gar nicht begangen hat. Behörden werden dann oft zum Helfer des Mobbers, weil sie gern nach dem Motto verfahren wird: jetzt sind wir schon mal da, also sehen wir auch nach!

Und, in welchem Haus ist alles 100 % in Ordnung? Hier eine feuerpolizeiliche Anordnung übersehen, da eine nicht berücksichtigte Bauverordnung; wenn man lange genug sucht, findet sich überall etwas Verbotenes.

 Bereits in Deutschland hat man große Mühe beim Besuch eines Behördenvertreters problemlos davonzukommen. Im Ausland kommen Sprachschwierigkeiten und Unkenntnis der Gesetze und Vorschriften hinzu, so dass man sich zunächst der Administration gegenüber vollkommen hilflos fühlt.

Praktische Tipps: Es ist sinnvoll, sich gegen Behörden generell abzusichern, indem beispielsweise die Telefonnummer eines guten Anwalts bereit liegt. Zusätzlich sollten Basisinformationen über Grundrechte die ein Bürger der Europäischen Union hat, vorhanden sein.

Bei einem „Besuch“ den Behördenvertreter um seinen Ausweis bitten und  Name, ggf. Dienstnummer notieren. Wenn der Eindruck entsteht, dass es sich um eine „Privataktion“ handelt, die Dienststelle des Beamten anrufen.

Ein Beschuldigter hat in (fast) allen Ländern Europas das Recht auf Aussageverweigerung. Wer nichts sagt, kann nichts Falsches sagen! Wer die Landessprache nicht perfekt beherrscht, sollte auf Sprachprobleme hinweisen und um schriftliche Ausführungen bitten, bzw. einen Dolmetscher hinzuziehen.

Als potentielles Mobbingopfer muss man früher oder später mit einer Denunziation rechnen.

Sprechen Sie mit einem Anwalt vor Ort über Ihre Rechte – am besten bevor Sie mit diversen Anschuldigungen konfrontiert werden! Im Allgemeinen sind die für die jeweilige Region beliebten Ansatzpunkte für Denunziationen bekannt: Wasserechte, Durchfahrtsrechte, Bauvorschriften, „Naturschutz“...

 Zusätzlich gibt es eine Reihe von Maßnahmen, mit denen eine Mobbing-Denunziation abgeschwächt werden kann. Wenn man es geschickt anstellt, fällt die Mobbingaktion sogar auf den feigen Denunzianten zurück:

Zunächst ist eine schriftliche Übersicht über bereits erfolgte Mobbingaktionen hilfreich. Behördenvertreter werden meist sehr vorsichtig, wenn sie erkennen, dass sie von einem Mobber zum Helfershelfer gemacht wurden. Mit etwas Glück ist der Beamte sogar sauer auf den Mobber, und beginnt in dessen Richtung zu ermitteln.

Eine nachhaltige Wirkung lässt sich erzielen, wenn bisherige Mobbingattacken bereits auf einer Website veröffentlicht sind und man mit freundlichen Worten einen Ausdruck der Website überreicht. Dies bewirkt oft wahre Wunder, weil durch die Website automatisch „Öffentlichkeit“ entsteht: eine Website ist eine „kleine Zeitung“.