Mobbing auf niedrigster
Ebene: Denunziation
Eine besonders üble Form des Mobbing sind anonyme
Anrufe bei Behörden, in denen man für Vergehen angeschwärzt wird, die man gar
nicht begangen hat. Behörden werden dann oft zum Helfer des Mobbers, weil sie
gern nach dem Motto verfahren wird: jetzt sind wir schon mal da, also sehen wir
auch nach!
Und, in welchem Haus ist alles 100 % in Ordnung?
Hier eine feuerpolizeiliche Anordnung übersehen, da eine nicht berücksichtigte
Bauverordnung; wenn man lange genug sucht, findet sich überall etwas Verbotenes.
Bereits in Deutschland hat man große Mühe beim
Besuch eines Behördenvertreters problemlos davonzukommen. Im Ausland kommen
Sprachschwierigkeiten und Unkenntnis der Gesetze und Vorschriften hinzu, so dass
man sich zunächst der Administration gegenüber vollkommen hilflos fühlt.
Praktische Tipps: Es ist sinnvoll, sich gegen
Behörden generell abzusichern, indem beispielsweise die Telefonnummer eines
guten Anwalts bereit liegt. Zusätzlich sollten Basisinformationen über
Grundrechte die ein Bürger der Europäischen Union hat, vorhanden sein.
Bei einem „Besuch“ den Behördenvertreter um seinen
Ausweis bitten und Name, ggf. Dienstnummer notieren. Wenn der Eindruck
entsteht, dass es sich um eine „Privataktion“ handelt, die Dienststelle des
Beamten anrufen.
Ein Beschuldigter hat in (fast) allen Ländern
Europas das Recht auf Aussageverweigerung. Wer nichts sagt, kann nichts Falsches
sagen! Wer die Landessprache nicht perfekt beherrscht, sollte auf Sprachprobleme
hinweisen und um schriftliche Ausführungen bitten, bzw. einen Dolmetscher
hinzuziehen.
Als potentielles Mobbingopfer muss man früher oder
später mit einer Denunziation rechnen.
Sprechen Sie mit einem Anwalt vor Ort über Ihre
Rechte – am besten bevor Sie mit diversen Anschuldigungen konfrontiert werden!
Im Allgemeinen sind die für die jeweilige Region beliebten Ansatzpunkte für
Denunziationen bekannt: Wasserechte, Durchfahrtsrechte, Bauvorschriften,
„Naturschutz“...
Zusätzlich gibt es eine Reihe von Maßnahmen, mit
denen eine Mobbing-Denunziation abgeschwächt werden kann. Wenn man es geschickt
anstellt, fällt die Mobbingaktion sogar auf den feigen Denunzianten zurück:
Zunächst ist eine schriftliche Übersicht über
bereits erfolgte Mobbingaktionen hilfreich. Behördenvertreter werden meist sehr
vorsichtig, wenn sie erkennen, dass sie von einem Mobber zum Helfershelfer
gemacht wurden. Mit etwas Glück ist der Beamte sogar sauer auf den Mobber, und
beginnt in dessen Richtung zu ermitteln.
Eine nachhaltige Wirkung lässt sich erzielen, wenn
bisherige Mobbingattacken bereits auf einer Website veröffentlicht sind und man
mit freundlichen Worten einen Ausdruck der Website überreicht. Dies bewirkt oft
wahre Wunder, weil durch die Website automatisch „Öffentlichkeit“ entsteht: eine
Website ist eine „kleine Zeitung“.
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